psychisch krank, nicht arbeitsfähig, alg2 wird einfach nicht mehr überwiesen

  • Hallo zusammen
    ich kämpfe mich derzeit durch den dschungel des alg2 und hoffe hier hilfe und tipps zu finden.


    folgende situation:


    ich war vor meiner arbeitslosigkeit selbstständig. nach einem schweren (arbeits) unfall war ich erst körperlich lange krank und wurde in folge psychisch sehr krank. versteckte schwere persöhnlichkeitsstörungen traten auf, sie wurden wohl durch die belastung des unfalls zum vorschein gebracht.


    ich war ein halbes jahr in einer psychiatrischen klinik aus der ich als arbeitsfähig entlassen wurde. auf absprache mit meiner ärtztin, da es mir wichtig war wieder in die arbeitswelt einzusteigen (ich gehe erst auf die 30 zu, da möchte ich noch nicht aufgeben)


    ich habe also mein gewebe abgemeldet und mich bei der agentur für arbeit eingefunden. mir wurde alg2 genemigt. auf wohngeld etc verzichtete ich freiwillig, ich wollte nur das nötigste um mich ernähren zu können.


    ich besuche weiter eine ambulante psychotherapie und einen ambulanten psychiater.


    bei meinem ersten gesrpäch auch dem arbeitsamt wurde mir angeboten erstmal nur die bezüge zu beziehen udn weiter nichts zu tun um noch etwas zeit zum erholen zu haben.


    beim zweiten gespräch wurden mir 1 euro jobs vorgeschlagen. als eine art wiedereingliederungsmaßnahme, belastungserprobung. ein programm mit 20h die woche arbeit udn 10h sport um zu testen wie belastbar ich inzwischen wieder bin. die idee fand ich genial, genau was ich mir erhofft hatte. schließlich wusste ich zu diesem zeitpunkt nicht wie ich auf arbeit bzw streß reagieren würde


    ich nahm diese möäglichkeit war und begann ein praktikum. schon nach kurzer zeit verschlechterte sich mein zustand massiv. ich habe taüpfer weitergekämpft, aber momentan sieht es so aus dass ich 3,4 ml erscheine und dann wieder 2 wochen krank geschrieben bin und mich durch diese belastung permanent kurz vor einer erneuten einweisung befinde,


    dann kam das dritte gespräch. ich schilderte die situation., mein betreuer brachte mir verstädnniss entgegen, bat mich aber darum auch an die zeit nach dem praktikum zu denken, was ich denn arbeiten wolle. wohingegen ich bat so lange wie möglich das praktikum mache n zu können da ja selbst dass nicht funktioniert. gesundheitlich ist ja an eine feste stelle leider nciht zu denken solange ncihtmal ein praktikum funktioniert. mit so einer niedrigen stundenzahl.


    ich möchte noch betonen dass ich bei meinen 3 amtsbesuchen jedesmal einen unterschiedlichen betreuer hatte, der nicht wusste was mit dem vorhergehenden abgesprochen war.


    als ich meinen ersten krankenschein hatte wand ich mich an den betreuer meines 1euro projektes (nicht der mann auf dem arbeitsamt, wird von einem externen betreut) und frug wo ich den schein einrecihen sollte. mit wurde gesagt dass die krankenscheine an der praktikumsstelle abzugeben seien. auch die prakikumsstelle bestätigte dies. so habe ich meine rkankenscheine lückenlos!! dort abgegeben,


    beim letzen amtsbesuch bekam ich einen bogen zur schweigepflichtaufhebung um den amtsärtzen zu erlauben mit meinen behandelnden ärzten kontakt aufzunehmen und den entlassbericht meiner klinik anzufordern.


    diesen reichte ich erst nach ca 4 wochen ein, da ich in dieser zeit einen psychischen zusammenbruch hatte. wenn es so schlimm ist kann ich kaum schreiben und dneken, nicht das haus verlassen etc..


    daraufhin erhielten meine eltern einen anruf von meinem letzten betreuer. ich habe die telefonnummer meiner eltern abgegeben, da ich wenn es psychisch ausartet nicht ans telefon gehen kann aber meinem betreuer eben immer einen ansprechpartner bieten wollte.


    in diesem anruf wurde meinem vater mitgeteilt ich wäre ein (wörtlich) "assozialer sozialschmarozzer" der tausenden von wartenden leuten die praktikumsstelle wegnehmen würde, ständig ohne krankmeldungen blau machen würde (wie gesagt, krankenscheine lückenlos beim arbeitgeber), zu faul wäre einen artbigen auzufüllen udn wir sollten uns doch schämen. er würde dafür sorgen dass leute wie ich kein geld mehr bekommen. dies geschah am 29.4.


    heute konnte ich zum ersten mal wieder das haus verlassen. ich ging spofort zur bank und siehe da. selbst meinen minimalbetrag habe ich werder für märz noch für april bekommen. und märz liegt ja schon vor betreffendem telefonat.


    zusammenfassend:
    ich habe alle auflagen erfüllt obwohl sie für mich zum teil sehr schwierig sind. ich habe nie unentschuldigt gefehlet. ich habe lediglich die arztunterlagen 4 wochen zu spät eingereicht. dafür bekam ich einen anruf in dem ich und meine familie beschimpft wurden, und es wurde kein alg2 mehr überwiesen. schon vor dem anruf nicht. ohne mich in kentniss zu setzten. ohne mir irgendwelche schriftlichen informationen diesbezüglich zukommen zu lassen.


    ich bin sehr entsetzt und ratlos. wie verhalten? was kann ich tun? weiß irgend jemand rat oder hat eine ähnliche situation schon erlebet?


    ich bin um wirklich jede art von input, information dankbar


    grüße udn vielen dank

  • Hallo ratloser, das mit den verschiedenen Ansprechpartnern ist nichts Neues, das macht mich auch jedesmal fertig. Aber die Beschimpfungen musst du dir auf keinen Fall gefallen lassen. Nimm dir eine vertraute Person(vielleicht Eltern, können die Beschimpfungen bestätigen), denn in deinem Zustand schaffst du das nicht allein, und gehe zur ARGE. Verlange dort den Chef zu sprechen, lasse dich auf keinen Fall abwimmeln, erkläre deine Situation und verlange Bargeld!!!!!
    Wenn sie das alles ablehnen, verlange einen schriftlichen Bescheid, worin steht, dass sie dir nichts zahlen. Gegen den kannst du dann auch vorgehen(Widerspruch,oder Sozialgericht). Scheue dich nicht davor, ich weiss was in dir vorgeht, mir ging es ähnlich so. Nur hatte ich zuletzt eine SB mit der man reden konnte und ich mich so lala über Wasser halten konnte, was die Nerven angeht. Wenn sie nicht darauf eingehen, gib Ihnen schriftlich, dass du keine Anrufe wünscht, sondern alles per Post haben möchtest, das ist dein gutes Recht. Und scheue auf keinen Fall den Gerichtsweg, dort wird dir der Kopf nicht abgerissen, im Gegenteil. Nimm einen Anwalt, wenn es nicht alleine geht.
    Wünsche dir viel Glück!!!!

  • Hallo ratloser,


    du musst dir weder die Beschimpfungen noch die Einstellung deiner Zahlungen ohne Bescheid gefallen lassen.


    GEh am besten direkt morgen mit deinen Eltern als Zeugen zur ARGE und reiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SB ein, der mit deinen Eltern telefoniert hat. Verlange außerdem die Auszahlung deines Geldes und einen schriftlichen Bescheid, warum die Zahlungen eingestellt wurden. Wenn die Mitarbeiter sich quer stellen, lasst euch nicht abwimmeln, sondern verlangt den Teamleiter oder direkt den Chef des Ladens zu sprechen. Wenn du etwas Schriftliches in der Hand hast, kannst du notfalls gerichtlich dagegen vorgehen.


    Noch ein gut gemeinter Tipp: Wenn du in deinem Zustand noch nicht wieder in der Lage bist, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten, dann versuche, dich weiter arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Du würdest dann zwar kein ALG II mehr bekommen, aber soweit ich informiert bin Sozialgeld, was genauso hoch ist. Du schreibst, dass du immer noch zur ambulanten Therapie gehst. Das würde ich auf jeden Fall als Grund mit angeben. Sollte sich dein Zustand in den nächsten Monaten nicht genug bessern, um wieder arbeiten zu können, beantrage Erwerbsunfähigkeitsrente. Du bist zwar noch jung, aber aufgrund eines Unfalles und dessen Spätfolgen arbeitsunfähig zu sein, ist keine Schande und hat auch nichts mit Sozialschmarotzer zu tun. Und wenn du wirklich noch etwas tun möchtest, vielleicht findet sich ja ein Ehrenamt, dass du bekleiden kannst, ohne dass es dir wieder schlechter geht. Ehrenamtliche sind ebenfalls wichtig für unsere Gesellschaft.


    Viel Glück und gute Besserung!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Jana
    We ist das eigentlich, wenn man von ALG 2 ins Sozialgeld "fällt" sozusagen? Was ich bisher in Erfahrung bringen konnte ist, dass neben der in etwa gleichen Höhe der Regelsätze aber die Vermögensfreigrenzen geringer sind. Doch was ist mit Eigentum, das bei AlG 2 weiterhin genutzt werden kann ohne Anrechnung. Wird bei Sozialgeld die Hilfe nur noch als Darlehen gewährt. Ich meine, etwas in der Richtung gelesen zu haben irgendwo, finde es aber nicht mehr und konnte bislang auch noch keine konkrete Aussage hierzu erhalten.


    Gruß. Lirafe

  • Lirafe, nähere Informationen habe ich leider selber nicht, da ich damit noch nicht selber zu tun hatte. Aber hier auf der Seite müsste es doch noch Näheres geben, wenn ich mich nicht irre.


    Ich denke nur, für ratloser wäre Sozialgeld auf jeden Fall besser als ALG II mit erzwungenem Praktikum, was seinen GEsundheitszustand zurzeit noch zu sehr beeinträchtigt. Ziel soll ja langfristig sein, dass er eventuell nochmal den Weg ins Arbeisleben zurück schafft, und mit einer erneuten Einweisung aufgrund des Praktikums ist ihm bestimmt nicht geholfen.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Jana 1987
    Infos gibt es viele, sogar auch zum Vermögen, das man haben darf, allerdings keine konkreten zum Eigenheim, also ob man im Falle eines Eigentums dann dieses Geld nur noch als Darlehen erhält.
    Aber Dankle und Gruß. Lirafe

  • Hallo ratloser, ich bin leider auch psychisch erkrankt. nach einigen "gelben Scheinen" hatte mir mein Arzt bescheinigt, dass ich erst mal längere Zeit nicht arbeitsfähig sei. Diese Bescheinigung habe ich dann bei meinem Arbeitsvermittler bei der ARGE abgegeben - nicht bei der Leistungsabteilung -. Der Arbeitsvermittler hat dann für mich eine entsprechende Meldung an den Medizinischen Dienst der Arbeitsagentur abgegeben, die wiederum einen außenstehenden Gutachter beauftragt hat, einen Bericht über meinen Gesundheitszustand zu fertigen. Daraufhin wurde ich für mindestens 1 Jahr von allen Tätigkeiten, Praktika, Bewerbungen etc. freigestellt. Nach einigen Monaten hat die Leistungsabteilung mich deshalb auf Sozialgeld gestuft und aufgefordert, Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Nach einem weiteren Gutachten für die Rentenversicherung ist mir die Rente bewilligt worden, allerdings erst einmal für 2 1/2 Jahre. In dieser Zeit kann ich mich auf Therapien usw. einlassen, ohne ständig den Druck von der Arge zu haben. Sollte es mir vor Ablauf der 2 1/2 Jahre bereits besser gehen, kann ich mich natürlich schon eher als genesen melden. So etwas wäre doch für dich auch nicht schlecht. Du könntest in so einer Rentenzeit dann doch in aller Ruhe an deiner Genesung arbeiten und austesten, wie belastbar du tatsächlich bist, ohne dich stets rechtfertigen zu müssen (Krankmeldung pp), wenn es mal nicht so gut klappt. Ich wünsche dir jedenfalls alles Gute.

  • jolik
    Bin auch krank, allerdings verschiedene Diagnosen nach Autobahnunfall (zunächst sah es aus, als hätte ich Riesenglück gehabt, weil äusserlich nichts zu sehen war). Folge der jahrelangen Arzt- und Gutachtertortouren und die irreparablen Folgeschäden verursachten Schwierigkeiten habe ich nebenher auch Depriphasen; Rentenantrag läuft. Jetzt heißt es Reha vor Rente (na ja - wie gesagt - Irreparabel ...) und alles zieht sich in die Länge.
    Und ich bin echt in der Zwickmühle. Berufgsgenossenschaft hat verschiedene Folgeschäden anerkannt, die werden aber einzeln nicht addiert, so dass ich nicht insgesamt über einen gewissen Prozentsatz komme; Rentenversicherungsanstalt prüft, obwohl Gutachterin geschrieben hat, dass ich nicht mehr 3 Std. täglich arbeiten kann - und hat erst einmal abgelehnt, fordert jetzt Reha - und Arbeitsamt hält mich für richtig krank und will mich daher in die andere Schublade stecken, so dass ich befürchte, alles nur noch als Darlehen zu erhalten. Also biste für die einen noch zu gesund und die anderen zu krank, so dass im Ergebnis keiner Leistungen erbringen will.


    Meine Frage an dich, da du ja entsprechende Infos / Unterlagen haben könntest: Weißt du denn nun etwas darüber, ob und was im Falle Sozialgeld nur noch als Darlehen gewährt wird, und ob man in das Sozialgeld nur bei voller Erwerbsunfähigkeit oder auch schon bei -minderung rutscht?


    Habe wirklich lange herumgesucht und u.a. auch mit Hilfe hier aus dem Forum Aussagen gefunden, aber noch nichts ganz 100%iges.
    Gruß. Lirafe

  • Da du ja wirklich noch krank bist, versuche doch Erwerbsunfähigkeits-Rente zu beantragen.
    Warst du schon beim Arzt vom Arbeitsamt? Die Amtsärzte könnten auch weiterhelfen.


    Dafür müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Das heißt, "Die letzten 36 monate rentenversicherungspflichtig gewesensein, erst dann kann man Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.Früher hieß das mal Erwerbsunfähigkeitsrente.



    L.G.benedikt16.

  • ratloser ,


    Was bei Dir abgegangen ist, ist heute fast an der Tagesordnung, wird nur nicht im publiziert, da viele von Ihren Rechten nicht gebrauch machen.


    Hier hilft nur noch Klage beim zuständigen Sozialgericht zu beantragen. Dies macht jede Rechtsberatung,
    oder stelle einen Antrag für kostenlosen Rechtsbeistand in einem Sozialverfahren. Sozialverfahren sind kostenlos.Bringe die ganzen Mißstände ans Tageslicht mit Beweisen der bisherigen Vorkommnisse.


    Widerspruch kann hier nicht gelten, da kein Aufhebungsbescheid ergangen ist.deshalb direkt Klage beim Sozilagericht stellen.


    Stelle Antrag auf weiterzahlung bis zur Klärung durch das Sozialgericht.dann werden sie meistens hellhörig und werden die Angelegenheit auch achtsammer bearbeiten.


    Also Antrag auf Rechtsbeistand beim zuständigen Amtsgericht stellen.
    Rechtsbeistände von Gewerkschaften sind aiuch zulässig bei Sozialgerichten.

    Antrag auf Weiterzahlung bis zur Klärung des Sachverhalt durch das zuständige Sozialgericht bei der zuständigen Arge stellen.



    Die Einstellung der Zahlung ohne Aufhebungsbescheid ist rechtswiedrig.
    Also sofort beii der Arge auf sofortighe Zahlung mit dem Hinweis auf Einreichung einer Sozialklage drängen.


    Direkt morgen hingehen, Donnerstag haben sie bis 18.00 uhr geöffnet.wenn Du nicht kannst, einen Deiner Elternteile oder einen bekannten mit einer Vollmacht ausstatten um dort vorzusprechen.


    Ich hoffe, das ich Dir mit meinen Anregungen geholfen habe.
    Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne persönlich an mich wenden.


    Musst nur hier einen Hinweis hinterlassen.


    Habe die ganze Angelegenheit gerade für meinen Sohn zu Ende geführt mit Erfolg.


    P.S. Telefonate bringen hier gar nicht und sind nur teuer. Nur schriftlich alles machen, für spätere Beweisunterlagen.



    L.G. benedikt16

  • @ Benedikt 16


    Du schreibst: " "Die letzten 36 monate rentenversicherungspflichtig gewesensein, erst dann kann man Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.Früher hieß das mal Erwerbsunfähigkeitsrente."


    Das stimmt so nicht. Es git eine Erwerbsunfähigkeitsrente und daneben auch eine Erwerbsminderungsrente. Es ist so, wie die Begriffe es schon zeigen. Einmal ist man unfähig, überhaupt noch zu arbeiten und in anderem Falle nicht mehr in der Lage, Volllzeit zu arbeiten und/oder eingeschränkt in den Tätigkeiten.


    Gruß. Lirafe

  • @benedikt 16
    Erst einmal danke für den link, der aber leider nicht funktioniert. Und warum unterschied die mich vertretende Anwältin dann immer zwischen Minderung und Unfähigkeit? Muss ich mal nachhaken. Aber alleine mein Sprachempfinden würde auch einen Unterschied annehmen. Werde gleich mal ein bisschen googeln.


    Gruß. Lirafe

  • @benedikt 16
    Erst einmal danke für den link, der aber leider nicht funktioniert. Und warum unterschied die mich vertretende Anwältin dann immer zwischen Minderung und Unfähigkeit? Muss ich mal nachhaken. Aber alleine mein Sprachempfinden würde auch einen Unterschied annehmen. Werde gleich mal ein bisschen googeln.


    Gruß. Lirafe


    Weil es in der heutigen Erwerbsminderungsrente zwei Facetten gibt, Die eine behandelt die frühere Berufsunfähigkeit, und die andere die Erwerbsunfähigkeit.Alles unter einem Namen.


    Bei mir klappt der Link.
    Vieleicht probierst Du hiermit nochmal.:http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/service/V162-Rente-wegen-voller-Erwerbsminderung.php


    Gruß benedikt16.

  • lirafe
    Also wie schon berichtet, hatte zunächst der Med. Dienst der ARGE ein Gutachten erstellen lassen und daraufhin entschieden, dass ich keine 3 Std. täglich arbeiten könne, also erst mal voll arbeitsunfähig war. Die Leistungsabt. hatte dann nach ca. 9 Monaten "festgestellt", dass die Sachlage so ist - obwohl vom Arbeitsvermittler und mir zusätzlich informiert - und mich aufgefordert, Rentenantrag zu stelleln. Ab diesem Zeitpunkt habe ich Sozialgeld bezogen. Man hat mich aber nie darauf hingewiesen, dass diese Zahlung nur als Darlehen erfolgt. Als die Rente bewilligt und eine Nachzahlung berechnet war, weil die Rente ab dem Monat der Antragsstelllung bewilligt wurde, hat die ARGE dann natürlich ihre Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung für den Zeitraum ab Rentenbewilligung geltend gemacht und sich von der Nachzahlung überweisen lassen, und zwar bis zum Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraumes. Rente durch seit 01.10.08. Erste Zahlung erfolgt für Mai erst Ende Mai auf mein Konto und die ARGE rechnet diese Zahlung ja nach dem Zuflussprinzip für Mai voll mit an. Mir fehlt diesen Monat jetzt also Miete mit NK und Heizung sowie noch ein Teil vom Lebensunterhalt. Also wenn du tatsächlich einmal Rente bekommen solltest, dann bitte auf so etwas vorbereitet sein. LG von jolik

  • @ lirafe
    Zu der Sache mit der Erwerbsminderungsrente kurz folgendes: Ich beziehe "Rente wegen voller Erwerbsminderung". In der Anlage "Darstelllung der Hinzuverdienstgrenzen" steht u. a.: "Die monatliche Hinzuverdienstgrenze beträgt für die Rente wegen voller Erwerbsminderung
    - in voller Höhe 400,-- €
    -in Höhe von drei Vierteln..... 642,60 €
    -in Höhe der Hälfte...... 869,40 €
    -in Höhe von einem Viertel ...... 1.058,40 €."
    Demnach heißt die Rente tatsächlich immer "Rente wegen voller Erwerbsminderung", die einem dann wohl auch in Höhe der vorgenannten Teile zugestanden werden kann.
    LG von jolik

  • jolik
    ist total nett von dir, deine umfassenden Infos mitzuteilen; werde sie mir morgen ganz in Ruhe noch einmal verinnerlichen, also durchgehen - und es könnte sein, dass ich dann doch noch mal die eine oder andere Frage dazu habe? :-) , falls es für dich in Ordnung ist:


    L.G. aus dem Umland Berlins nahe Potsdam.


    Lirafe

  • Arbeitsfähigkeit:


    Liebe Leute das mit der Arbeitsfähigkeit ist eine der linkesten Sachen die die von der ARGE mit den Leistungbeantragenden abziehen, denn


    um einen Lesitungsanspruch überhaupt zu erhalten ist vorrussetzung das man dem Arbeitsmarkt wöchentlich mer wie 14,99 Stunden zur Verfügung steht. oder anders ausgedrückt wer nicht in der Lage ist mindestens 3 Stunden ma Tag oder 15 Stunden in der Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen gilt als für dem nrbeitsarkt nicht Verfügbar und hat keine Anspruch auf Leisitungen nach dem ALG - und da fängt dann er Spass erst richtig an; denn dann stellen sich Fagen wie : Frührente, Berufsunfähigkeitsrente,, Krankengeld und da hier Versicherungen hinter stehen, habt ihr immer die Arschkarte! Denn die lassen Euch eiskalt hängen!


    Also auf so linke Fragen von Sachbearbeirn oder Amtsärzten immer und ausdrücklich erklären, das man sich grundsätzlich in der Lage sieht dieses Kriterium zu erfüllen, denn dann steht Ir dem Atbeitsmarkt zur Verfügung und besitzt einen Lesitungsnspruch nach dem ALG II

  • Ja, das habe ich mal gemacht und gesagt, dass ich voll arbeiten möchte/kann, aber die Amtsärztin (da ging es noch ums ALG I)^
    sagte, dass das mit meinen Diagnosen kaum möglich ist und schrieb damals auf, dass ich max. 4 - 6 Stunden und mit allen möglichen Einschränkungen (keine Überkopfarbeiten, keine Anforderungen an Konzentration, keine Überwachungsgeräte, kein häufiges Telefonieren, keine knienden Tätigkeiten, keine in Höhe etc.) Folge war, dass ich als schwer vermittelbar galt und nur 1/2 Jahr ALG I - Anspruch haben sollte. Fand ich super, fragte, ob das ernsthaft so ist, das jemand, der gerade mal 1 o. 2 Jahre gearbeitet hat, mehr erhält und ich (zu dem Zeitpunkt knapp 38jährig 21 Berufsjahre ) nur die Hälfte. (Hatte dann aber doch Glück, eine nette Sachbearbeiterin fand die Möglichkeit, dass ich wegen meiner Tochter noch nicht voll arbeiten muß und daher dann doch 1 Jahr lang ALG 1 bekam).


    Jetzt, nachdem ich mich jahrelang mit Ich-AG etc. über Wasser gehalten habe und der Zustand sich verschlechtert hat, gibt es ein (von der Dt. Rentenversicherungsanstalt in Auftrag gegebenes) Gutachten, dass ich nur unter 3 Stunden arbeiten kann. Und nun: Trotzdem Rentenantrag abgelehnt! Also die Einen lehnen ab, Widerspruch läuft, und das Arbeitsamt scheint mich jetzt in diese Sozialgeld-Schublade stecken zu wollen. Ist ein Gefühl von mir, weil ich schon seit Wochen auf einen Bescheid warte, der - nachdem ich da war - eigentlich gleich rausgehen sollte. Ich vermute mal, die prüfen jetzt und dann stehe ich da. Natürlich werde ich dann sagen, dass ich arbeiten kann usw., aber damals hat es mir nicht geholfen.


    Immerhin wurde dann aufgrund meines Widerspruchs (bei der Dt. Rentenversicherung nach Ablehnung Rente trotz Gutachten) entschieden: Reha ist angesagt. O.K. Habe dann einen Klinikvorschlag erhalten, der nonsens war. In dieser Klinik werden Gehirntumoroperierte, Rückenmarksknochenkrebspatienten, Patienten nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Morbus Chron, Parkinson etc. behandelt. Nichts davon trifft auf mich zu, und so widersprach ich und bat um Klinikumstellung, schlug eine Klinik nicht allzuweit entfernt vor. Und nu: Reha abgelehnt, weil ich ja nicht "will", ist Reha abgelehnt und mit Reha auch Rente abgelehnt - und gleichzeitig ein anderer neuer Gutachter beauftragt. Der war so extrem, dass ich während des Gesprächs aufgestanden und wortlos gegangen bin, nachdem er mich eine halbe Stunde lang nicht einmal gefragt hatte, wie es mir geht, sondern andere merkwürdige Feststellungen traf. Als er mich danach fragte, was ich denn von der Reha erwarte, und ich antwortete, dass ich vielleicht lerne, mit den Schmerzen (Dauerkopfschmerz durch kaputten Kiefer nach Autobahnunfall) zu leben und durchschlafen können möchte (habe seither auch beidseitigen verschiedenartig Frequentierten Tinnitus), stellte er fest, dass "arbeiten gehen" ja wohl eher nicht mein Anliegen sei. Ich war irritiert und erklärte, dass ich jetzt 48 jahre alt bin und 30 Berufsjahre hinter mir habe, mit 16 hatte ich angefangen... "Ja und?" fragte er? - "Ich wollte damit sagen, dass hier niemand sozusagen "Faules" vor Ihnen sitzt. Also gut - mir schien, er wolle mich "entlarven" als nicht mehr arbeiten wollender Mensch, und das, obwohl ihm alle Gutachten der irreparablen Folgeschäden vorliegen. Wie gesagt - ich ging. Das war in etwa das 9. Gutachten in den letzten Jahren, ca. 35 Röntgenaufnahmen, Kernspinntomograhien, CTs etc. Mir reichts. Und jeder Gutachter (beispielsweise wegen des Kiefers oder Knies) macht neue Röntgenaufnahmen und man darf nicht "nein" sagen. Und da ich gegangen bin, erwarte ich jetzt also auch von der Dt. Rentenversicherungsanstalt massiven Ärger oder sogar gleich auch deswegen noch vom Arbeitsamt - ich faules Ding.


    Nun gibt es also sicher Ärger mit dem Arbeitsamt und deswegen höre ich schon eine Weile nichts bzw. bekomme meinen neuen Bescheid nicht. Totale Zwickmühle, nahezu aussichtslos. Jetzt schlafe ich fast gar nicht mehr, weil ich neben allem anderen nur noch grüble. Und von Anwälten etc. habe ich echt genug. Will für die auch nicht mehr arbeiten. Meine Anwältin, die ich aus unserer gemeinsamen Zeit kannte, Fachanwältin Sozialrecht, hat jahrelang für mich gegen die VBG prozessiert, weil meine Diagnosen zwar alle anerkannt sind, aber die einzelnen Minderungen von je 10 nicht addiert werden. Jetzt zum Schluß war ihr das alles zuviel zu lesen (so schien es, sie hat monatelang eine vom Gericht erforderte Stellungnahme nicht abgegeben) und sie riet mir, Klage zurückzunehmen. Na ja - ihre Gebühren hat sie ja.


    So - und nun habe ich zum besseren Verständnis, in welche Mühlen man gerät; Entkommen aussichtslos, hier mal viel von mir preisgegeben, auch wenns vielleicht niemanden interessiert.