Erstausstattung & Umzugskosten

  • Hallo,
    ich habe einige Fragen an euch zu den Erstausstattungskosten und Umzugskosten.
    Meine Situation schildert sich wie folgt: Ich bin vor ca. 2 Mon. in meine jetziege Wohnung gezogen und beziehe seit letzten Monat Harz4. Vorher habe ich bei meinen Eltern gewohnt, musste aber aufgrund von Unstimmigkeiten umziehen. Jetziege Situation ist folgende, mein jetzieger Mietvertrag ist ein Zeitvertrag über 3,5 Mon., danach muss ich mir wieder eine neue Wohnung suchen, da ich damals schnell umziehen musste ging es leider nicht länger. Das heißt, dass ich in 2 Mon. umziehen muss. Ich habe die jetziege Wohnung voll Möbliert übernommen, was heißt, dass ich keine Möbel, nich einmal ein eigenes Bett besitze, da dieses meinen Eltern gehörte. Nun meine Frage, da ich eine vollmöblierte Wohnung angemietet habe und selber keine Möbel besitze, steht mir da irgend etwas zu, weil sonst wüsste ich garnicht wie ich das machen sollte, so ohne Kühlschrank und Bett!? Was ist mit dem Umzug, den kann ich mir auch garnicht leisten?


    Ich wär über eine Antwort von euch sehr dankbar.


    MfG
    Marcel

  • @ Marcel 07112


    Also, bitte im Forum hier noch mal gründlich nachlesen. Neue, renovierte Wohnung zuerst genehmigen lassen. Anträge Erstausstattung, Umzugskosten (dürfte ja minimal bei deinen 7 Sachen ohne Möbel sein), Mietkaution stellen.
    Erstausstattung dürfte kein Problem als Beihilfe sein, da du ja noch keine Möbel hattest. Auf das leidige Thema Waschmaschine gehe ich nicht wieder ein. Kaution als Darlehen mit monatlicher Einbehaltung von 10%. Ist machbar. Dann auch bitte die Bescheide abwarten bzw. persönlich vorsprechen. Dann sollte eigentlich kein Stress entstehen, außer bei der Wohnungssuche.


    Dann viel Spaß beim Umzug. Bei uns (Sachsen) zahlt das Amt für eine Erstausstattung 700 €. Kann aber bei euch anders festgelegt sein.