Vielleicht ist das nicht ganz der richitge Forumszweig, aber er scheint mir geeigneter als die anderen...
Folgende Situation:
Jemand ist in einer sog UVM (Umschulungsvorbereitende Maßnahme) der ARGE. Diese UVM´s dauern in der Regel ca. ein halbes Jahr.
Für die die es nicht wissen: Man hat dort richtige SChulfächer und macht mehr oder weniger den Stoff von einem Jahr Berufsschule in 6 Monaten.
Man bekommt danach ein Zeugnis + Zertifikat, und hat somit die Chance eine Ausbildung die z. B. 3 Jahre dauert in 2 zu machen.
PS: Diese Erklärung soll nur erläutern dass es sich nicht um irgend eine drittklassige Beschäftigungsmaßnahme handelt.
Nun würde sich ein Teilnehmer der UVM während seiner Zeit dort einen Nebenjob suchen. Aber ich meine nicht bloss einen kleinen wo man 2-3 Stunden am Wochenende oder so arbeitet, sondern einen der beispelsweise 6 Stunden (in nem Abendclub, von 17 bis 23 Uhr) am Tag dauert.
Wird die ARGE jemanden unter diesen Umständen von dieser UVM-Maßnahme frei stellen oder eher sagen "Nein, mach beides parallel, geh abends arbeiten und morgens in die Schule!"?