Umzug trotz Arbeitsförderung nach §16a SGB II ?

  • Guten Tag,
    ich hoffe ich bin hier in dieser Rubrik richtig.
    Mein Sohn bekommt ab Juni 09 eine arbeitsförderung nach §16a SGB II. Seine Familie hat sich gerade vergrößert und möchte gern umziehen. Die ARGE macht momentan da noch Schwierigkeiten da *in deren Augen* 42qm (2Zimmer) für Mann/Frau/Baby völlig ausreichend sind.
    Kann mein Sohn sich , sobald er in der Arbeitsförderung ist, sich als "freier Mensch :D" fühlen und dann wie jeder freie Verdiener umziehen ohne sich das genehmigen lassen zu müssen???Muss er vor Ort bleiben oder kann er egal wo auch immer hinziehen solang er weiter dem JOb nachgeht??


    Ich konnte trotz intensiever Suche keine Infos darüber finden. Tja, und der Fallmanger vom Sohn hatte nur ein riesiges Fragezeichen im Gesicht :confused::D


    Hoffe hier auf eine Tüte Erleuchtung


    lieben Dank schon mal
    it`s me Glenna :cool:

  • hmm, ja eigentlich denk ich ja auch so, ist aber diese Arbeitsförderung nicht auch eine Sozialleistung ? wenn vielleicht auch im weitesten Sinne.
    Immerhin werden ja 75% vom Lohn öffentlich gefördert/gezahlt. Ich find aber auch nirgendwo `nen HInweis auf irgendwelche Pflichten bezüglich der Ortsbezogenheit oder so :(
    angeblich weiß ja nicht mal die ARGE wie das ist. Darum hatte ich gehofft das irgendwer damit praktische Erfahrung gemacht hat.
    Das weitere Problem wär ja das die Familie eine Bedarfsgemeinschaft ist die nicht allein von seinem künftigen Lohn würde leben können.
    alles so verzwickt :(:(



    Glenna

  • Hallo,


    solange die beiden (drei) Leistungen nach SGB II beziehen, brauchen sie eine Umzugsgenehmigung damit auch die künftigen KdU unproblematisch übernommen werden.
    Schriftlichen Antrag stellen mit der Begründung, dass schon zwei Personen 60 qm zustünden und zu dritt können 75 qm bewohnt werden. Es sollte außerdem aufgeführt werden, wo sich der Platzmangel wie verhält.
    Wenn eine schriftliche Ablehnung kommt, Widerspruch einlegen.


    LG, Jalale.