Hallo liebe Mitglieder, trotz Suche und Hilfestellung einiger Teilnehmer hier sind noch Fragen offen zum o. g. Thema und ich fühle mich wie in einer Zwickmühle:
Situation, Berufsgenossenschaft und Deutsche Rentenversicherungsanstalt:
Derzeit beziehe ich ALG-2. Ich bin krank. Hatte vor Jahren einen Arbeitswegeunfall / Autobahn. Die Berufsgenossenschaft hat Folgeschäden anerkannt, eine Rente von dort bekomme ich aber nicht, weil die einzelnen Schäden und prozentualen Einschätzungen nicht addiert werden. Deutsche Rentenversicherungsanstalt: Ein Rentenantrag läuft, Gutachten auch für die wurde erstellt. Trotz Gutachtens, dass ich keine 3 Std. mehr arbeiten kann - wenigstens derzeit (obwohl die Grundlage dazu irreparabel ist), wurde Rente abgelehnt; dann Widerspruch, dazu Entscheidung: Reha vor Rente. Zwischendurch musste ich operiert werden und die Reha deswegen aufschieben. Reha-Klinik, in die ich sollte, habe ich abgelehnt, weil die nichts von dem behandelt, was meine Beschwerden ausmacht, sondern heftige Diagnosen wie bspw. Patienten mit Hirntumoren, Rückenmarksknochenkrebs, Morbus Chron, Parkinson etc. Habe ich alles nicht. Bat daher um Umstellung Klinik. Nun: Reha abgelehnt, weil ich ja nicht „will“.
Zweiter Schauplatz: Arbeitsagentur.
Die Arbeitsagentur hat mich erstmal in Ruhe gelassen, nachdem sie alle Infos eingeholt hatten (ich mußte ja alle und jeden von der Schweigepflicht entbinden). Sie will Reha abwarten. Reha geht aus vorgenannten Gründen derzeit nicht. Jetzt warte ich seit Wochen auf einen weiteren Bescheid und mein Gefühl sagt mir, dass die mich nun in die Sozialhilfe abschieben werden. Meine Fragen:
1.
Dürfen die mich einfach so in die Sozialhilfe abschieben oder erst nach Rücksprache mit mir?
2.
Wenn Rente zunächst abgelehnt ist, aber Gutachten vorliegt, dass ich keine 3 Std. arbeiten kann, und die nu davon ausgehen, dass ich nicht mitwirken „wollte“ (was ja Blödsinn ist), dürfen mich dann deswegen in die Sozialhilfe abschieben oder gar komplett sperren?
3.
Wenn Rentenantrag auch nach Reha nicht bewilligt wird, können die mich dann aufgrund ihrer sozusagen eigenen „amtsärztlichen Einschätzung“ trotzdem in die Sozialhilfe abschieben?
4.
Wenn sie mich in die Sozialhilfe gesteckt haben, darf ich kein Auto mehr haben, nur noch 1.600 € usw. Was darf meine Tochter in dem Fall noch haben?
5.
Meine Tochter wird in einigen Monaten 18 Jahre alt. Ist sie - wie bei ALG-2-Anträgen auch - dann diejenige, die alle Formalitäten als Haushaltsvorstand erledigen / unterschreiben muss, die ich ihr vorlege, obwohl natürlich ich weiterhin "ausfülle" und sie eigentlich nicht weiß, was los ist, und haftet, falls ich Fehler mache?
6.
Habe gehört, dass Sozialhilfe nur noch als Darlehen gewährt wird, aber auch den Hinweis erhalten, dass der Regelsatz, aber nicht das Wohngeld Darlehen ist. Stimmt das? Habe dazu noch keinen Nachweis gefunden.
Habe ein Haus - belastet. So, wie ich es gelesen habe, kann ich das zwar behalten, aber meine Kinder müssen es später verwerten, weil Sozialhilfe nur auf Darlehensbasis gewährt wird.
7.
Fällt der Regelsatz (und ggf. also auch das Wohngeld) meiner Tochter auch unter diese Darlehensgewährung, weil ich krank bin, oder erhält sie ihren Teil auch so.
8.
Ist infolge dessen, dass meine Tochter, weil sie dann mit 18 in einigen Monaten „Haushaltsvorstand“ ist und die Formulare / Anträge unterschreiben muss, damit wir weiterhin diese Hilfe bekommen, einen Darlehensvertrag eingehen und ist damit lebenslang verschuldet?
9.
Wenn ich in die Sozialhilfe falle, werden dann weiterhin Rentenversicherungsbeiträge gezahlt? Denn wenn dem nicht so ist, habe ich nie wieder eine Chance auf Reha und damit gleichzeitig nicht mehr auf Rente, da die letzten 3 Jahre Beitragszahlung Voraussetzung für Reha und in meinem Fall somit Rente wären. Ich käme also aus der Sozialhilfe nicht mehr raus, da Reha vor Rente steht in meinem Fall und ich die Reha nicht mehr bewilligt bekäme.
10.
Habe gehört, dass bei zunächst begrenzter Erwerbsminderung auch die Angehörigen zur Leistung aufgefordert bzw. überprüft werden, also in dem Fall Kinder - Mutter. Was dürfte mein Sohn angespart haben, damit er das nicht für mich ausgeben muss. Er hat seit Kindesalter alles gespart; auch das wäre fatal. Oder zählt in diesem Fall nur das Einkommen der Angehörigen (sowas in der Art habe ich gelesen, aber keinen Hinweis mehr dazu, wo das war.)
11.
Wie viel Einkommen dürfen die Angehörigen haben, bevor sie für mich zahlen müssten? Wirkt sich bei der zu berechnenden Höhe auch eine Schwerbehinderung aus? (Meine Mutter ist dauerhaft 80% schwerbehindert.)
Habe die einzelnen Fragen nummeriert zur besseren Zuordnung, falls jemand zu einer Frage eine Antwort hat. Bin für Hinweise, die mich weiterbringen, dankbar, denn meine Situation kommt mir recht ausweglos vor und der Gedanke daran, was meiner Tochter aufgebürdet wird, ist unerträglich.
Vielen Dank und Grüße aus dem Umland Berlins und Potsdams.
Lirafe