Hausratversicherung - Schadensregulierung

  • Hallo,


    Vormieter hat Abwasserrohr, welches auch gleichzeitig Entlüftungsrohr ist in Küche angebort und einfach nur zugeputzt. Da die Kondenswasserbildung in diesem Rohr, durch das Bohrloch nach und nach ins Mauerwerk gezogen ist, entsand an meinen Küchenmöbeln ein Wasser/Schimmelschaden. Diesen Schaden meldete ich dem Vermieter, jedoch lehnte die Hausversicherung die Regulierung ab, sodass meine eigene Hausratversicherung aufkommen mußte. Meine Versicherung hat die Küchenmöbel ersetzt, aber entstandenen anderen Kosten, wie z.B. Entsorgung der alten unbrauchbaren Küche, Urlaub für Lieferung und Aufbau der neuen Küche, Telefonkosten usw. werden mir nicht erstattet. Ist das Verfahren der Versicherung rechtens oder kann ich diese Kosten doch irgendwie einfordern, da ich den Schaden ja nicht verursacht habe. Über hilfreiche Antworten oder gute Tips wäre ich erfreut.


    LG MaPaSo3

  • Du könntest dich an den Vermieter wenden, der ist ja der Eigentümer. Und der müßte sich an den Vormieter halten. Aber ob du da Erfolg haben wirst? Hättest du eben gleich die Miete gemindert und den Betrag verrechnet. Ich weiß, ist nicht rechtens, da erst Mangelanzeige mit Fristsetzung, aber manchmal wirksam.

  • du verlangst hier ein spezielle rechtsauskunft im miet- und versicherungsrecht


    1. falsches forum
    2. darf hier keiner juritsich beraten (es sei denn u. U. anwalt oder rechtslehrer), da verstoß gegen das rechtsberatungsgesetz
    3. viell. bekommst beratungshilfeschein und gehtst zum anwalt