Auszahlung Haus und nun

  • Ich hab mich durchgesucht und nichts gefunden, ich bekomme Harztz 4 als Darlehn weil ich ja Vermögen in Form eines halben Haus habe.
    Wenn ich das Geld bekomme muß und will ich die Schulden bei der Arge zahlen, klar und der Rest, den muß ich dann zum Leben nehem bis es weg ist ausser den Freibetragt, richtig?
    Dann bin ich ab dem Moment aber auch von der Arge frei, ist das auch richtig ? Das heißt wenn das Geld weg ist muß ich wieder Hartz 4 beantragen.......ich hab gar keine Ahnung, sorry.
    Würde mir ja gefallen wenn ich dann frei wäre und endlich machen könnte was ich will.........


    Tattoofee

  • Hallo,


    wenn du von der ARGE keine Leistungen erhälst, kannst du machen was du willst. Ich weiß allerdings nicht genau, ob du das Geld mit einem Mal verprassen kannst, oder ob dir auferlegt wird eine Weile davon zu leben.
    Sobald du wieder hilfebedürftig bist, musst du einen neuen Antrag stellen.


    LG, Jalale.

  • Die Fragestellung ist ein bißchen komisch, du schreibst :
    der Rest, den muß ich dann zum Leben nehem bis es weg ist ausser den Freibetragt, richtig?
    Wieso Freibetrag? Von deinem eigenen Geld brauchst du doch keinen Freibetrag abziehen.
    Es kommt ja auch darauf an, wieviel übrig bleibt und ob es für eine Currywurst reicht, wenn nicht, bist du weiter oder neu bedürftig.

  • Ich war gestern bei meiner Anwältin die sagt das Geld vom Haus steht mir erst nach dem Trennungsjahr bzw. Scheidung zu, aber mir gehört ja die Hälft davon, kann ich damit nicht jetzt schon machen was ich will, also auf Auszahlung bestehen?


    Tattoofee

  • Ein Freibetrag wird vom Verkehrswert abgezogen, das dienst zur Feststellung des Vermögens z.B. bei Antrag auf Alg2. Wenn nun Geld aus der Verwertung übrig bleibt ist das zunächst Vermögen und wird angerechnet, wieder abzüglich Freibetrag. Wenn viel Geld übrig bleibt und du verabschiedest dich von Hartz IV, bring das Geld unter die Leute, verschenke es, verleihe es oder bezahle Schulden.
    Wenn es Einigkeit gibt, das Haus zu verkaufen, könnt ihr das jederzeit machen, wenn nicht kommt es im schlimmsten Falle zu einer Teilzwangsversteigerung, nur dabei wird der Erlös um einges geringer sein.

  • Ich würde dir nicht empfehlen Geld zu verschenken und dich damit mittellos zu machen. Es wird ja immer auch abgefragt, ob die letzten 10 Jahre Vermögen verschenkt oder veräußert wurde. Warum sollte auch die Allgemeinheit für dich aufkommen, wenn du dein Geld verschenkt oder sinnlos verprasst hast? Die Kommentare hören sich auch so an, als ob hier bereits Lebensläufe im SGB II geplant werden. Wenn du Geld hast, kannst du vielleicht in deine Qualifizierung investieren und umziehen, um mal dein eigenes Geld zu verdienen. Würde mich ja ankotzen, lebenslänglich von einem Amt abhängig zu sein.