Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Ich bin ab Juli im Mutterschutz, beziehe also nun 1 Jahr lang Elterngeld.
Wir sind nicht verheiratet,wohnen aber zusammen. Und nun kann es sein, dass mein Freund seinen Job verliert. Ist momentan selbstständig. Ob er überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, muss erst noch beim Amt geklärt werden, da er nicht/bzw. nicht immer in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat.
Sollte er aber kein Arbeitslosengeld erhalten, bekommt er dann überhaupt Hartz IV?
Wir wohnen in einer 72qm-Wohnung. Und vom Platz her reicht es gerade so. Müssen wir dann raus? Denn Säuglinge zählen ja leider nicht als dritte Person dazu. Und habe gelesen, dass max. 60qm zulässig sind.
Gibt es Mietpreistechnisch eine Obergrenze?
Denn wenn er nix bekommt, weil ich Elterngeld beziehe, dann sieht es echt übel aus. Ich kann ja nicht alleine die Miete zahlen und die ganzen Versicherungen, die ja benötigt werden. Das heisst dann für uns, dass ich ja richtig in die Miesen gehe.
Viele Grüße
Kenzo