Eingliederungsvereinbarung

  • Ich habe jetzt so eine EGV bekommen wo drin steht das ich alle 2 Monate 6 Bewerbungen nachweisen soll.
    Heißt das nun das die alle schriftlich sein müssen? Und alle nur auf Vollzeitjobs?
    Oder kann man auch persönlich irgendwo fragen gehen und das dann aufschreiben (als Nachweis).

  • Hallo,


    du kannst dich auch telefonisch bewerben. Dazu musst dann Name der Firma, Telefonnr. und Gesprächspartner notieren. Gleiches gilt für persönliche Gespräche.
    Kläre das allerdings vorab mit deiner ARGE, denn ich könnte mir vorstellen, dass das überall etwas anders gehandhabt wird.


    LG, Jalale.

  • jalale und/oder advokat
    Welche Bedeutung hat eine Eingliederungsvereinbarung und worauf basiert diese festgelegte Bewerbungsanzahl? Wieviele Bewerbungen muss man denn eigentlich nachweisen? Alle 2 Monate 6 Bewerbungen kommen mir wenig vor?

  • Eine EGV wird individuell an die gegebenheiten des Hilfesuchenden angepasst. Wir kennen ja jetzt nicht die persönliche Situation Der person, welche das Thema geöffnet hat.


    Vielleicht hat die PErson ja noch ein Kind, welches noch reltiv jung ist(aber über 3, sonnst müssten gar keine Bewerbungen nachgewiesen werden), etc.


    Die Persönlöiche Situation sollte sich im gespräch mit dem Arbeitsvermittler herausstellen. Das ist auch der Grund, warum alle leute da hin müssen.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Hallo lirafe,


    Diablo wirds wissen. Eine EGV hat keine Allgemeingültigkeit, es ist ein Vertrag zwischen der ARGE und dem ALG II-Bezieher.
    Ich kenne jemanden, der muss in sechs Monaten gerademal drei Bewerbungsbemühungen nachweisen. Liegt wohl daran, dass er 50 ist.


    LG, Jalale.

  • genau, und gerade weil es eine Individualvereinbarung ist, sollte sich keiner soweit rauslehnen und hier feststellen, was er wie machen kann und soll. warum fragt er nicht die arge, was er darf und machen muss? so entgeht man jedem späteren ärger!

  • hallo schnuffelchen, denke mal, dass du vielleicht einen einsichtigen arbeitsvermittler hast, dem klar ist, dass es in deinem beruf oder in berufsverwandten tätigkeitsbereichen kaum angebote gibt und er daher eben nur die 6 bewerbungen in zwei monaten einfordert. ausserdem denke ich, auch wenn man sein limit erreicht hat und sich aber noch was bietet, wird man diese chance ergreifen und sich dort auch bewerben, es sei denn, man will eben gar keinen neuen job. bei mir war es so, dass der arbeitsvermittler in meinem und mehreren artverwandten bereichen nicht eine einzige stelle finden konnte, bei der ich mich hätte bewerben können. daraufhin hat er mir dann 3 pro monat auferlegt. ich fand es immer sehr schlimm, wenn man sich zum wiederholten male bei einer firma anbietet - obwohl diese überhaupt niemanden sucht - weil ja irgendwann im erreichbaren umkreis die möglichkeiten mal erschöpft sind. man kann sich ja nicht als op-schwester bewerben, wenn man vom anwalt kommt, nur um den auflagen der arge zu genügen. trotzdem viel erfolgt. lg jolik

  • Ja genau so sehe ich das auch Jolik,
    aber wie bekommt dann 6 Bewerbungen zusammen?? Wenn nix in dem Beruf zu finden ist und was ähnliches auch nicht zu finden ist?
    Und wenn man immer irgendwelche Vorraussetzungen haben muß und Erfahrung in dem und dem Bereich und die nicht hat, dann kann man sich da ja nicht bewerben oder?

  • na ja, so sehe ich das auch. in einer firma, in der ich früher mal arbeitete, hat die leiterin des verkaufs gekündigt. es hat sich zeitnah jemand beworben, der gut gepaßt hätte. da meinte der senior- zu dem juniorchef: der würde genau ins profil passen, aber sowas kann man ja nicht nehmen. bewirbt sich einfach irgendwo, obwohl wir noch gar keine ausschreibung rausgegeben haben. sowas macht man ja wohl nicht." da fragt man sich natürlich, was die chefs denn so denken, wenn man zum wiederholten male eine bewerbung schreibt, ohne dass die firma gesucht hat. hier in der stadt haben einige große unternehmen sich bei dem früheren sozialamt beschwert und um unterlassung gebeten, weil sie genau wussten, dass etliche bewerbungen aus dem druck des amtes heraus geschickt wurden. und dann muss man sich mal vor augen halten, dass die arge ja auch eine gewisse zahl an angewiesenen bewerbungen mit 5 € pro stück im rahmen der aufwandsentschädigung bezahlt. bewerbungen, die keiner haben will, nur weil man den auflagen nachkommen muss. rechne das mal auf die gesamte BRD um. eine unmenge von geldern, die anders viel besser angelegt wäre. na ja, also wie gesagt, sei froh, dass du nur 6 alle 2 monate bringen musst und nicht pro monat oder noch mehr. und beantrage auch die aufwandsentschädigung dafür.