jolik
1. Wohngeld auch als Darlehen?
Also danke nochmal für deine Infos. Eine weitere Frage: Habe Info hier aus Forum erhalten, dass das Wohngeld nicht in die Darlehens-Regelung `reinfällt? Könntest du das mal in deinen Bescheiden nachlesen? Denn wenn - wie in deinem Fall die Rente rückwirkend gezahlt wird und das Amt gleich alles einbehält, haste ja praktisch so gesehen keine Leistungen erhalten in derjenigen Zeit und hättest neben der Rente Wohngeld beantragen können. Kann man eigentlich neben der Rente Wohngeld beantragen?
Denn wenn die Rentenversicherungsanstalt meinen Antrag nach wie vor ablehnt und ich auf dem Darlehen hängen bleibe, habe ich mir ausgerechnet, dass alleine durch die Regelleistung bis zum Renteneintrittsalter ca. 73.000 € Schulden aufgelaufen sind, die meine Kinder dann bezahlen müssen. Aber doof ist es trotzdem, weil es so unsinnig ist, wie ich zwar zu krank sein soll (mir gehts aber wirklich extrem schlecht) und dennoch keine Rente bekomme, und die anderen tackten mich so ein, dass ich Hilfeleistung nur noch als Darlehen erhalte.
2. Und wie ist das mit meiner Tochter. Wir sind eine BG. Kann doch nicht sein, dass auch ihr Bedarf "Darlehen" ist, oder?
3. Ist das Darlehen (hoffentlich) zinslos? Denn sonst könnte ich mich eher darum bemühen, vorzeitig zu gehen.
4.
Dann wird wohl meine Tochter, wenn sie kommendes Jahr 18 wird, die Antragstellerin sein und für alle richtigen Angaben haften müssen, die ich iher vorgebe. Ätzend.
Gruß. Lirafe
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