Hartz 4, aber Freundin wohnt nicht bei mir!

  • Hallo! Ich bin neu hier und habe da mal ein paar Frage.


    Ich wohne alleine in einer Mietwohnung und meine Freundin wohnt bei Ihrem Vater und ist dort auch gemeldet. Jetzt habe ich am 17.02.2009 Hartz 4 beantragt und am 02.04.2009 kam ein Brief von der ARGE. In diesem Brief steht (Prüf-u.Ermittlungsdienst Missbrauchskontrolle). Es geht um einen Fragebogen "Wohn-u. Wirtschaftsgemeinschaft / Einstandsgemeinschaft" den ich jetzt ausfüllen muß. In diesem Brief wird jetzt also behauptet, dass meine Freundin bei mir wohnt.
    Jetzt meine Frage: Wie kann ich mich da am besten verhalten/was soll ich tun? Darf meine Freundin bei mir übernachten? Dürfen wir in einem Schlafzimmer zusammen übernachten? Darf Sie die Küche mitbenutzen? Dürfen Ihre Klamotten bei mir in der Wohnung sein?


    Hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt und vielleicht habt Ihr ja noch irgendwelche Internetseiten auf denen man soetwas nachlesen kann.

  • Hallo,


    wenn deine Freudind weder bei dir gemeldet ist und auch nicht im Mietvetrag steht besteht keine BG. Gegenteiliges muss die Arge nachweisen. Deine Freundin kann selbstverständlich bei dir zu Besuch sein und auch bei dir übernachten. (Laut Mietvertrag kann der Mieter Besucher bis zu 6 Wochen am Stück in seiner Wohnung beherbergen)Dass sich Kleidung (Zahnbürste etc) vom Partner in der Wohnung befinden ist auch kein Grund eine BG zu unterstellen. Deine Freundin kann jeden Tag zu Besuch kommen, kochen könnt ihr natürlich auch gemeinsam.


    Also der Arge direkt mitteilen, dass du den Vordruck nicht ausfüllen kannst und wirst weil du schließlich alleine in der Wohnung lebst. Ob du eine Freundin hast, geht die Arge überhaupt nichts an. Auf solche Fragen muss du nicht antworten. Was zählt, ist das du die Wohnung alleine angemietet hast und auch nur du dort gemeldet bist.



    PS: wie kam es denn überhaupt dazu, dass die Arge dir eine BG unterstellt? Wenn dich deine Nachbarn oder sonst jemand im näheren Umfeld angeschwärzt hat, sollte man das für die Zukunft Ernst nehmen. Gerade wenn deine Freundin sich wirklich ohne Unterbrechung in deiner Wohnung aufhält!

  • Deine Freundin kann natürlich bei dir übernachten aber wenn sich alle Gegenstände deiner Freundin bei dir in der Wohnung befinden und deine Freundin häufig bei dir ist wird die ARGE von einer Lebensgemeinschaft ausgehen.Da nützt es auch nichts wenn du die Wohnung alleine gemietet hast.

  • Die Freundin kann natürlich häufig bei dir in der Wohnung sein. Auch täglich, ohne das von einer Lebensgemeinschaft ausgegangen werden muss!


    Wie bereits gesagt, kann sie auch persönliche Dinge in deiner Wohnung haben (natürlich keinen kompletten Hausstand) ohne das eine BG bestehen muss.


    Man sollte jetzt nicht panisch werden und die Beziehung so wie alle anderen Paare ohne Einschränkung weiterleben. Wichtig ist nur, wo deine Freundin ihren Lebensmittelpunkt (sprich wo sie gemeldet ist und wo sich ihr Hausrat befindet) hat!