25 im Juli mit Ausbildung fertig, Arbeit?? Eigene Wohung

  • Hallo,


    ich hoffe es kann mir jemand ein bisschen weiterhelfen,


    ich bin jetzt 25 und um juli mit meiner Ausbildung fertig ob ich arbeit bekomme weiß ich noch nicht! darum habe ich mir heute die unterlagen von der ARGE geholt und mit geteilt das ich noch in der Elterlichen Wohnung wohne aber ausziehen möchte die Dame hat mir alle unterlagen mitgegeben unter anderem auch die Anlage HG
    Ich habe ankreuzen lassen dass meine mutter mich nicht finaziell etc. unterstützen kann somit sind weitere angaben notwenig unter anderem auch die ob unterkunft etc. unentgeltich zur verfügung gestellt werden auch dort habe ich nein angekeruzt auch auch wenn das im moment nicht der fall ist nund meine frage wie muss ich dies nachweisen!


    ich will ja nun eigentlich ausziehen und nicht mehr in der elterlichen wohnung bleiben denn wenn ich ankreuzen würde dass ich keine miete zahlen muss und mich auch nicht an den verpflegungskosten beteiligen muss habe ich die befürchtung dass meine Anträge abgelehnt werden und man versucht mich weiterhin in der elterlichen wohung zu halten.


    Volgende Unterlagen und anlgen habe ich bekommen


    Hauptantrag
    Anlage HG, VM, KDU,EK


    Auf meine Frage heute beim Amt wegen in eine eigene Wohung ziehen und erstausstattung der Wohnung meinte die Dame ich solle einen Formlosen schriftlichen Antrag stellen und meine Sachbearbeiterin entscheidet dann darüber ob ich eine Wohnung bekomme oder nicht genau wie die Erstausstattung?!?

  • Hallo,


    ab 25 Jahren steht dir eine eigene Wohnung (unabhängig vom Einkommen der Eltern/ sofern du dich nicht einer Ausbildung befindest- Unterhaltspflicht der Eltern) zu. Wenn du über keine Einkünfte (die deinen Bedarf decken) oder Vermögenswerte (abzüglich Freibeträge) verfügst, besteht Anspruch auf ALG2. Das heißt, dein Auszug muss weder begründet werden (du bist schließlich erwachsen, das sollte als Begründung reichen) noch kann deine SB, dir diesen verweigern weil z. Bsp. genug Platz im Elternhaus wäre.


    Ab deinem 25 Geburtstag (nach Beendigung der Ausbildung) stehen dir auch ALG2 Leistungen zu, wenn du noch im Haushalt deiner Eltern lebst. Der Regelsatz und falls ihr einen Vertrag aufsetzen wollt auch anteilige Kosten der KDU. Bitte nicht angeben, dass du dich an den Verpflegungskosten im Haus deiner Eltern beteiligst, sonst besteht die Gefahr dass man euch trotz deines Alters noch versucht eine BG zu unterstellen (gemeinsames wirtschaften). Wie ihr das zu Zeiten deiner Ausbildung geregelt habt, geht die Arge nichts an.


    Ebenso sollte die Beantragung einer Erstausstattung kein Problem sein.

  • Also soll ich nicht angeben das ich mich an den Kosten für Verpflegung beteilige!??!


    Ich hab mich seit gestern Abend mit meiner Mum schon wieder in der Wolle wegen dem ganzen Harz IV!
    Weil sie ja nun auch will das ich ausziehe!


    Hab jetzt schon die Schanauze voll davon! Man kommt sich vor wie ein Bittsteller und kriegt dann noch so saudumme Antworten vom Amt wie, wir können sie auch noch bis über 30 bei ihren Eltern belassen, dass steht alles im Ermessen ihres Sachbearbeiters!


    Kann nur hoffen das es mit dem Job klappt, auch wenn es nur fürs erste 20 Stunden wären, hab dann wie mir vom Amt mitgeteilt wurde auch noch Anspruch auf Ergänzungsleitungen, und dafür jeden Monat dann die rennerei mit Lohnstreifen und Neuberechnungen!


    Wo sind wir nur hingekommen???