Qualifizierungsmaßnahme o. Tätigkeitsbeschreibung

  • Hallo,


    meine Verlobte hat das Problem, das sie neben ihrem Minijob nun an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen soll. Diese soll auch Arbeitsangelegenheiten für 1,50 € enthalten. Dies würde ja einem 1-Euro-Job entsprechen.


    Heute sollte die Vertragsunterzeichnung bei dem Träger erfolgen. Es heißt dort Tätigkeit:
    26118 HER 36 Sonst diverse Bereiche 11.


    Sehr aussagekräftig. Nun habe ich gelesen, es muss eine genaue Tätigkeitenbeschreibung vorhanden sein.
    Da diese Maßnahme zur Weiterqualifizierung dienen soll, wollte sie natürlich wissen um was es sich handelt.
    Da sie als ausgelernte Bürokauffrau mit Berufserfahrung ja nicht z.B. irgendwelche Rechnungen schreiben will. Wäre ja keine Weiterqualifizierung, da sie diese Arbeiten beherrscht.


    Auf Nachfrage sagte die Dame, meine Verlobte müsse erst den Vertrag unterscheiben, vorher kann sie ihr dazu nichts sagen. Sie hat sich natürlich geweigert und drum gebeten den Vertrag zur Überprüfung mitzunehmen. Das wurde ihr nicht gestattet. Jetzt hat sie bis Dienstag Bedenkzeit, ansonsten wurden Sanktionen angedroht.


    Das ist doch nicht rechtens, oder?


    Gruß
    Hati

  • Die Weiterbildung sollte schon genau beschrieben sein und das kann deine Freundin auch verlangen.Schließlich soll sie einen Vertrag unterzeichnen der dann auch für sie bindend ist.Sie sollte nochmal mit der SB sprechen und auch sagen das sie den Vetrag nur dann unterschreibt wenn genau daraus hervorgeht um welche Art von Weiterbildung es sich handelt und sie nicht blind ihre Unterschrift unter ein schreiben setzt.Ansonsten soll sie den Teamleiter verlangen damit es nicht erst zu einer Sanktion kommt.

  • Man braucht und sollte niemals etwas unterschreiben, dessen Inhalt man nicht kennt. Deine Freundin/Verlobte soll sich schriftlich geben lassen, dass sie - ohne erklärt zu bekommen oder nachlesen zu können, worum es sich bei der Maßnahme handelt - unterschreiben muß, um keine Sanktionen zu bekommen. Geht gar nicht.


    Gruß. Lirafe

  • SGB II-Träger muss selbst die Art und die Bedingungen für die angebotene Maßnahme festlegen (insbesondere, dass die Art der Tätigkeit, ihr zeitlicher Umfang, die zeitliche Verteilung und die vorgesehene Entlohnung im Arbeitsangebot bezeichnet werden). Er darf dies nicht dem Maßnahmeträger überlassen
    LSG Sachsen, Beschluss vom 02.04.2008, Az. L 2 B 141/08 AS-ER; LSG Hamburg v. 11.07.2005, L 5 B 161/05 ER AS; LSG Niedersachsen-Bremen v. 02.10.2006, L 8 AS 478/05 ER; VG Bremen vom 11.11.2008, S3 V 3337/08

  • Mit ihrem Sachbearbeiter hat sie vorher gesprochen. Er sagt er hat keinen genauen Plan. Es könnten Schulungen in z.B. Access sein, Bewerbungstraining oder Praktika. Daraufhin hat er sie dann direkt zu der Stelle geschickt wo sie anfangen soll. Doch die Infos gibts ja ohne Vertragsunterzeichnung von ihr nicht. Sachearbeiter meinte auch, wenn Sie nicht Antritt gibts halt ne Sperre und sie könne ja Widerspruch einlegen.
    Also was meint Ihr die Sperre abwarten und dann den Widerspruch? Das ärgerliche ist dann nur wieder diese Warterei auf das Geld. Oder sollte man sofort einen Anwalt einschalten? Das geht doch noch für 10 € oder?

  • Wenn ihr Widerspruch einlegt, müsst ihr zeitgleich die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen. D. h. solange der Widerspruch nicht entschieden ist, darf euch dann auch nichts gekürzt werden.


    LG,
    Jana

  • Was soll denn das für eine Weiterbildung sein wenn noch nichtmal der SB weiß was dort gelehrt werden soll.Ich verstehe auch nicht warum da so ein großes Geheimniss draus gemacht wird von dieser Stelle die diese Weiterbildung durchführt.Es ist doch normal das man wissen möchte was auf einem da zu kommt.Ist schon sehr komisch.

  • Hier mal die Homepage von dem Projekt: http://www.quabed.de/index.php?article_id=184


    Beruflich weiter qualifizieren ist ja gut für sie. Sie will halt nur wissen was.


    Arbeitsgelegenheit zur Neuorientierung kommt nicht in Frage. Der Sachbearbeiter hat selber gesagt, das sie als Bürokauffrau in der heutigen Zeit die besten Chancen hat. Also Eigentor.


    Bildungsbegleiter und Jocoach ist wahrscheinlich nur der Ansprechpartner.


    Praktika sind unwahrscheinlich zu finden, da sie morgens und nachmittags dem Minijob nachgeht und dazwischen nur drei Stunden zur Verfügung hat. Glaube nicht das eine Firma sich einen Praktikanten für drei Stunden täglich holt.


    Sie will halt einfach wissen wie sie weiterqualifiziert werden soll. Denn schon gelernte Dinge zu machen ist ja Blödsinn. Sie ist auch nicht lange aus ihrem Beruf raus. Sie hat auch schon vorgeschlagen einem geeigneterem Kandidat diese Chance zu geben. Aber darauf wollte die JobAgentur sich auch nicht einlassen