Einliederunsvereinbarungen

  • Hallo,
    wie ist das mit den Eingliederungsvereinbarungen, kaum ist meiner abgelaufen schon habe ich einen neuen zum Unterschrieiben wiedermal vorgelegt bekommen, die ich auch Unterschreibe mit diversen Verpflichtungen wie Bewerbungen vorweisen oder irgendwelchen Maßnahmen etc.
    Also qasi ohne Unterbrechug ganzjährig, jahrelang schon.
    Hat man die möglichkeit nein zu sagen ohne Sanktion zu befürchten?
    Ich blicke nicht mehr durch!

  • Ja, das ist wohl so üblich. Die Gültigkeit einer EGV beläuft sich in der Regel auf sechs Monate. Wenn dann der Hilfebedürftige noch in keinem Arbeitsverhältnis ist, wird eine neue EGV aufgestzt, u.U. mit anderen Auflagen.


    LG, Jalale.