Kinder im eigenem Haushalt vorrangig?

  • Hallo,


    ich hab nach langem lesen immer noch keine Antwort auf meine Frage gefunden, deshalb stelle ich sie jetzt einfach mal hier rein und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.


    Ich habe eine 7 Jährige Tochter aus einer früheren Beziehung (wir waren nicht verheiratet), bis vor 2 Jahren bekahm ich UVG, dann habe ich geheiratet und somit viel das UVG weg, ich beziehe ALG II, nun hat die ARGE einfach den Unterhalt eingefordert und ihn nach 2 Jahren mit 144 Euro bemessen, der Kindsvater soll ab 1.5.09 an mich zahlen, dies tut er nicht das hat er mir im Gespräch schon vorab gesagt und das er im Juni erneut Vater wird in seiner derzeitigen Beziehung, nun sagte er mir das sein Kind im Haushalt dann vorrangig wäre, nach dem neuen Unterhaltsgesetz weis ich allerdings nicht ob dies noch immer so ist.
    Vielleicht weis ja jemand von euch ob dies so ist?!
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Bis dahin liebe Grüße


    Nicole

  • Wir waren gerade Ende letzten Jahres bei Gericht, weil der Vater meiner inzwischen fast erwachsenen Kinder ständig auf Reduzierung Unterhalt klagt, besser gesagt, wollte er nach Geburt seines vierten Kindes Herabsetzung auf Null. Bei der Berechnung des Unterhalts der inzwischen vier Kinder von drei Frauen gab es keinen Unterschied dadurch, dass eines der Kinder in seinem Haushalt lebt. Das ist Quatsch. Im Gegenteil. Dadurch, dass er und seine jetzige Frau sich Aufgaben, Miete etc. teilen, veränderte sich sein Selbstbehalt zu seinen Ungunsten. Lass dich nicht ins Boxhorn jagen.

  • Hallo,


    vielen dank für deine Antwort lirafe!
    Was allerdings kann ich machen wenn er nicht zahlt, was er nicht machen wird wie er schon gesagt hat!?
    Bin momentan so ratlos was das Thema Unterhalt angeht!


    Vielen lieben Dank für eure Antworten.



    Einen wunderschönen Samstag wünsch ich allen.


    Nicole

  • Dann nimmst du deine Unterhaltstitel bzw. das Entsprechende vom Jugendamt, das ja zuvor den Unterhaltsvorschuss geleistet hat und klagst. Die Unterlagen darüber gibst du der Arge, damit die dir den Unterhalt, der ja nicht geleistet wird, nicht weiter als Einkommen anrechnen können. Und dann wird entweder bei deinem Ex gepfändet (dingliche Gegenstände, Konten- oder Lohnpfändung) und es fließt der Arge zu oder du erhälst "Fruchtlosprotokolle" des Gerichtsvollziehers, wenn es nichts zu pfänden gab und reichst die der Arge weiter. Die Hauptsache für dich im Augenblick ist - wie schon gesagt -, dass dir dieses Geld, das du ja nicht wirklich erhälst, auch nicht weiter als Einkommen angerechnent wird.


    Das ist natürlich recht aufwendig. Du kannst auch einfach mal bei dieser Hotline anrufen, die auf deinem Bescheid steht und frage, was die mindestens als Nachweis dafür, dass der wirklich nicht zahlt und es dir dann auch nicht als Einkommen angerechnet wird, brauchen. Vielleicht geht es simpler.

  • Die Kinder sind gleichgestellt. Allerdings ist er der Kindesmutter auch zu Unterhalt verpflichtet, wenn die in Elternzeit ist und nur geringes bzw. kein Einkommen hat. Das ist der Unterschied zum Fallbeispiel von lirafe. Da hatte ja die neue Partnerin offensichtlich eigenes Einkommen. Du solltest also immer im Kontakt bleiben und Änderungen (Ende Elternzeit, Arbeitsaufnahme) im Auge behalten. Du kannst beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen, auch wenn der Unterhaltsvorschuss schon ausgelaufen ist.