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Also ich kann dir leider nur zum Teil antworten:
1.
Als Student erhälst du eigentlich kein ALG, denn ALG erhält man, wenn man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt
2.
Vermögen: Hier könnte es schwierig werden, oben in der Menueleiste unter Bafög findest du ziemlich genaue Hinweise, aber jetzt dennoch mal auszugsweise: Eigentumswohnungen oder Häuser, die selbst genutzt werden, können auf Antrag als Härtefall von der Anrechnung freigestellt werden, soweit sie angemessen sind. Als angemessen sind für alleinstehende Antragsteller Eigentumswohnungen bis zu 60 m².
Deine Wohnung ist leider 65 qm ... da mußte dann mal sehen, ob du das hinkriegst
3.
Das mit dem Bafög könnte klappen = siehe ebenfalls auf der vorgenannten Seite. Dabei gibt es aber teilweise Einkommensanforderungen aus der Zeit, in der du erwerbstätig warst; diese Summen kennst nur du. Deine stattgehabten Erwerbsfähigkeitszeiten scheinen o.k. zu sein.
4.
Wenn du "richtig" zur Schule gehst während des Abis (deine letzte Frage), steht dir kein ALG 1 oder 2 zu; denn dann stehst du ja genauso wenig dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
5. Neben dem (Studenten-)Bafög erhält man kein Wohngeld.L.G. Lirafe
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Hallo Lirafe,
kann dir nicht antworten, wenn dein Postfach voll ist. Also löschen!
In Punkt 5 muss ich dir widersprechen. Ausnahme: Bafögempfänger mit Kind erhalten Wohngeld.
Kindergeld bis 25. Bei Männern wird Dauer des Wehr- oder Zivildienstes zusätzlich berücksichtigt. Stand aber nicht da.
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Sternenfee
Oh Sorry, das muß ich gleich mal prüfen, dachte nicht, dass ich soviel im Postfach hätte.
Das mit dem Wohngeld für Bafögempfänger mit Kindern wußte ich nicht, ist aber irgendwie nachvollziehbar. Auf Benny trifft das aber sicher nicht zu.So - nun schnell Postfach ansehen. Danke. Gruß. Lirafe
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@ Benny
Findest du nicht, dass eine Vollfinanzierung einer Eigentumswohnung in deinem Alter sehr riskant ist?
Es wird doch niemanden interessieren, wie du die Raten zahlst. Ich würde im Vorfeld schon mal die Schuldnerberatung einbeziehen. Aber die würden sicherlich einen Verkauf empfehlen. -
Wenn er 100% finanziert hat und erst so kurze Zeit abzahlt, geht er vermutlich mit Null `raus, wenn er verkauft. Es gibt auch Fälle, in denen bei Verkauf noch draufgezahlt werden muß; die sind nicht mal so selten. Und Miete müßte er dennoch zahlen, dann die Umzugskosten, evtl. Neuanpassung der Möbel auf eine kleinere Wohnung und so weiter. Und sollte er eines Tages ins ALG 2 fallen, würde ihm dieser Wohnraum nicht streitig gemacht, auch wenn er die Differenz zwischen der kompletten Belastung und den Zinszahlungen (also den Tilgungsbetrag) dann selbst tragen müßte. Nun kenne ich die Eckdaten der Finanzierung ja nicht genau, würde aber nicht unbedingt zum Verkauf raten. Die Wohnung soll sicher auch so etwas wie eine Altersvorsorge darstellen.
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Hallo,
@ lirafe: Bist du dir sicher, dass er keinen Anspruch auf ALG I hat? Ich denke der besteht, denn ALG I bekommt man doch in jedem Fall und die Zahlung ist nicht an Bedingungen geknüpft (z.B. Arbeitssuche).
@ Benny: Rufe doch mal bei deiner Agentur für Arbeit an und frage nach, ob du neben Bezug von ALG I eine schulische Ausbildung machen kannst. Arbeitslos melden musst du dich ja ohnehin dort. Und zwar möglichst sofort, wenn du jetzt schon weisst, wann du arbeitslos sein wirst.
Du wirst vorerst sicher eine Sperre bekommen, da du selbst gekündigt hast. Die dürfte 3 Monate betragen, aber danach solltest du schon ALG I beziehen.LG, Jalale.
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jalale
Bin mir sicher: Habe mal was kopiert (obere Menueleiste - sonstige Themen - Suche - ALG I):
"Als arbeitslos wird jener bezeichnet, der nicht unter einem Beschäftigungsverhältnis steht und dies bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat. Weiterhin spricht man von Arbeitslosigkeit, wenn akute Bemühungen zur Beendigung der Einkommenslosigkeit, sowie eine Verfügbarkeit für die Agentur für Arbeit gegeben sind."Wenn Benny also tagsüber zur Schule geht, kann er sich dem Arbeitsmarkt nicht mehr weier zur Verfügung stellen.
Benny
Was meinst du mit deiner Frage: "Aus diesem Grund greift doch das Wohngeld, oder nicht?" Als Student erhälst du kein Wohngeld neben dem Bafög. Zwar wirst du, falls du bafögberechtigt bist, vermutlich den Höchstsatz erhalten, aber das war es dann auch schon. Mal wieder mein Tipp: Obere Menueleiste - Bafög - anvisieren. Da gibt es viele Hinweise speziell zum Bafög.Aber Nachtrag - habe oben deine Eingangsfrage nochmal gelesen: Als Schüler erhälst du ja zunächst noch Wohngeld neben dem Schülerbafög; ob dass dabei allerdings die Tilgung berücksichtigt wird, bezweifle ich; die wird sicher - wie bei H IV - auch herausgerechnet. Berücksichtigt werden die zu zahlenden Znsbelastungen und Nebenkosten.
L.G. Lirafe
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