Übergang von ALG-2 in die Sozialhilfe wegen Krankheit

  • Hallo liebe Mitglieder, trotz Suche und Hilfestellung einiger Teilnehmer hier sind noch Fragen offen zum o. g. Thema und ich fühle mich wie in einer Zwickmühle:


    Situation, Berufsgenossenschaft und Deutsche Rentenversicherungsanstalt:
    Derzeit beziehe ich ALG-2. Ich bin krank. Hatte vor Jahren einen Arbeitswegeunfall / Autobahn. Die Berufsgenossenschaft hat Folgeschäden anerkannt, eine Rente von dort bekomme ich aber nicht, weil die einzelnen Schäden und prozentualen Einschätzungen nicht addiert werden. Deutsche Rentenversicherungsanstalt: Ein Rentenantrag läuft, Gutachten auch für die wurde erstellt. Trotz Gutachtens, dass ich keine 3 Std. mehr arbeiten kann - wenigstens derzeit (obwohl die Grundlage dazu irreparabel ist), wurde Rente abgelehnt; dann Widerspruch, dazu Entscheidung: Reha vor Rente. Zwischendurch musste ich operiert werden und die Reha deswegen aufschieben. Reha-Klinik, in die ich sollte, habe ich abgelehnt, weil die nichts von dem behandelt, was meine Beschwerden ausmacht, sondern heftige Diagnosen wie bspw. Patienten mit Hirntumoren, Rückenmarksknochenkrebs, Morbus Chron, Parkinson etc. Habe ich alles nicht. Bat daher um Umstellung Klinik. Nun: Reha abgelehnt, weil ich ja nicht „will“.


    Zweiter Schauplatz: Arbeitsagentur.
    Die Arbeitsagentur hat mich erstmal in Ruhe gelassen, nachdem sie alle Infos eingeholt hatten (ich mußte ja alle und jeden von der Schweigepflicht entbinden). Sie will Reha abwarten. Reha geht aus vorgenannten Gründen derzeit nicht. Jetzt warte ich seit Wochen auf einen weiteren Bescheid und mein Gefühl sagt mir, dass die mich nun in die Sozialhilfe abschieben werden. Meine Fragen:


    1.
    Dürfen die mich einfach so in die Sozialhilfe abschieben oder erst nach Rücksprache mit mir?


    2.
    Wenn Rente zunächst abgelehnt ist, aber Gutachten vorliegt, dass ich keine 3 Std. arbeiten kann, und die nu davon ausgehen, dass ich nicht mitwirken „wollte“ (was ja Blödsinn ist), dürfen mich dann deswegen in die Sozialhilfe abschieben oder gar komplett sperren?


    3.
    Wenn Rentenantrag auch nach Reha nicht bewilligt wird, können die mich dann aufgrund ihrer sozusagen eigenen „amtsärztlichen Einschätzung“ trotzdem in die Sozialhilfe abschieben?


    4.
    Wenn sie mich in die Sozialhilfe gesteckt haben, darf ich kein Auto mehr haben, nur noch 1.600 € usw. Was darf meine Tochter in dem Fall noch haben?


    5.
    Meine Tochter wird in einigen Monaten 18 Jahre alt. Ist sie - wie bei ALG-2-Anträgen auch - dann diejenige, die alle Formalitäten als Haushaltsvorstand erledigen / unterschreiben muss, die ich ihr vorlege, obwohl natürlich ich weiterhin "ausfülle" und sie eigentlich nicht weiß, was los ist, und haftet, falls ich Fehler mache?


    6.
    Habe gehört, dass Sozialhilfe nur noch als Darlehen gewährt wird, aber auch den Hinweis erhalten, dass der Regelsatz, aber nicht das Wohngeld Darlehen ist. Stimmt das? Habe dazu noch keinen Nachweis gefunden.


    Habe ein Haus - belastet. So, wie ich es gelesen habe, kann ich das zwar behalten, aber meine Kinder müssen es später verwerten, weil Sozialhilfe nur auf Darlehensbasis gewährt wird.


    7.
    Fällt der Regelsatz (und ggf. also auch das Wohngeld) meiner Tochter auch unter diese Darlehensgewährung, weil ich krank bin, oder erhält sie ihren Teil auch so.


    8.
    Ist infolge dessen, dass meine Tochter, weil sie dann mit 18 in einigen Monaten „Haushaltsvorstand“ ist und die Formulare / Anträge unterschreiben muss, damit wir weiterhin diese Hilfe bekommen, einen Darlehensvertrag eingehen und ist damit lebenslang verschuldet?


    9.
    Wenn ich in die Sozialhilfe falle, werden dann weiterhin Rentenversicherungsbeiträge gezahlt? Denn wenn dem nicht so ist, habe ich nie wieder eine Chance auf Reha und damit gleichzeitig nicht mehr auf Rente, da die letzten 3 Jahre Beitragszahlung Voraussetzung für Reha und in meinem Fall somit Rente wären. Ich käme also aus der Sozialhilfe nicht mehr raus, da Reha vor Rente steht in meinem Fall und ich die Reha nicht mehr bewilligt bekäme.


    10.
    Habe gehört, dass bei zunächst begrenzter Erwerbsminderung auch die Angehörigen zur Leistung aufgefordert bzw. überprüft werden, also in dem Fall Kinder - Mutter. Was dürfte mein Sohn angespart haben, damit er das nicht für mich ausgeben muss. Er hat seit Kindesalter alles gespart; auch das wäre fatal. Oder zählt in diesem Fall nur das Einkommen der Angehörigen (sowas in der Art habe ich gelesen, aber keinen Hinweis mehr dazu, wo das war.)


    11.
    Wie viel Einkommen dürfen die Angehörigen haben, bevor sie für mich zahlen müssten? Wirkt sich bei der zu berechnenden Höhe auch eine Schwerbehinderung aus? (Meine Mutter ist dauerhaft 80% schwerbehindert.)



    Habe die einzelnen Fragen nummeriert zur besseren Zuordnung, falls jemand zu einer Frage eine Antwort hat. Bin für Hinweise, die mich weiterbringen, dankbar, denn meine Situation kommt mir recht ausweglos vor und der Gedanke daran, was meiner Tochter aufgebürdet wird, ist unerträglich.


    Vielen Dank und Grüße aus dem Umland Berlins und Potsdams.
    Lirafe

  • hallo lirafe,
    zu 2. und 3.:
    warum erhebst du keine klage vor dem sozialgericht auf zahlung einer rente?
    zu 5.:
    wie ich schon mal geschrieben hatte, habe ich das gleiche problem mit dem mir "vor die nase gsetzten 19jährigen sohn". sämtliche korrespondenz, die mit der arge zu führen ist, auch anträge, unterschreibe ich selbst. mein sohn ist jetzt zwar auch im anschriftenfeld eingesetzt und auf S. 3 des bescheides der arge als "Vertreter der BG" aufgeführt, er wird aber in keiner weise tätig.
    ich hatte beim AG einen antrag auf beratungshilfe zwecks überprüfung der sachlage gestellt, weil ich mich selbst in meinem recht auf selbstvertretung und in meinem recht als mutter auf vertretung meiner mdj. kinder eingeschränkt fühle. daraufhin habe ich heute post vom AG bekommen:...
    "das gericht sieht die klärung der frage, die ihnen mdl. und schriftlich von der arge sowie v. d. gericht beantwortet wurde als mutwillig an. wie die arge bereits ausgeführt hat, ist die einsetzung des sohnes aus reinen praktikabilitätsgründen und nicht aus rechtsgründen erfolgt."...
    das ist dann doch so zu verstehen, dass die willkürliche einsetzung eines vertreters der BG, es eben nicht zwingend erforderlich werden läßt, dass diese person auch anträge usw. unterzeichnet. diese einsetzung erfolgt eben nur aus vereinfachungsgründen, um dort jemanden zu haben, der noch erwerbsfähiger hilfebedürftiger ist. ich würde an deiner stelle auch weiterhin die korrespondenz im eigenen namen stellen und unterschreiben.

  • Zu Ziffer 6.
    In SGB XII § 90 Abs. 2 steht u. a.: "die sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom einsatz oder von der verwertung...8. eines angemessenen Hausgrundstücks..."
    § 91: Darlehen: soweit nach § 90 für den bedarf der nachfragenden person vermögen einzusetzen ist, ..."


    du kennst dein hausgrundstück und kannst für dich entscheiden, ob es nach § 90 Abs. 2 Ziffer 8. nicht zu verwerten ist. und wenn dir das zu unsicher ist, kannst du doch evtl. auch mal vorab beim sozialamt die frage klären, damit du nicht so lange in der luft hängst und dir sorgen machst um dinge, die für dich gar nicht in frage kommen.


    Und § 91 besagt doch nur, dass für den fall, dass nach § 90 vermögen einzusetzen ist und dieses nicht sofort verwertet werden kann (Gründe s. § 91) die sozialhilfe als darlehen gezahlt wird, bis eine verwertung erfolgen kann/darf.

  • @ jolik


    Mit welcher Begründung sollte sie auf Rente klagen? Reha geht vor Rente und die Rehaklinik wurde abgelehnt, damit Mitwirkungspflicht nicht erfüllt. Wenn die RV schon jemanden kostenlos in den Urlaub schicken will, sollte man das Angebot auch annehmen. (Im übrigen fühlt sich dein AG ja auch schon durch dich genervt.)


    Wenn man sich mit einem Rentenantrag trägt, sollte man im Vorfeld alle Konsequenzen bedenken. Zuerst mal die Anspruchsvoraussetzungen prüfen (min. in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Beitragszeiten, Wartezeit 5 Jahre). Dann die mögliche Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente checken (jährl. Rentenmitteilung). Stimmt so pi x Daumen, Abzug KV. Dann sehe ich schon, ob ich mit eventl. Wohngeld mich selbst unterhalten kann oder trotzdem noch von Sozialleistungen abhängig bin. Im schlimmsten Fall ist die Rente zunächst befristet und das kommt in der Praxis bei mir jetzt immer vor. Dann erhält derjenige nämlich eventuell ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII mit viel geringeren Vermögensfreigrenzen (Auto ade) und Unterhaltspflicht der Angehörigen 1. Grades (Kinder/Eltern). Und das wird ja wohl nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein. Dann lieber ALG-II. Aber darüber muss man sich vorher klar sein.


    Dies ist nur meine persönliche Meinung aus meiner Berufserfahrung, die allerdings etwas umfangreicher ist als eure Einzelfälle. Wen es stört, der überliest es einfach, bevor ich mich hier wieder mit irgendwelchen Muttis in Grundsatzdebatten verheddere.

  • jolik  
    Zu deiner Antwort von 18:05, Ziffer 6.
    Meine Frage zielte darauf ab zu erfahren, ob im Falle von Sozialgeld alles Darlehen wäre, also der Regelsatz und auch die Kosten der Unterkunft, oder nur der Regelsatz. Denn Wohngeld vom Wohngeldamt wird ja auch in keinem Fall nur als Darlehen gewährt. Mein Haus ist nicht teilbar, das wurde ja gleich anfangs vor ALG-2-Bezug geprüft. Außerdem ist es natürlich auch belastet. Dennoch geht es mir ja nicht um mich, sondern darum, dass ich meinen Kindern gerne etwas hinterlassen wollte. Ich habe - in Absprache mit ihnen und weil ich "wußte" und wollte, dass sie das ja dereinst sowieso bekommen, auch ihre Ersparnisse zum Bauen verbraucht.


    Sternenfee
    Sicher hast du Recht, dass Reha vor Rente geht und eine Mitwirkungspflicht besteht. Aber wie du ja weißt, hatte ich Gründe, die Klinik abzulehnen. Die Diagnosen, die dort behandelt werden, treffen (auch nach Rücksprache mit Klinik) auf mich in keinster Weise zu. Hatte und habe (zum Glück) eben keinen Hirntumor, Herzinfarkt, Morbus Chron, Parkinson, Rückenmarksknochenkrebs etc. Nichts, was die dort anbieten, könnte mir weiterhelfen, also habe ich auf Klinikumstellung gebeten. Das Ergebnis kennst du. (Und das hatte nichts mit dem weiteren Gutachten zu tun, das die jetzt erneut in Auftrag gegeben hatten, denn es war vorher.)


    Und ehrlich, liebe Fee: Eine Reha an sich - und unter solchen Patienten sowieso - hat für mich aber auch "Null" mit "kostenlosem Urlaub", wie du es nennst, zu tun. Wenn ich darauf scharf gewesen wäre, hätte ich schon ewig und immer wieder Kuren haben können. Meine Beitragszeiten, die zur Bewilligung einer Reha erforderlich sind, habe ich übrigens mit 30 Jahren Beitragszahlung mehr als voll. Und ich habe mir auch ausgerechnet, dass ich mit der Rente, die ich derzeit erhalten würde (jährliche Mitteilung Kontenstand), zurechtkäme. Alleine die wäre höher als das, was ich jetzt für meine Tochter und mich erhalte. (Dabei fällt mir durch einen Satz von dir eine weitere Frage ein: Muss man sich von der Rente, so man denn eine erhält, selbst Krankenversichern, also das davon abzwacken?)


    L.G. Lirafe

  • 1. Na, meine Meinung zum Thema kennst du ja. Du willst ja was von der RV. Also sei nicht bockig und mache mit. Du hättest deiner Gesundheit einen größeren Gefallen getan, wenn du schon früher mal eine Reha in Anspruch genommen hättest.


    2. Von der Rente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Du bist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die sich freiwillig versichern müssen, pflichtversichert.


    3. Was hackst du immer auf dem Darlehen rum? Wo hast du denn das her? Solltest du das Haus verkaufen und nach Abzug der Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen besitzen, können die Leistungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden. Das wäre aber auch im Falle einer Erbschaft usw. so und auch im SGB XII. Egal ob Sozialgeld oder ALG II, dass sind ja alles Sozialleistungen. Ob du dir und deinen Kindern mit dem Haus und den Belastungen einen Gefallen tust, sei mal dahingestellt. Angenommen du mußt verkaufen. Dann hast du das mit dem Geld deiner Kinder hoffentlich schriftlich geregelt, falls mal was zurückgefordert werden sollte. Du weißt ja nie, was kommt. Kinder sollte man in so etwas nicht hineinziehen und auch nicht die Erwartungshaltung haben, dass sie etwas übernehmen und bei Mutti bleiben und sich für sie verantwortlich fühlen. Du setzt sie damit ungewollt einem hohen Druck aus. Du bist für dich selbst zuständig und bekommst dein Leben auch allein gebacken, auch wenn deine Kinder nicht mehr bei dir leben würden.

  • Sternenfee
    Wenn ich irgendetwas nicht tue, ist es meine Kinder zu beanspruchen oder sie zu belasten, so dass sie unter Druck stehen könnten. Vielleicht solltst du mal richtig lesen. Es ging mir lediglich darum, dass im Falle einer Bewilligung auf Darlehensbasis, die Kinder "später", wenn ich mal nicht mehr bin, ein nicht bar bezahltes Haus haben. Jeder hat seine Lebensplanung und ich wollte ihnen das ganze schuldenfrei übergeben können. Und selbst wenn sie zu dem Zeitpunkt dann sagen, sie belasten, anstatt zu verkaufen, wäre das nur eine mietähnliche Belastung, weil alles andere getilgt ist. Ich hab das ausgerechnet. Auch jetzt haben wir eine nur mietähnliche Belastung. Ich bin nämlich kein risikofreudiger Mensch und plane und kläre alles immer lange im Vorfeld.


    Im übrigen sind sie mehr als super geraten, eben weil ich mein Leben (auch wenn ich jetzt krank bin und hier Fragen stelle) im übrigen im Griff habe und gebacken bekomme. Mein Sohn studiert, spielt prof. Bridge und meine Tochter ist 11. Klasse am Gymnasium und golft (Leistungssport). Das soll nichts heißen, und hört sich doller an, als es dem Grunde nach ist. Ich sage das dennoch, weil das sicher anders wäre, ich mein Leben nicht im Griff hätte, weil dazu ein gesunder Geist erfroderlich ist. Wir sind ein tolles Dreiergespann und fühlen uns im übrigen (abgesehen von meinen gesundheitlichen Problemen) sehr wohl zusammen. Und ich habe noch nie etwas, das sie betrifft, ohne ihr Einverständnis und / oder Nachteil falsch geplant oder gemacht. In aber auch jeder Beziehung haben sie Priorität, auch wenn sie inzwischen erwachsen bzw. fast erwachsen sind.


    So - und das jetzt auch das letzte Mal, dass ich mich dir gegenüber hier zu einer Rechtfertigung hinreißen lasse. Aber verzerrte Bilder mag ich nicht.


    Es wäre schön, wenn du zumindest hier im offiziellen Teil etwas weniger persönlich verurteilst, und nicht überall deine Meinung und Ansichten so anklagemäßig einbringen würdest. Dass dies jedem mal passiert, ist klar, aber deine Beiträge sind in dieser Richtung regelmäßig extrem. Dass jemand, der krank ist und daraus resultierende verschiedene Schwierigkeiten hat, gleich sein [I]ganzes Leben nicht im Griff [/I]haben soll, finde ich völlig daneben. Habe bis vor Kurzem - falls du das gelesen - hast, 30 Jahre lang gearbeitet und zum überwiegenden Teil meine Kinder alleine aufgezogen, alleine gebaut. Da ich überdurchschnittlich viel verdient habe, konnte ich dsa auch mit Teilzeitarbeit so gestalten, dass ich sehr viel Zeit mit ihnen verbringen konnte.


    Und um jetzt auch mal eine persönliche Meinung zu dir abzugeben. Hier hat mal jemand gefragt, ob er 2 Std. Fahrtzeit zur Arbeit in Kauf nehmen mußt und fragtest irgendetwas in der Art, wo das Problem sei; schließlich würdest du ja auch schon morgens um 6.00 Uhr dein Kind abgeben, um zur Arbeit zu fahren, und so weiter. Ich persönlich nämlich halte nichts davon, Kinder zu haben, die man morgens um 5.00 Uhr aus dem Schlaf wecken muß, damit man sie um 6.00 Uhr in der Kita abgeben kann, den ganzen lieben langen Tag fort ist und sie abends erst wieder sieht. Das kann man auch an Wochenenden, an denen ja evtl. auch mal was i Haushalt oder sonstiges anfällt, nicht kompensieren. Aber jeder muss seinen Weg finden, und ich wünsche dir wirklich, dass dein Leben weiterverläuft ohne Ereignisse, auf die du nicht den kleinsten Einfluss hast (wie bei mir der Autobahnunfall - ich stand als letztes im Stau). Du müßtest dann vermutlich ziemlich umdenken.


    Ich hatte hier konkrete Fragen gestellt und nicht um erziehungstechnische Hinweise oder Verurteilung auf, die nur auf dem "Nichtrichtiglesen oder etwas Hineininterpretieren" basieren können, gebeten.

  • Sternenfee
    zu deinem beitrag vom 09.05.09, 20.14 h: wenn man kostenlosen urlaub haben möchte, sollte man sich anderweit bemühen und wenn man an einer reha teilnehmen soll und ja auch möchte, dann sollte sie zumindest auf die krankheiten ausgerichtet sein, die es zu behandeln und nach möglichkeit zu verbessern gilt.
    was soll die bemerkung, dass sich mein AG auch schon durch mich genervt fühle?
    und warum schreibst du mir, dass man sich, wenn man sich mit einem rentenantrag trage, vorher alle konsequenzen bedenken soll? ich hatte um eine solche auskunft nicht nachgefragt. ich bin mit meiner rente zufrieden.
    und deine berufserfahrung in allen ehren, aber du scheinst so viel davon zu haben, dass du dich gestresst fühlst und wohl leicht in der art, korrespondenz zu führen vertust. und wenn du das machst, musst du nicht von anderen erwarten, dass sie das einfach überlesen. ich bin zu jedem freundlich und erwarte, dass man das auch zu mir ist. ausserdem gehöre ich nicht zu irgendwelchen muttis, die sich in grundsatzdebatten über ordentiches benehmen einlassen. darüber gibt es nichts zu debattieren. und jeder darf mir gerne sagen, dass ich mich geirrt habe und mich aufklären, wie etwas richtig oder zumindest besser geht, aber der ton macht die musik. ich bin hier verhältnismäßig neu und solltest du dich über andere im beruf oder hier oder sonst wo geärgert haben, dann laß es dort und nicht bei mir. LG von jolik