Hallo,
mein Freund, mit dem ich ein Jahr zusammen bin, bewohnt mit seiner Schwester,der Nichte und dem Vater ein Haus.Ich habe eine 2-Raum-Wohnung einige Orte weiter und bin seit 2005 arbeitslos. Außerdem bin ich schwanger.
Wie verhält es sich nun mit der Unterhaltspflicht meines Freundes mir gegenüber?Entsteht eine Pflicht zur Unterhaltszahlung für mich, allein dadurch, dass ich ein Kind von ihm bekomme?
Da er das Haus mit seiner Schwester geerbt hat, zieht er nicht in Betracht dort auszuziehen.
In finanziellen Notlagen (Kredit abzahlen o.ä.)würde,weder er für mich, noch ich für ihn einstehen wollen. Kind hin oder her...Mal zum Essen einladen,Kinobesuch,Blumenstraußgeschenke natürlich,das Übliche in Beziehungen, ausgenommen.
Kann trotz getrennter Wohnungen, bei bloßem Bestehen einer Beziehung schon von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden?