Bescheide da - alles abgelehnt!!

  • Ja, nun ist mein Bescheid da. Also ich habe seit Donnerstag meinen Bescheid zur
    Genehmigung meines Umzugs ab 01.05.2009. Er wurde als erforderlich
    bescheinigt und die Miete ist auch angemessen.


    Meine Anträge auf Erstausstattung, Renovierungskosten und
    Genossenschaftsanteile sind alle abgelehnt. Und dafür habe ich noch
    nicht mal einen Bescheid bekommen, die SB hat einfach überall auf meine
    Anträge "abgelehnt" raufgekritzelt!! Bei Genossenschaftsanteile steht
    drauf "wird auch nicht als Darlehen gewährt" bei Einzugsrenovierung
    steht drauf "Einzugsrenovierung wird abgelehnt" und bei Erstausstattung
    steht bei Herd "nur Doppelkochplatte als Darlehen" und bei
    Waschmaschine "Steht Einzelpersonen nicht zu" Alles ohne Unterschrift und Stempel


    Was nun?


    Ich kann ja garnicht Widerspruch einlegen, da das keine Bescheide sind. Auf telefonische Nachfrage kommt auch kein Bescheid mehr.


    Ich wollte am
    Montag eine Art Widerspruch da abgeben. Aber was schreibe ich da rein???


    Hat jemand eine Formulierung für mich?:confused:


    Über Eure Hilfe würde ich mich freuen

  • Geh morgen hin und verlange eine begründete schriftliche Ablehnung. Wenn sie sich weigern, würde ich erstmal Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen und mir überlegen, ob ich dafür einen Beratungsschein beantrage und einen RA aufsuche.


    LG,
    Jana

  • Hallo,


    spreche mit deinen Unterlagen persönlich beim Sachgebietsleiter vor und verlange entsprechende Bescheide für einen eventuellen Widerspruch. Genossenschaftsanteile als Darlehen ist korrekt, die bekommst du beim Austritt wieder ausbezahlt (als Begründung). Ablehnung der Renovierungskosten ist auch korrekt. Bei Einzug müßte die Wohnung bereits renoviert sein. Es gibt auch Genossenschaften, die zahlen eine Tapezierbeihilfe für das Material. Falls du dir eine unrenovierte aussuchst, ist das dein Pech. Die Erstausstattung für die Wohnung hängt davon ab, ob es auch tatsächlich deine erste Wohnung ist. Das scheint aber auf Grund des Umzuges nicht der Fall zu sein. Waschmaschine nicht für eine Einzelperson, wird bei uns auch so verfahren. Der Regelsatz enthält auch Anteile für Dienstleistungen (Waschsalon etc.). Doppelkochplatte statt E-Herd ist auch korrekt. Die Verfahrensweise deiner SB ist nicht korrekt. Das hätte sie dir auch so begründen können + Bescheid. Am Ergebnis läßt sich allerdings nichts ändern. Beantrage notfalls ein Darlehen und kümmere dich über eine Möbelkammer.

  • Alles Käse !


    Mach folgendes:


    Geh zum Sachbearbeiter und sage Du möchtest eine Niederschrit zu nachfolgender Sachlage, die uss er machen ansonsten zu seinem Chef!
    Nimm Dir jemand aus dem Flur, Daten-Adresse und eventuell Telefon-Nr. als Zeugen für die Vorsprache!


    Spätestens jetzt müssten bei Deinem Sachbearbeiter alle Alarmglocken klingeln wenn nicht ist das auch nicht schlimm.


    Erklär genau das was Du hier geschrieben hast, in punkto fehlender Begründung fehlendem Ablehnungsbescheid ect.!


    Auch wenn ich jetzt wieder eins von den vielen ARGE Fuzzi's hier im Forum hinterrücks über meine ARGE rein gedrückt kriege, aber die Masche bei der ARGE ist so dämlich wie das Amen in der Kirche!


    Die erzählen Dir "Blablabla" und hinterher streiten sie alles ab, Die machen sogar diesbezüglich Schulungen mit wie sie einen Leistungsempfänger Hinhalten, Vertrösten oder zum Ausrasten bringen, und beweis denen das dann mal- dort heisst das Kind dann Fortbildungsveranstaltung !!!


    Also msste die so packen das sie sich nicht mehr rausreden können, die setzen uns Fristen und wir kuschen und das ist Euer allr Fehler. Nur weil Ihr Leistungsbezieher geworden seit seit Ihr nicht ohne Rechte auch wenn das auf mancher ARGE schon beinahe so ausgelegt wird. Diese Staatsführung und einige Regierungen zuvor sind zwar von den Bürgern autorisiert zuregeln was zu regeln nötwendig ist aber sie vergessen von wem sie den Auftrag hierzu bekommen haben!


    Wie wichtig die Wirtschaftsunternehmen für die Politiker sind zeigt die Vielzah der Lobbyisten in den einzelnen Ministerien wo sie als Berater ihre Drecksfingr so dicke drin haben das der Schlim schon nicht mehrvon den Händen geht.


    Dein Sachbearbeiter ist auch nur ein ganz klienes Würstchen im Getriebe derer die von Sozial und Solidarität faseln, aber im Grunde schon seit frühster Kindheit nur eines gelernt haben,. nämlich Ihren Egoismus zu befriedigen und dies geht bei immer knapper werdenden Arbeitsplätzen zunehmend zu Lasten derer die diesem Pak ein Stein im Weg sind und das sind die Leute die den Mund aufmachen.


    Dein Sachbearbeiter wird entweder ganz scnell umschwenken oder aber Du hast ein Stück Papier in der Hand das an höherer Stelle sprich Sozialgericht entsprechende Würdigung findet. Es ist sicher schwer ruhig zu bleiben aber das ist einfach notwendig, mancher Sachbearbeiter ist eben einfacdh nur zu dämlich die Zusammenhänge zu kappieren und ein anderer ist wiederum zu feige zu Deinen Gunstn zu handeln weil es ihn wohlmöglich selbst den Job kosten könnte. Ist wie mit so vielen ALG II Beziehern auch, die sind stolz wie Oskar wenn sie einem anderen armen Schwein sagn können das sie wenigstens einen 400€ Job machen oder nebenher Arbeiten!


    Ich frage mich immer wie kaputt solche Menschen eigentlich schon sind wenn sie sich damit Brüsten müssen nicht zu denen gehören zu wollen die solche Bedingungen und Möglichkeiten gänzlich ablehnen.


    Kommt mir immer vor wie einer dem man Stück für Stück nen Fingerteil von der Hand abtrennt und obwohl eigentlich dadurch zum Krüppel werdend er immer noch jubelt das nicht die ganze Hand ab ist!


    Nehmt Eure Rechte mehr war und vertraut nicht auf die Ehrlichkeit von Sachbearbeitern , wenn die so gut wären wie siesich immer zu verkaufen versuchen würden die nicht im Amt arbeiten sondern wären erfolgreiche Unternehmer - sind sie aber nicht!

  • @ Sternenfee


    also die Nummer mit der Waschmaschine - wo bitte steht im Gesetz das Unterschiede zu machen sind zwischen einem Alleinstehendem ALG II Bezieher und einer Gruppe von Leistungsempfängern?


    Ich finde es immer wieder unglublich mit welchen Methoden die Ämter autorisiert werden Dinge auszulegen und anzuwenden die so in keinster Weise vonden ursprünglichen Gedankengängen und Erfindern angedacht waren!


    Dies zeigt doch nur das die Masse sichwie eine Herde Schafe immer nach den Hütehunden richtet!


    Also warum sollte eigentlcih ein ALG II Bezieher dann nicht auch dazu verpflichtet werden zukünftig kein Bad mehr zu nehmen, dies könnte doch auch in den Städtischen Badeanstalten erfolgen - nur mal so wegen der Kostenersparnis beim Wasserverbrauch ect.- dies reduziert die Nebenkosten und damit kann man dann ja wieder den Mietanteil weiter nach untn drückender seitens der ARGE übernommen werden müsste.


    Ich höre das ja immer wieder wir übernehmen abern nur so und so viel oer wenn sie dort wohnen bleiben dann müssen sie soviel der Miete selber tragen! Das ist oftmals totaler Käse, also last euch doch nicht immer auf so einen Scheiss ein?


    Ich frage immer wo das steht und was ich feststelle ist das die nur das SGB II kennen und selbst das oft noch nicht mal so gut wie ich der im Grunde nur durch ie Probleme andere Leute, diese Forums und den Austausch mit Betroffenen darüber etwas lernt.


    Wir haben Mai und in 4 Monaten haben wir entweder einen nöch größeren Haufen von Arschlöchern der uns regiert und an der Nase rum führt oder aber wir kriegen ganz schnel die Kurve und kriegen das Pack dazu langsam mal wieder für's Volk zu sorgen und nicht nur Ihr und die Interessen der Lobbyisten im Kopf zu haben!


    Das was am 1.Mai in Berlin abgegangen ist wird in den Medien als Werk der Rechten dargestellt udn sicher haben die einen Anteil daran und wenn dieser Anteil groß ist, muss sich jeder dieser Lackaffen die jetzt das Maul aufreissen und nach der Staatsgewalt rufen mal die Frage gefallen lassen warum die Rechten diese Möglichkeiten haben sich in eien Demo einzubringenund von dort aus zu randalieren. Das geht nämlich nur weil sehr viele Menschen von diesem Staat inzwischen so verarscht werden das sie sich genötigt sehen dafür in einer Demo auf die Strasse zu gehen! Anders gesagt: Die Rechten hätten keine Chance sich in einer Demo einzubringen, müssten die Menschen nich wegen der Verfehlungen gegen sie auf die Strasse gehen!


    Aber as wirste in en Medien so niemals zu hören bekommen , oder ????

  • @ Horst


    Wo bitte steht im Gesetz, dass ein ALG-II-Bezieher Anspruch auf eine Waschmaschine hat?


    Und wie begründest du bitte die anderen Sachen? Da ist dir leider auch nichts eingefallen, außer sich aufzuregen und heißer Luft. Ich kenne als Sozialarbeiterin die Rechte meiner Betreuten, stelle regelmäßig die Anträge (SGB II und XII) und gehe auch notfalls in Widerspruch. Mir ist bis heute noch kein Sachbearbeiter dumm gekommen und das sicherlich nicht, weil ich ein Diplom habe. Da sitzen auch nur Menschen, die ihre Arbeit machen wollen und Stress haben und sich manchmal nicht in die Problemlagen der Hilfeempfänger hinein versetzen können.


    Sie wird ihre Ablehnungsbescheide erhalten und kann in Widerspruch gehen und auch vor dem Sozialgericht klagen. Wir werden ja sehen. Nicht der bekommt Recht, der sich am lautesten aufplustert.
    Du solltest mal sachlicher werden, lebt sich gesünder.


    LG vom Feechen

  • @ Sternenfee: Wieso gehstdu davon aus, dass farina keine Erstausstattung zusteht, nur weil sie umzieht? Als mein Freund und ich letztes Jahr umgezogen sind, haben wir auch Erstausstattung für Küche und Waschmaschine beantragt und hätten sie auch als Beihilfe bekommen müssen (Widerspruch läuft), da weder er noch ich bisher eine Küche oder eine Waschmaschine besessen haben! Er hat in einer Wohnung mit Einbauküche und Gemeinschaftswaschmaschine im Keller gewohnt, ich bin aus meinem Elternhaus zu ihm gezogen. Natürlich steht uns dann bei Umzug in eine Wohnung ohne Einbauküche oder Waschmaschine auch die Erstausstattung zu!!! Ebenso ist Erstausstattung zu gewähren bei Trennung für den Teil der Möbel, der beim Partner verbleibt.


    Was die Renovierung angeht: Wenn ich keine Einzugsrenovierung habe, habe ich in aller Regel dafür eine Auszugsrenovierung. Und wenn die ARGE den Umzug genehmigt, hat sie auch anfallende Umzugskosten zu übernehmen, solange sie in angemessener Höhe anfallen. Und zu diesen Kosten gehört eben auch die Renovierung! Vor Allem, wenn auf Aufforderung der ARGE hin umgezogen werden musste.


    Bei den Genossenschaftsanteilen bin ich mir nicht sicher, aber wenn es dafür keine Kaution gibt, müssten die Anteile wahrscheinlich ebenfalls als Darlehen gewährt werden. Also auch hier eine Falschentscheidung der ARGE, da der Umzug genehmigt worden ist!


    Farina, beherzige Horsts Tipp zur Vorgehensweise und geh dann in Widerspruch oder een direkt zum Sozialgericht!!!


    Viel Erfolg!
    LG, Jana

  • Also erst mal recht herzlichne Dank für Eure Antworten!!


    Nur mal zum Verständnis: Ich bin aus einer anderen 1-Raum-Wohnung (anderes Bundesland) zunächst zu meinen Großeltern gezogen. Mich hat es genervt, ständig zu Wohnungsbesichtigungen auf meine Kosten zu fahren. Deshalb wohnte ich eine Weile bei meinen Großeltern und habe mir hier im Ort in aller Ruhe eine Wohnung gesucht. dann als ich die passende Wohnung gefunden hatte, habe ich einen Antrag auf KdU gestellt, der mir ja auch genehmigt wurde und die besagten Anträge.


    Ich hatte in meiner alten Wohnung einen Herd, der aber total kaputt war und für den ich auch einen Schrottschein von einem Elektriker habe. Eine Waschmaschine habe ich bisher nie besessen, da ich meine Wäsche bisher immer bei meinen Eltern (wohnten in der Nähe) gewaschen habe.


    Renovierungskosten fallen an, da die Wohnung nackig, also ohne Tapeten, übergeben wurde.


    Genossenschaftsanteile habe ich beantragt, da ich in einem Urteil L2B611/08 AS - ER des Landessozialgerichts Sachsen gefunden habe, dass Genossenschaftsanteile gleichzubehandeln sind wie eine Kaution.


    Ich habe jetzt ein Schreiben gemacht an den Geschäftstellenleiter und Bescheide verlangt und vorsorglich fristwahrend Widerspruch eingelegt. Parallel dazu werde ich zum Anwalt gehen. Wenn die Bescheide da sind, werde ich sie ihm vorlegen. Dann soll er sich darum kümmern.


    Ich habe doch noch eine Frage. In meinem Bescheid steht:"dieses Schreiben ist keine Bestätigung, das der Leistungsträger die Mietkosten, Mietkaution, Umzugskosten etc. übernimmt"


    Was kann das bedeuten?


    Hoffentlcih nur, dass der eigentliche zahlenmäßige Bescheid, wo die Kosten genau aufgeführt sind, noch kommt, sobald ich die Veränderungsmitteilung mit der Mietvertragskopie abgegeben habe????


    Ansonsten habe ich Trauer, denn ich bin ja nun schon eingezogen und habe den Mietvertrag unterschrieben. :confused:

  • @ Jana1987
    farina


    Wie du siehst, laufen deine Widersprüche ja noch. Also doch wohl nicht so einfach.


    Sie hatte ja bereits eine Wohnung. Wer eine Wohnung mit Möbeln aufgibt, hat Pech. Entweder Möbel unterstellen bzw. verkaufen und später wieder gebrauchte besorgen. Eine Einbauküche wird sicher nicht genehmigt. Ich darf mal daran erinnern, dass es eine Grundsicherung auf Sozialhilfeniveau aus Steuerzahlungen ist. Bis zum 31.12.2004 lag der Regelsatz in der Sozialhilfe bei ca. 282 € + Einmalbeihilfen + Bekleidungsgeld + Weihnachtsbeihilfe. Man hat den Regelsatz erhöht und fast alle Einmalbeihilfen, außer für Erstausstattung und Kind, von Katastrophen wie Hochwasser, Brand usw. mal abgesehen, gestrichen. Das bedeutet, dass für Neuanschaffungen bei Verschleiß, auch renovieren, Rücklagen gebildet werden müssen. Einen E-Herd bekommst du gebraucht auch schon für 50 €. Wenn nach 7 Jahren deine Wohnung frische Farbe braucht, bekommst du auch nichts zusätzlich. Ein Eimer Wandfarbe kostet bei ALDI 10 €. Die Preise kennt auch deine ARGE. Die ARGE hat sie nicht zum Umzug aufgefordert. Die Wohnung hat sie sich selbst gesucht, nachdem sie eine Wohnung bereits wieder aufgegeben hatte und zu ihren Großeltern gezogen ist. Haue mal nicht alles durcheinander. Das ist wohl ein himmelweiter Unterschied. Umzugskosten standen gar nicht zur Debatte. Es hätte auch eine renovierte Wohnung sein können. Genossenschaftsanteile wie Kaution werden nach Auszug erstattet, daher Darlehen. Lediglich die KdU wurden genehmigt und selbst da bin ich mir nach der letzten Meinungsäußerung von ihr nicht mal mehr sicher. Man läßt sich das Mietangebot schriftlich vom Amt bestätigen. Erst dann unterschreibt man einen Mietvertrag. Falls du eine Waschmaschine genehmigt bekommst, melde dich mal wieder. Die Entscheidungen sind so korrekt, die Verfahrensweise hinsichtlich der fehlenden Bescheide im Verwaltungsverfahren nicht. Hätte sie vorher beim Amt nachgefragt, hätte sie sich viel Ärger erspart. Der Anwalt wird bei PKH ganz scharf auf die Bearbeitung sein.

  • @ Sternenfee: Da mir nicht bekannt war, ob sie aufgefordert wurde oder nicht, waren das Vermutungen.


    Zu unseren Widersprüchen: Der von mir angeführte Paragraph ist eindeutig, von daher tippe ich mal eher auf Faulheit der SB oder sonstige Unlust denn auf Schwierigkeit; selbst mein damaliger SB hatte mir zum Widerspruch geraten, da er nach Aussage von oben nur als Darlehen gewähren durfte. Das nur mal dazu.


    Dann zu farinas Genossenschaftsanteilen: Ihr wurden sie eben nicht als Darlehen bewilligt, sondern GARNICHT bewilligt. Und das ist meiner Meinung nach falsch, wenn es vorher hieß, die Wohnung sei angemessen.


    Auch eine Waschmaschine muss als Beihilfe gewährt werden, wenn noch nie eine eigene vorhanden war. Der E-Herd hingegen wird nicht ersetzt und höchstens ein Darlehen zur Neubeschaffung gewährt.


    LG,Jana

  • @ Jana1987


    Es ging ja nicht um deine Widersprüche. Konnte auch keinen Paragraphen finden, den du angeführt hast. Wo steht bitte im SGB II, dass ein alleinstehender HIlfeempfänger Anspruch auf eine Waschmaschine hat? Das konnte Horst bisher auch nicht beantworten. Ausführungsbestimmungen und Richtlinien legen die Bundesländer selber fest. Sollte bekannt sein. Da sie ein Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen anführt, leben wir im selben Bundesland. Kann ja sein, dass bei euch großzügiger verfahren wird.


    Wenn du aber noch nicht mal weißt, bei welchem Gericht du eine Untätigkeitsklage einreichen mußt, sei bitte mit deinen Hinweisen vorsichtiger.

  • Ich weiß, dass ich die Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen muss, nur leider weiß ich nicht, wo genau das in meiner Stadt sitzt und da dachte ich mir, im Amtsgericht kann man mir da bestimmt Näheres sagen. Da ich noch nie vor ein Gericht ziehen musste, brauchte ich mich bisher auch nicht um solche Dinge kümmern.


    Zum Paragraphen mit der Waschmaschine: Wo genau soll denn stehen, dass eine Waschmaschine nur Paaren zusteht? Das würde mich ernsthaft interessieren, da einer unserer Widersprüche gegen den Darlehensbescheid für eine Waschmaschine eingelegt wurde. Solltest du da Gesetzestexte (Paragraphen oder Durchführungsverordnungen) zu parat haben, könntest du mir bitte die Quelle nennen?


    Ich habe mich in beiden Fällen darauf bezogen, dass Erstausstattung als Beihilfe zu gewähren ist, wenn die Möbel in Frage noch nicht vorhanden gewesen sind (deshalb ja auch ERSTausstattung). Geht einmal um eine Küche inkl. Herd und einmal um eine Waschmaschine. (§ 23 Abs. (3) SGB II)


    LG,
    Jana

  • Was habt ihr nur immer mit der Waschmaschine.Auch einer Person sollte eine Waschmachine zustehen denn es ist doch nicht zuzumuten das eine Person ihr Wäsche mit der Hand waschen muß.Davon mal abgesehen bekommt man diese Geräte auch schon recht günstig gebraucht.

  • Kitty, bei unsere ARGE gibt es für eine Waschmaschine fast genauso viel wie für eine Küche inkl. Herd (245 Euro WM, 267 Küche + Herd). Also die WM könnte man sich sogar neu kaufen, aber eine Küche bekommt man in den meisten Fällen noch nicht mal gebraucht für den Betrag ... *seufz* günstige Küchenbauteile (Schränke, Herd, Kochplatten, ...) gibt es aber bei IKEA, wenn man noch ein wenig Geld selber drauflegen kann.


    LG,
    Jana

  • Hallo,
    im übrigen gibt es zwei Urteile, dass man als Single Anspruch auf eine Waschmaschine hat:


    OVG Lüneburg AZ: 4 L 7050/95 und BSG B 14 AS 64/07R vom 19.09.2008


    Wieso denkt ihr denn, das ich die KdU nicht bekomme?


    Sternenfee hat geschrieben: "Lediglich die KdU wurden genehmigt und selbst da bin ich mir nach der letzten Meinungsäußerung von ihr nicht mal mehr sicher"


    Was soll das heißen?.

  • Hallo,


    ich misch mal eben mit. Farina hat geschrieben, dass der Umzug notwendig war und genehmigt wurde. Sie hat allerdings augenscheinlich den neuen Mietvertrag unterschrieben ohne sich die Wohnung genehmigen zu lassen.
    Farina, das sollte aber kein Problem sein, da die Wohnung ja angemessen ist. Auf dem Bescheid steht das deshalb nur, weil dieser eben nur die Genehmigung zum Umzug betrifft, nicht aber die neue Wohnung.


    Vielleicht kannst du ja mal ein paar erklärende Worte dazu abgeben, warum du eventuell Anspruch auf Erstausstattung hast.
    Dann hören die Leute hier vielleicht auf sich zu zerfleischen.


    LG, Jalale.

  • "Sie hat allerdings augenscheinlich den neuen Mietvertrag unterschrieben ohne sich die Wohnung genehmigen zu lassen.
    Farina, das sollte aber kein Problem sein, da die Wohnung ja angemessen ist. Auf dem Bescheid steht das deshalb nur, weil dieser eben nur die Genehmigung zum Umzug betrifft, nicht aber die neue Wohnung."


    Bekomme ich jetzt noch einen Bescheid? Ich habe mir doch die Wohnung genehmigen lassen. Oder was ist der Antrag auf KdU. da hatte ich doch schon einen Mietvertragsentwurf mit dran!! :confused:


    Ich versteh das alles nicht.
    Naja morgen gehe ich ja zur ARGE, da kann ich ja nochmal fragen.


    ich hatte übrigens hier schon begründet, warum ich Erstausstattung beantragt habe. auf Seite 1


    Bis dann

  • Mach dir wegen der Übernahme der KdU keine Sorgen. Der Bescheid über die Umzugsgenehmigung, von dem du sprichst, ist doch von deiner alten ARGE, oder?
    Und die können nicht über deinen Leistungsanspruch bei der neuen ARGE entscheiden. Von dort bekommst du dann deinen Bewilligungsbescheid.


    LG, Jalale.