Hallo Ihr!
Wenn jemand in einer Eigentumswohnung lebt und eine gewisse Quadratmeterzahl nicht überstiegen wird, darf er ja diese behalten. Gibt es dabei auch eine Vorschrift, die festlegt, wie lange derjenige diese Eigentumswohnung vor dem Bezug von Hartz4 schon besessen haben muß? Könnte also auch ein Arbeitsloser 3, 4 oder 5 Monate, bevor er Hartz4 erhält, sich noch eine Eigentumswohnung kaufen? (Gesetzt den Fall, er hätte das Geld sich erspart und müßte kein Darlehen aufnehmen) - Wäre eine Eigentumswohnung in diesem Falle auch anrechnungsfrei?