Neuer Job, ab wann Anrechnung

  • Hallo und einen Schönen Guten Tag,


    situation bi jetzt: Paar, 2kinder, sie in elternzeit, er selbständig, erhalten aufstockendes algII seit 05/06 (geburt des ersten kindes)


    Problem:sie hat nun endlich wieder arbeit (ja eigentlich positiv), vermutlich wird AlgII dann wegfallen, Arbeitsbeginn-15.4, erster Lohn -15.5., ARGE wurde schon informiert und schickte Einkommensbescheinigung für Arbeitgeber, dauert aber noch bis ausgefüllt zurück.


    Frage: Ab wann wird der Alg-Zuschuss gestrichen-rückwirkend ab Arbeitsbeginn oder ersten Lohnzufluss?Wichtig für ihn, da dann selber KV-versicherungspflichtig


    Danke

  • Nee du, Laetitia hat da schon Recht. Zuflussprinzip heisst in dem Fall, die Leistung für April (die ja ohnehin schon gezahlt wurde) steht ihnen voll zu. Ab Mai gibt es dann nichts mehr.
    Dafür wäre es ja im Fall eines erneuten Leistungsbezuges so, dass das letzte Gehalt, welches im Folgemonat gezahlt wird, auch in diesem Monat angerechnet wird. Also obwohl schon Arbeitlosigkeit besteht.


    LG, Jalale.

  • Es dürfte aber auch im Mai noch Anspruch auf ALG II bestehen da in der Abrechnung für April ja nur einen haleb Monat beträgt und somi das einkommen auch in etwa die Hälfte ist. Und bitte die Freibeträge beim Einkommen nicht vergessen!
    Ansonsten stimmt das mit dem Zuflussprinzip.


    Gruß Klaus