Kostenübernahme

  • Hallo zusammen,


    ich hab da mal ne Frage.


    Ich bin Alleinerziehend mit 2 Kids und beziehe seit einigen Jahren Hartz 4. In dieser Zeit habe ich eine Umschulung gemacht, danach fand ich immer noch keinen Job. Seit letztem Jahr mache ich einen 1 Euro Job. Mitte März dieses Jahres gab ich einen Folgeantrag bei der ARGE ab. Als ich Mitte April immer noch keinen Bewilligungsbescheid hatte, rief ich zum ersten Mal an und fragte nach. Man bat mich um Geduld (die habe ich). Ab dem 23. April rief ich alle 1-2 Tage an. Am 28. April bekam ich ein Schreiben, das ich einen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung vorlegen sollte und das mein Antrag "ruhe" bis ich diese Sachen vorgelegt habe. Arbeitsvertrag ect. hab ich nicht und konnte dies auch klären aber das Geld ist immer noch nicht auf meinem Konto. Miete usw. wurde alles wieder zurückgebucht. Ich bekomme auch keinen Unterhalt vom Vater der Kinder.


    Nun meine Frage: macht es Sinn, einen Antrag für die anfallenden Mahngebühren zu stellen? Ich möchte das nicht einfach so hinnehmen, da mein Sachbearbeiter dies schon zum 2. Mal mit mir macht. Irgendwie muss man sich doch dagegen wehren können?

  • Hallo, gehe direkt zum Amt und verlange Bargeld. Lass dich nicht abwimmeln, zur Not verlange den Chef. Denn bei Auszahlung von Bargeld kannst du sicher sein, dass dein Antrag gleich bearbeitet wird. Wenn sie sagen, du sollst in zwei Tagen wiederkommen, weil es nicht so schnell geht, bleibe stark, es geht!!!!! Habe ich selbst durch. Und einfach einen Antrag auf Übernahme der entstandenen Kosten stellen, bei Ablehnung in Widerspruch gehen und wenn nötig vor das Sozialgericht. Wichtig, wenn du anrufst schreibe dir immer auf,wann du mit wem geredet hast!!!
    Viele Grüße

  • Ich verstehe die vorgehensweise der ARGE nicht so ganz.Wenn du einen 1 Euro Job machst dann weiß doch die ARGE darüber Bescheid.Wieso wollen sie dann von dir einen Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen sehen?Ich finde das hier mal wieder die Bearbeitung verzögert werden soll und würde da eine Erklärung des SB verlangen und die Auszahlung des Geldes.