5 qm je kind zumutbar?

  • hallo zusammen...ich hätte da mal ne bescheidene frage
    vor 3 jahren sind wir in dieser jetziegen wohnung ca 83qm (wohnzimmer 20qm je 2 kinderzimmer um 9qm
    schlafzimmer ca 15cm flur ca 15qm rest küche bad balkon
    da waren wir 4 personen
    nun aber wird der wohnraum zu eng ..wir werden im september 6personen sein
    und haben uns nach einer anderen wohnung umgesehen
    als wir ein angebot hatten was finaziell in den angemessenen zahlungen fällt
    wurde dennoch die wohnung abgelehnt mit der begründung..unser wohnraum sei angemessen


    wenn wir hier wohnen bleiben sollten...hab ich echt keine ahnung was die sich das vorstellen
    wir schlafen jetzt schon im wohnzimmer ..jeden morgen wacht man mit kreuzschmerzen auf weil die holzstreben der rückenlehne sich ins kreuz bohrt
    wir haben vor einem jahr unser schlafzimmer an unseren sohn weiter gegeben
    nun mal zum eigentlichen thema
    es wird langsam unzumutbar weiter auf der couch zuschlafen...sollten wir aber wieder ins schlafzimmer ziehen ..müsste sich unser sohn der jetzt eingeschult wird sich mit einem ein zimmer teilen..das wären je kind nichtmal 5qm ...abgesehen das er eventuell dann von seinen geschwister wachgehalten wird...
    wir können nicht in einem knapp 9qm zimmer gehen weil dort kein doppelbett hineinpassen würde ..diese zimmer sind schmal und langezogen (standard in den plattenbauten)
    also selbst wenn es gehen würde müssten sich immer noch 2 kinder knapp 9qm teilen..mMn nicht ausreichend ...


    alles mal in kurzfassung: ist es zumutbar b.z.w angemessen das sich 2 kinder ein zimmer von ca 9qm teilen müssen ?

  • Also jeder Landkreis legt die Richtlinien für die KdU selbst fest. Unsere sind auch im Internet zu finden. 4-Personen-Haushalt 85 m² + 10 m² für jede weitere Person. Vielleicht wollen sie bis September auch einfach abwarten. Du hast ja nicht geschrieben, aus welchem Grund sich eure Familie so vergrößert. Bekommt ihr Zwillinge oder werden 2 Kinder / Personen zusätzlich in den Haushalt aufgenommen. Das macht schon einen Unterschied. Für die jetzige Personenzahl ist die Wohnung angemessen. Auf die Aufteilung der Zimmer hat die ARGE doch keinen Einfluss. Die Wohnung sucht man sich doch selbst aus. Dass die Plattenbauten so kleine Kinderzimmer haben, war ja wohl auch eine Osterfindung. (Laut Tierschutzgesetz muss ein Hundezwinger 6 m² groß sein.) Da war der Osten wohl dann doch nicht so kinderfreundlich oder hat nicht an deine vielen Kinder gedacht.

  • bei uns sind die richtlinien nur nach personen aufgelistet 5personen= bis 702 euro(landkreis OHV)
    zum zeitpunkt als wir die wohnung bekommen haben waren wir 4 personen ..dann kam vor 2 jahren unsere 2.tochter zur welt...nun im september der 2.sohn
    und somit 2 personen mehr als beim einzug...damals für 4 personen war der wohnraum schon angemessen
    und heute mit 6 auch ????
    man kann doch heute nicht davon ausgehen was vor 3 jahren war ....das wäre ja so als würde man sagen naja vor 2 jahren haben sie noch 2000euro brutto bekommen dann wird es heute auch noch ausreichen
    was ich eigentlich damit sagen will...vor über 3jahren haben wir uns die wohnung ausgesucht was auch gepasst hatte..aber die zeiten ändern sich...

  • Hallöchen,


    ich kann gut nachvollziehen, wie es Euch da im Wohnzimmer geht.
    (Habe das selbe Problem, seit gut einem Jahr; wir haben auch das Schlafzimmer geräumt, da sind nun unsere Jungs 12+8 drinne, da meine Tochter (14) letztes Jahr zu mir zog; nun ist unsere Wohnung mit 93qm definitiv zu klein für 6 Personen; ich habe mich an die ARGE gewand, habe Antrag auf Umzugsgenehmigung gestellt und den Außendienst zur Überprüfung erbeten; die kamen auch, haben mir zugesagt und gleichzeitig aufgenommen, was bei einem Umzug an Möbeln fehlen würde, in unserem Fall Schrank und Doppelbett)


    Kann ich jedem nur raten, stellt einen formlosen Antrag, denn nur mit einer schriftlichen Absage kann man heutzutage irgendwo etwas zusätzlich erwirken oder überhaupt was erreichen.


    Vorallem IMMER VORHER Genehmigungen einholen, bevor Ihr etwas unterschreibt.


    Ich habe mal nachgesehn und nachfolgendes für Euch gefunden, vl hilfts ja ein wenig:


    http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/haupt.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl136.htm


    LG und viel Glück
    BineNRW

  • Na, das sind ja noch mal paar Infos. Ich würde sofort noch mal einen Antrag (schriftlich) stellen, mit einem Eilvermerk, da deine Frau ja schwanger ist. Und den würde ich direkt beim Sachgebietsleiter einreichen, da ihr ja noch vor der Geburt umziehen müßt bzw. solltet.

  • Hallo...
    Wenn du schon einen Antrag gestellt hast und eine Ablehnung kam erhebe Einspruch und befürworte darin das eine Whg-Besichtigung von der Arge helfen würde sich von deiner/Eurer Situatioon ein bild zu machen...Bei mir ist die besichtigung heute gewesen und es stellt sich recht positiv dar...Versuch es mal so...Viel Glück