Hallo erstmal, ein ungeschütztes Vermögen wäre z.B. ein Eigenheim, wenn man nicht selbst drin wohnt, wer getrennt lebt oder geschieden oder sonst was. Der geschätzte Verkehrswert wird geteilt, die Grundschulden werden geteilt usw.. Bei längerer Zinsbindung verlangt die Bank eine Entschädigung, falls es eine Verwertung geben sollte. Diese Entschädigung verringert m.E. das Vermögen, ist das der Fall aus Sicht des Gesetzgebers.Muß das berücksichtigt werden?
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