Umzug nicht genehmigt aber Wohnung gekündigt

  • Ja hallo eine Frage ich hatte meine Wohnung gekündigt, wegem Schimmel zum 31.5 diesen Monats, kurz nach der Kündigung hatte ich 3 Mietangebote bei der Arge eingereicht die aber nicht genehmigt wurden weil Sache zwichen Vermieter und Mieter ...


    Da aber meine Wohnug gekündigt ist bin ich hier raus def. da es auch Gesundheitsschädlich ist.


    Zu meiner Frage: ich nehme mir ja jetze eine neue Wohnung wie können die kürzungen von der Arge aussehen ?


    mfg Basti

  • Die ARGE wird dir vermutlich weder Umzugskosten noch Kaution gewähren, aber was die Miete und NK betrifft, muss sie zumindest die bisher gezahlte Höhe bei der neuen Wohnung übernehmen.


    Das heißt für dich: Such dir im Idealfall eine Wohnung, die maximal soviel kostet wie deine bisherige, dann bekommst du die neue Wohnung auch bezahlt.


    Für die Kaution musst du schauen, ob dir eventuell jemand aus deiner Verwandschaft das Geld leihen kann (dann aber Darlehensvertrag nicht vergessen!!), wenn du sie nicht selber aufbringen kannst.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • muss sie zumindest die bisher gezahlte Höhe bei der neuen Wohnung übernehmen.


    Oh ist das wirklich so ich dachte die Zahlen mir dann nur noch das Restliche Geld vom Regelsatz vorauf beziehst du deine behauptungen ?


    also können sie nicht angenommen Sie haben 230€ für die Wohnung bezahlt abziehen ?

  • Ich weiß leider nicht genau, wo das steht, aber solange du "nur" umziehst und noch dazu im gleichen Zuständigkeitsbereich bleibst, können sie dir nicht einfach die KdU kürzen (es sei denn natürlich, die neue Wohnung kostet weniger). Du machst dich ja damit keines Vergehens schuldig. Alles, was sie dir verweigern können, sind zusätzliche Kosten.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo,


    hier findest du den rechtlichen Background zu dem, was Jana geschrieben:


    SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
    (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. [...]


    LG, Jalale.