Sozialticket

  • Wenn es sich mit dem Sozialticket verhält wie mit einer normalen Monatskarte, dann ist sie bis einschließlich erstem WErktag des Folgemonats gültig. In diesem Fall müsste sie bis 2. oder, wenn der Samstag nicht mitzählt (glaube ich), bis 4.5. gültig sein.


    Das Ganze hat den Hintergrund, dass man erst am ersten Werktag des Monats eine neue Monatsfahrkarte kaufen kann (zumindest in den meisten Verkaufsstellen).


    LG, Jana