Hallo Forengemeinde,
habe nun auch mal wieder eine Frage:
Wir (mein Freund und ich) haben im Oktober Widerspruch gegen die Zahlung der Erstausstattung als Darlehen eingelegt, mit aufschiebener Wirkung der Rückzahlung.
Nun haben wir beinahe Mai und wir haben noch nichts von der ARGE gehört. Gut, könnte uns ja soweit egal sein, weil wir solange auch nichts zurückzahlen müssen, aber ich würde schon gerne schwarz auf weiß haben, dass das Geld endgültig uns gehört.
Muss ich der ARGE noch eine letzte Frist zur Bearbeitung setzen, oder kann ich sofort beim Sozialgericht Klage wegen Untätigkeit einreichen? Wie genau muss/soll ich vorgehen?
Liebe Grüße und Danke für jede Antwort,
Jana