Welchen Anspruch nach Existenzgründung ALG I

  • Hallo,
    ich habe bis jetzt Existenzförderung vom AA bekommen. Habe mich auch freiw. Arbeitslosver. aber die Versicherung läuft noch kein Jahr und ich habe keinen Anspruch mehr auf ALG I.
    Haben mich zur ARGE für Hartz 4 geschickt, wie ist es da jetzt.
    Ich habe gelesen das man Anspruch auf Fortzahlung hat wenn man ALG I bezogen hat, 200.-€ für 1 Jahr und 100.-€ im zweiten Jahr.
    Bekommt das jeder???? Ist das ein Muss oder ein Kann?


    Kurz: Bin verheiratet, 1 Kind ( 23 Monate) und mein Mann ist vollberufstätig, bekommt 2250.-€ brutto, wo SPesen schon eingerechnet sind, also netto 1860.-€ minus 220.-€ Spesen = 1640.-€ netto + 164.-€ Kindergeld. Ich habe 0 Einkommen.
    Danke für eure Hilfe im voraus


    Kati

  • Wenn dein Mann netto 1640 € zzgl. 164 € Kindergeld habt, seid ihr bereits über eurem Bedarf. Ihr seid verheiratet, habt ein gemeinsames Kind, seid also eine ganz "normale" BG = Bedarfsgemeinschaft, so dass dein Mann natürlich eure gemeinsamen Lebenshaltungskosten bestreiten muss.