Hallo!
Ich bin seit Jahren Alleinerziehend. Jetzt habe ich von der ARGE ein Schreiben bekommen, dass ich von den letzten 6 Jahren also von 2004 - 2009 meine Nebenkostenabrechnung und Heizkostenabrechnung einreichen muss. Habe immer ein Guthaben gehabt. Muss ich es alles zurück zahlen? Im Jahre 2008 habe ich durch meine eigenes Gehalt nur ca. 6 Euro von der ARGE bekommen. Aber auch mein Guthaben von 2008 muss ich zurück zahlen. Gibt es auch eine Verjährung bei Rückzahlungen? Über eine Antwort bin ich dankbar.
Gruß Nicole
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Hallo,
eine Verjährung tritt in der Regel nach vier Jahren ein. Die letzten vier Jahre wirst du also zurück zahlen müssen. Auch für 2008, denke ich, denn du hast ja Leistungen bezogen.
LG, Jalale.
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Ich weiß nicht, ob in diesem Fall auch eine Verjährung stattfindet, da sie ihrer Pflicht, sämtliches Einkommen sofort zu melden, nicht nachgekommen ist. Im schlimmsten Fall könnte es sogar noch eine Anzeige nach sich ziehen.
Meine Meinung: Ja, du musst auf jeden Fall das Guthaben (bzw. die dann zu Unrecht bezogenen Leistungen) zurückzahlen und kannst noch froh sein, wenn keine Geldstrafe oben drauf kommt. In den meisten Fällen kann man aber eine Ratenzahlung mit den ARGEn vereinbaren (vor Allem, wenn Kinder mitbetroffen sind).
LG,
Jana -
So wie du Nachzahlungen von der ARGE einfordern würdest so hast du auch die Verpflichtung Guthaben zu melden.Es ist immer gut auch das Kleingedruckte auf den Bescheiden zu lesen.
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Vielen Dank für Eure Antworten. Habe schon ein Bescheid bekommen. Es ist alles von 6 Jahren aufgelistet, was ich an Rückzahlungen erstatten muss. Die Bearbeiterin hatte es leider über Jahre übersehen und ihr ist es jetzt erst aufgefallen. Für das Jahr 2008 habe ich für meine gesamten Kosten selber gearbeitet. Leider habe ich noch nie Unterhalt vom Kindesvater für mein Sohn bekommen. Die ARGE hatte mir monatlich 6 Euro für das Kind überwiesen. Dadurch muss ich auch die Heizkosten von 2008 zurück erstatten.
LG Nicole
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