Was steht einem zu ?

  • Hallo zusammen, nach 18 Jahren steht nun die Scheidung ins Haus. Ich werde nun ausziehen müssen und meine Frau bleibt im Haus ( Miete ) , nun kann ich aber aufgrund meiner nur 400 € Job Geschichte ( meine Frau hat den Großteil des Verdienstes gestellt ) nicht wirklich große Sprünge machen. Nun ist die Frage was und ob ich irgendwas beantragen kann usw. vieleicht mag mir jemand weiterhelfen damit ich nicht wirklich alles durchlesen muss. Bin total am Ende und würde mich freuen wenn mir jemand "hilft" .......


    Tausend Dank

  • Ist deine Frau verrückt und will dir Unterhalt bezahlen und Rentenpunkte abtreten? Oder habt ihr einen Ehevertrag, der das ausschließt? Wäre mir ja nicht im Traum eingefallen. Übrigens legen die Ämter da großen Wert auf das Scheidungsurteil.

  • mmh ich weiß nicht ob sie verrückt ist, nur ist mir das mittlerweile egal, sie will nicht mehr ( ich vermute da was aber das gehört nicht hierher ) und ich soll nun alles verlieren was wir bis dahin "erschaffen" haben. Sie möchte das ich ausziehe.Ehevertrag gibts nicht. Da ich mir aber weder ne eigene Bude leisten kann geschweige denn einen Umzug weiß ich grad nicht wirklich weiter. Die Mühlen der Behörden mahlen ja nun bekannter Weise seeeehr langsam und ich weiß nicht ob ich die Zeit dazu habe zu warten oder vorher abzusaufen..........Eine Scheidung gibts ja erst nach dem Trennungsjahr oder liege ich da falsch ?

  • Du solttest zur ARGE gehen und dich dort beraten lassen.Da du ja ausziehen wirst brauchst du zunächst eine eigene Wohnung.Diese und eventuell teile für die Ausstattung mußt du dort beantragen.Die Wohnung muß angemessen sein in Größe und Miethöhe.Wieviel das sein kann bekommst du auch in der ARGE zu erfahren da dies überall etwas anders ist.Du kannst dann auch gleich einen Antrag für das ALG2 stellen denn die 400 Euro reichen ja nicht aus.Ich weiß ja nicht wie ihr das im Trennungsjahr haltet ob deine Frau dir Unterhalt zahlen muß denn dieser würde dann bei dir als Einkommen angerechnet werden.

  • Der erste Schritt vor der Arge ist die Berechnung, ob und/oder wieviel im Ernstfall er an Unterhalt von seiner Frau bekäme. Selbst wenn sie sich privat darauf verständigen würden, dass er auf diesen Unterhalt verzichtet, prüft die Arge das. Die Frau würde angeschrieben. Die einzige Möglichkeit, dies zu umgehen, wäre ein Ehevertrag, der aber dann "vor" der Ehe oder zumindest lange vor der Trennung in notarieller Form geschlossen worden sein müßte.

  • wenns geht dann würde ich gern auf Ihren Unterhalt verzichten. Ich werde gleich morgen zur ARGE gehen und mich wirklich in den Dschungel stürzen und fragen ob die mir auch bei der Wohnungssuche helfen können oder wollen. 45qm ist ja genug für mich .....und ich hoffe das es beruflich auch mal wieder aufwärts geht und ich dann wieder auf eigenen Füßen stehen kann. Muss man eigentlich die Hilfe wieder zurückzahlen oder nur teils teils ( Kaution is klar ) aber der rest mmmmhhhh mann wieso passiert mir so ne sch..... danke für eure Antworten wer noch mehr weiß bitte alles aufschreiben was mir helfen kann.

  • Nanunana666
    Wenn du nach den Richtlinien des bei H IV erlaubten Vermögens usw. mittellos bist, mußt du nichts zurückbezahlen. Du darfst ein Auto besitzen im Wert von bis zu 7.500 €, das unter die Vermögensfreigrenze fällt und auch Geld in Höhe von 150 € je lebensjahr zzgl. 750 € für einmalige Anschaffung.

  • ok das hab ich verstanden , das mit dem Auto wäre auch sinnvoll weil wie soll ich sonst je wieder auf die Füsse kommen, wenn die neue Arbeit z.b. in der anderen Stadt oder so ist ( ja ich weiß Bus und Bahn nur wenn ich darauf angewiesen wäre komm ich ja immer zu spät zur Arbeit). Nun wenn das so sein muss das Sie Unterhaltspflichtig ist dann muss ich das wohl in Anspruch nehmen ich meine das hätte Sie sich nun auch mal vorher überlegen sollen, bevor Sie durch dreht ohne auf die Konsequenzen zu schauen. Naja schaun wir mal was da morgen passiert. Vielen Dank.........

  • Sich bei der ARGE zu erkundigen ist ja eine Sache, aber du solltest auch zum zuständigen Amtsgericht gehen und dir einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe holen und dann einen Anwalt aufsuchen, um dich rechtlich genau hinsichtlich deiner Ansprüche während des Trennungsjahres zu informieren. Z. B. kann deine Frau dich nicht ohne weiteres vor Ablauf des Trennungsjahres auf die Straße setzen, es sei denn, du bist gewalttätig oder aus anderem schwerwiegenden Grund wäre ein Zusammenleben in der Wohnung für sie nicht mehr tragbar. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass die ARGE dich also zu diesem Weg auffordert und nicht gleich die Kosten für eine Wohnung für dich übernimmt. Gleiches gilt eben auch für den von dir von deiner Frau zu fordernden Unterhalt - wie schon oben jemand erwähnt hat. Deshalb würde ich es eigentlich von der Reihenfolge her für empfehlenswerter halten, sich erst beim Anwalt über deine Ansprüche insgesamt gegenüber deiner Frau zu informieren, sie evtl. anschreiben und auffordern zu lassen und nach dem Infogespräch beim Anwalt zur Arge zu gehen, falls das dann tatsächlich noch erforderlich sein sollte. Die ARGE zahlt ja tatsächlich nur, wenn man vorher alle anderen Möglichkeiten voll ausgeschöpft hat. Viel Erfolg!

  • Mann das ist ne gute Idee, danke ich werd im Anschluß gleich mal nen Anwalt aufsuchen wenn ich das mit so nem Beratungsschein machen kann, vieleicht stimmt das auch , das Sie mich nicht sofort "treten" kann. Ich bin wahrlich nicht gewalttätig oder dergleichen. Aber ein zusammen leben ist wirklich nicht zumutbar da wir uns nicht mehr wirklich verstehen und immer wieder aneinander geraten. Ich hab ja x-mal gebeten das sie sich mit mir zusammen hockt und wir besprechen so wer behält wo was , aber sie meint nur den alten Kram im Gästezimmer kannst mitnehmen und der Rest bleibt da......Naja da hab ich ja wirklich noch Hoffnung das ich auch etwas von dem mitnehmen kann was wir zusammen gekauft haben als ich selbst noch genug Geld verdiente.

  • Ihr steht bei der Trennung nicht automatisch alles zu.Ich denke das wird deiner Frau ein Anwalt auch sagen denn immerhin seid ihr ja viele Jahre verheiratet und in dieser Zeit habt ihr euch gemeinsam Dinge gekauft und davon steht auch dir ein gewisser Teil zu.Im übrigen auch vom Geld welches eventuell auf euren Konten liegt da solltest du aufpassen das dann nicht alles weg ist.