Hartz4 als Darlehen

  • Hallo Zusammen,
    ich bin hier neu bei Euch.:)
    Einen Antrag für Alge II, also Hartz 4 hab ich im Juni 2008 gestellt und nun doch schooooooooon am Samstag einen vorläufigen Bewilligungsbescheid bekommen. Ich habe noch keinen Cent erhalten!
    Was mich jetzt sehr beschäftigt: mir werden die Leistungen als Darlehen bewilligt, da ich eine noch nicht abbezahlte und nicht selbst bewohnt ETW "besitze". Die wurde seinerzeit über eine LV finanziert und ist 2019 zuteilungsreif und abgetreten an die finanzierende Bank. Fazit: ich weiß gar nicht, wie ich ein Darlehen je zuzrückzahlen soll.
    Hat jemand damit Erfahrung???
    LG

  • Willkommen im Club der Vermögenden. Klar ist, Darlehen sind Schulden, man geht davon aus, daß du irgendwann aus der Hütte einen Erlös erzielen wirst und davon "darfst" du das Darlehen wieder zurück zahlen. Wie das errechnet wird, weißt du? Sonst melden. Knackpunkt könnte die lange Bindungsfrist bis 2019 sein, ob es da "wirtschaftlich" ist und wer in der Whg. jetzt wohnt, Eltern vielleicht?

  • Das mit dem Darlehn ist ja normal, wenn Du mal zu Kohle kommst dann........!
    Mein Tip:
    In jedem Fall Widerspruch einlegen - insbesondere bei Deinen Bedenken - aber auch aus folgendem Grund ,
    die Eigentumswohnun gwird ja einen gewisse Zweck dienen, nämlich auch als Altervorsorge und ich denke mal das dieserFakto wohl bei keinem Darlehn ohne ausdrücklichen Hinweis des Antragstellers im Bescheid eine Berücksichtigung findet. Ferner sehe ich die ARGE'n überhaupt nicht in der Lage diese Berechnungen schon jetzt in das Darlehn einflissend berücksichtigt zu haben!


    Im Grunde ist das mit dem Darlehn doch sowieso ein Witz, Du bist bedürftig und die Bedürftigkeit ist festzustellen, und danach ist zu leisten.! Wenn jetzt ALG II auf Darlehnsbasis bewilligt werden kann müssten die auf der ARGE doch überhaupt keien Probleme haben alle Anträge umgehend wi von Dir geschildert zunächst einmal zu bewilligen, die könnten doch jeden Antrag zunächst auf Darlehnsabasis bewilligen und dann den Sachverhalt prüfen, nur das geschieht ja nicht weil sich dann gnadenlos bedient würde - aber beser der kleine Mann hat das Geld wie die dicken fetten Bonzn, denn die geben es ja sobieso nur wie Dagobert Duck aus!

  • Hallo Catweezle,
    hallo Horst,
    vielen Dank für Eure Antworten!!!
    Ja, die Wohnung wurde damals "angeschafft" für meine Altersversorgung, sie ist vermietet. Es gibt eine Differenz zwischen Mieteinnahmen und den zu zahlenden Zinsen, der LV und dem sagenannten Hausgeld, was nur zu geringen Teilen an den Mieter weitergegeben werden kann.
    Wenn ich Widerspruch gegen diese Bewilligung einlege, ich habe noch kein Geld bekommen, stoppt die Arge dann die Zahlung und es wird komplett neu berechnet, oder wie. Meine Güte, ist das alles kompliziert.:D
    Liebe Grüße

  • Zunächst, ein Widerspruch stoppt nicht die Auszahlung.
    Die Bescheide enthalten oftmals Fehler bei der Berechnung eines angeblichen Vermögens, sodaß dann lediglich ein Darlehen dabei raus kommt und keine Unterstüzung.
    Das "Vermögen" rechnet sich wie folgt :
    Verkehrswert (Gutachten zahlt die Arge), abzüglich Belastungen (Hauskredite) nach aktuellem Stand, (Kontoauszüge des Kreditinstituts), abzüglich Freibeträge. (Lebensalter x 150,-- € usw..)
    Wenn jetzt noch die langfristige Bindung mit der LV besteht, sollte man den Versicherer fragen, was eine vorzeitige Ablösung kosten würde (Vorfälligkeit), das gehört zwar nicht direkt zur Ermittlung des Vermögens, mindert aber den Erlös und könnte "unwirtschaftlich" sein.


    Zum Verkehrswert : Der ist immer theoretisch, weil erst bei einer Vewertung der richtige Preis zutage kommt, deshalb wäre es gut, selbst aktiv zu sein, hat jemand im Haus eine gleichgroße Whg. schon verscherbelt und was hat er dafür bekommen.

  • Hallo Catweezle,
    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Die Hausverwaltung hat mir mitgeteilt, für wieviel "Kohle" vergleichbare Wohnungen verscherbelt wurden. Das war der Arge aber nicht genug. Die wollen jetzt ein Gutachten, was sie ja selber beim Katasteramt beantragen müssen, damit für mich keine Kosten entstehen.
    Denkst Du, dass es ratsam ist, einen Anwalt "zu nehmen" oder hat man ohne Beistand auch Aussicht auf Erfolg? Für meine 11-jährige Tochter ist nichts bewilligt worden, für sie muß ich in den nächsten 14 Tagen Wohngeld beantragen.
    Wäre schön, von Dir zu hören.
    Danke und LG