Erstantrag + erzwungener Auszug

  • Hallo,
    ich schildere kurz meine Situation.


    Am 15. Mai werde ich 25 und muss die Elterliche Wohnung (4 Zimmer, Eigentum, 4 Personen) verlassen. Das miteinander ist bestenfalls kühl und wird mit jedem weiteren Tag schlimmer.


    Momentan bin ich arbeitslos und mache mein Abitur per Fernschule nach. Ich bin nirgends im "System", habe schon seit einer ganzen Weile keine Krankenversicherung und kann auch kein Schüler Bafög beantragen (da keine eigene Wohnung). Bis ich eine Arbeit finde brauche ich eine Übergangslösung sprich HartzIV.


    Meine Fragen:
    - Kann ich "zum" 15. Mai meinen Antrag vorher schon stellen?
    - Wie sicher geht mein Antrag durch?
    - Übernimmt das Amt, bei erfolgreichem Antrag, die Kaution der Wohnung?
    - Soll ich jetzt schon anfangen eine Wohnung zu suchen oder könnte mir diese Leistung verweigert werden?
    - Muss ich irgendetwas besonderes/bestimmtes beantragen um die Wohnung ebenfalls bezahlt zu bekommen?



    Hoffe ihr könnt mir helfen, danke im Vorraus.

  • Normalerweise wärst du bis zum vollendeten 25 Lebensjahr mitversichert bei deinen Eltern. Ist übel, dass du ohne Versicherung bist, jeden Tag könnte etwas passieren und dann wärst`e ewig verschuldet.


    Den Antrag auf H IV und auch gleich auf Kostenübernahme für Erstausstattung, da erste Wohnung und ggf. Kaution, falls erforderlich, würde ich möglichst vorsorglich stellen. Gut, da umfangreich, wäre in deinem Fall sicher ein persönlicher Termin, bei dem du dann auch gleich erfährst, was für eine Wohnung (von Größe und Kosten her gesehen) du dir suchen darfst. Vor Mietvertragsabschluss solltest du unbedingt die Zustimmung des Amtes einholen.


    Meiner Meinung nach müßte dein Antrag sicher durchgehen, allerdings mußt du dich von dem Zeiptunkt natürlich spätestens auch dem Arbeitsmarkt richtig zur Verfügung stellen, Bewerbungen nachweisen und so weiter. Dein Abi mußte dann halt nebenher weitermachen. Hier im Forum gibt es einige Mitglieder, die sich besser auskennen als ich und dir sicher noch über meine Auskünfte hinausgehende Informationen geben können.


    Gruß. Lirafe

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort,
    die Sache mit der Krankenversicherung ist eine lange und leidige Geschichte, welche nicht hierher gehört.
    Ich werde Heute oder Morgen direkt vorbeigehen und mich mal "beraten" lassen. Nur ist es nie schlecht eine dritte Meinung zu hören. Mir könnten die ja erzählen was sie wollen.

  • Hallo,


    mit dem Antrag und der eigenen Wohnung sehe ich eher weniger Probleme, da dir mit 25 eine eigene Wohnung zusteht und deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Antrag möglichst sofort stellen, da die ARGEn oft 4-6 Wochen oder sogar noch länger zur Bearbeitung brauchen.


    Aber mit deiner Krankenversicherung wird es Probleme geben. In Deutschland herrscht seit ich glaube Anfang 2007 Krankenversicherungspflicht. D. h. für dich, wenn die ARGE dich wieder bei einer GK versichert, wird man die ausstehenden Beiträge für die Jahre der Pflichtversicherung nachfordern. Soweit ich weiß, trägt die GK auch erst wieder Kosten, wenn die Beitragsrückstände bezahlt sind.


    Informiere dich am besten frühzeitig bei deiner ehemaligen KK, wie man dieses Problem am besten lösen kann. Da du nicht preisgeben willst, wieso du nicht bei deinen Eltern familienversichert bist/warst, kann man dir hier wahrscheinlich dabei nicht weiterhelfen.


    LG und viel Glück,
    Jana

  • In der KV ist die Familienversicherung nur bis zur Beendigung des 23. Lebensjahres möglich. Danach erfolgt eine freiwillige Versicherung. Darauf wird man aber auch beim Ablauf hingewiesen. Wenn die Eltern eigenes Einkommen haben und davon gehe ich mal bei einer Eigentumswohnung aus, sind sie ggf. zum Unterhalt verpflichtet. Vorausgesetzt, die Ausbildung wurde zielstrebig durchgeführt. Wer seine Ausbildung ständig wechselt oder gar nicht erst durchführt, kann natürlich auch nicht ewig Unterhalt erwarten.
    Allerdings, es haben schon einige Kinder ihre Eltern auf Unterhalt verklagt.


    Ich schätze mal eher, deine Eltern haben die Nase voll gehabt, weil du bisher nicht aus der Hüfte gekommen bist. Du wirst schon am besten wissen, warum das hier nicht hergehört.


    Meine Tochter ist mit 16 von Sachsen nach Koblenz zur Ausbildung gegangen. Ist seit einem Jahr fertig und verdient ihr eigenes Geld und finanziert auch ihre Wohnung allein. Bei der Wohnungsausstattung haben wir ihr natürlich geholfen. Aber das haben wir gern gemacht, weil wir stolz auf sie sind. Es geht also auch anders.

  • Sternenfee, das mit der Familienversicherung bis 23 wusste ich z. B. nicht, wieder was dazugelernt. Also stehen wahrscheinlich zwei Jahresbeiträge aus ...


    Aber weißt du zufällig auch, wie es sich verhält, wenn jemand mit 23 noch nicht mit seiner Erstausbildung fertig ist und diese z. B. schulisch macht, d. h. kein Geld verdient? Besteht die Familienversicherung dann noch bis zum Ende der ersten Ausbildung weiter?


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Dann steht ihm doch aber bis 25 Kindergeld innerhalb der Ausbildung zu und damit kann er dann die Beiträge für die freiwillige KV bezahlen und der Rest (Essen, Unterkunft) geht über die Eltern. Ganz Genaue werden sagen, Kindergeld steht den Eltern zu. Stimmt, wenn sie Unterhalt leisten. Die KV würde dann in den Bedarf mit reinfallen und wäre von der Eltern, oder ggf. über die ARGE nach Antrag zu finanzieren. Aber ich kann mich noch mal genau erkundigen. Jeder Fall ist ja anders und alles habe ich auch noch nicht erlebt.
    Zusätzliche Zeiten für Wehr- und Zivildienst werden berücksichtigt, wie auch beim Kindergeld.


    LG

  • Sternenfee
    1.
    Nur, weil seine Eltern eine Eigentumswohnung haben, heißt das nicht, dass sie ein Einkommen in der Höhe haben, das zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Ich habe sozusagen auch ein Haus und könnte keinen Unterhalt leisten - leider. Vermögen wird nicht angerechnet bei der Unterhaltsaufschlüsselung, nur Einkommen, das durch dieses Vermögen erzielt würde.
    2.
    Wenn er per Fernstudium sein Abitur nachholt, könnte es durchaus sein, dass er schon eine Ausbildung hat, jedenfalls ist das nicht ausgeschlossen. Die Eltern müssen in diesem Fall für eine zweite Ausbildung nicht mehr aufkommen. Hat er keine, wird halt der Unterhaltsanspruch eben geprüft.
    3.
    Mein Sohn wird lt. Auskunft unserer Krankenkasse - da Student -, bis zum 25. Lebensjahr bei mir mitversichert bleiben können.
    4.
    Ich habe auch Bekannte, deren Kinder für eine Ausbildung weggezogen sind. Ist natürlich ein Riesenschritt. Aber ehrlich gesagt (rein bauchgefühlsmäßig) wäre mir das zu früh für die Endgültige Ablösung. Bin froh, dass ich "meine" hier bei mir behalten kann, weil in der mittelbaren Umgebung alles Erforderliche an Schulen bzw. Unis ist. Aber ich weiß auch, dass es damit in manchen Regionen "Mau" aussieht und nicht anders geht.
    5.
    Liest du eigentlich auch mal deine PNs?


    Gruß Lirafe

  • @ lirafe


    5. Na, super. Kann dir ja keine Antwort schicken, wenn dein Postfach voll ist . Und weil es heute schon spät ist und die ellenlange Antwort blöder Weise nicht gespeichert wurde, schicke ich sie dir nachmittags noch mal. Versprochen!


    1. + 2. Ich habe ja auch geschrieben, ich gehe davon aus, muss natürlich nicht sein. Hat ja auch keine klaren Angaben gemacht. Wenn er allerdings fertig wäre, wären ja die Eltern nicht mehr unterhaltsverpflichtet.


    3. Mit der Familienversicherung erkundige ich mich noch mal. Oder ihr sucht selber mal im SGB V. Studenten habe ich im Allgemeinen nicht. Vielleicht hab ich was nicht mitgekriegt, bin gerade aus der Elternzeit zurück.


    4. Dafür telefonieren wir oft.


    5. Also, Postfach mal löschen! Dann antworte ich auch persönlich.

  • @ Jana1987


    SGB V § 10 Familienversicherung


    u.a. nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lbj. und in Schul- und Berufsausbildung bis 25 + Wehr- oder Zivildienst


    Siehste lirafe, wir hatten beide recht. Zumindest jeder etwas. Studenten kommen bei mir ja nicht vor.

  • Sternenfee
    das mit der "aus der Hüfte kommen" ist natürlich nicht ganz unrichtig. Allerdings sind die Dinge nicht immer schwarz und weiß.
    Danke für die Antworten. Ich muss mal nachrechnen wieviele Monate ich nun ohne KV bin. Den Spaß hatte ich schonmal als ich mich freiwillig versichert habe.
    Stellt sich die Frage warum ich nun wahrscheinlich gezwungen werde über 1000€ nachzuzahlen ohne jemals eine Leistung erhalten zu haben. Aber das ist wieder ein anderes Reizthema.


    Gruß
    Kapusta