Antrag ALGII welche Aussichten?

  • Hallo Liebe Freunde ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.


    Also zu meiner jetzigen Situation. Ich bin 21 Jahre alt und wohne ungef. seit einem halben Jahr bei meinem Freund und muss eventuell bald einen Antrag auf ALGII stellen. Welche aussichten habe ich dabei, dass dieser mir Bewilligt wird?


    Mein Freund verdient ungef. 1000€ Brutto/790€ netto und ich darf bei ihm Mietfrei wohnen und stehe auch nicht im Mietvertrag. Wird er mit in die Berechnung einbezogen ? Sind wir schon eine Bedarfsgemeinschaft oder noch eine Haushaltsgemeinschaft? Ich meinte mal irgendwo was gehört zu haben, dass wenn man erst kürzlich zusammengezogen ist, noch als Haushaltsgemeinschaft zählt und erst nach 3 Jahren als Bedarfsgemeinschaft wo das Einkommen des Partners mit angerechnet wird.


    Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiter helfen bei der Sache, falls ihr noch irgendwelche Angaben braucht steh ich immer zur verfügung :)


    danke und liebe grüße


    die Mausi

  • HAllo Mausi,


    zum Einen: Man zählt nach maximal einem Jahr als BG, nicht erst nach drei Jahren.


    zum Anderen: Wenn du noch kein Jahr von zu Hause weg bist kann es sein, dass man von dir verlangen wird, wieder bei deinen Eltern einzuziehen. Die müssen normalerweise für dich aufkommen, bis du 25 bist.


    So, ich hoffe, meine Angaben sind so richtig.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Jana1987


    Erstmal danke für deine Auskünfte, war heute bei der Arge und habe einen Antrag geholt. Mein Partner und ich wir wohnen erst seit Januar diesen Jahres zusammen also zählt er jetzt noch nicht zur BG sondern zur HG. Er muss eine EK ausfüllen und muss ich ihn mit bei der Feststellungs des VM mit einbeziehen oder zählt er da wieder nicht dazu. Ich bin grad ein bissl verwirrt, weil die nette Frau sagte auch, er steht zwar im Mietvertrag, aber ich soll die Anlage dazu auch ausfüllen.


    Wer kann mich ein bisschen aufklären?


    Danke schonmal :)

  • Was ist eine EK, was eine VM?


    Wenn du seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen sollst, weigere dich. Ansonsten werdet ihr garantiert als BG gewertet und es wird schwierig, da wieder raus zu kommen.


    Ihr solltet bei Antragsabgabe ein Schreiben mit abgeben, dass ihr nicht finanziell füreinander einsteht und erstmal auf Probe zusammenwohnt. Beruft euch dabei auf den §, dass eine BG erst nach einem Jahr angenommen werden darf (sorry, weiß den § grad nicht).


    Liebe Grüße,
    Jana