Hallo,
ich hab nach langem lesen immer noch keine Antwort auf meine Frage gefunden, deshalb stelle ich sie jetzt einfach mal hier rein und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Ich habe eine 7 Jährige Tochter aus einer früheren Beziehung (wir waren nicht verheiratet), bis vor 2 Jahren bekahm ich UVG, dann habe ich geheiratet und somit viel das UVG weg, ich beziehe ALG II, nun hat die ARGE einfach den Unterhalt eingefordert und ihn nach 2 Jahren mit 144 Euro bemessen, der Kindsvater soll ab 1.5.09 an mich zahlen, dies tut er nicht das hat er mir im Gespräch schon vorab gesagt und das er im Juni erneut Vater wird in seiner derzeitigen Beziehung, nun sagte er mir das sein Kind im Haushalt dann vorrangig wäre, nach dem neuen Unterhaltsgesetz weis ich allerdings nicht ob dies noch immer so ist.
Vielleicht weis ja jemand von euch ob dies so ist?!
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Bis dahin liebe Grüße
Nicole