Miete nur teilweise übernommen

  • Hallo,
    ich habe ein ernstes Problem mit dem Jobcenter. April 2008 bin ich aus einem Untermietsverhältnis in eine eigene Wohnung gezogen ohne vorher eine Erlaubnis einzuholen. Zu der Zeit befand ich mich auch noch in Ausbildung und habe nur Egänzend zum BaföG ALG2 bekommen. Die Mietkosten betrugen ca. 300 € und meine jetzige Wohnung kostet 351 € + Kosten für GEH.


    Meine Ausbildung habe ich im Dezember abgeschlossen und habe vom Jobcenter im Januar prompt einen neuen Bescheid erhalten. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt und um eine Stellungnahme gebeten weshalb meine Miete + Heizkosten nicht übernommen werden. 3 Monate später habe ich folgende Begründung erhalten:


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    Sehr geehrter Herr ...,


    bezüglich Ihrer Anfrage im o.g. Schreiben verweise ich auf meinen Vermerk auf Seite 2 des Bewilligungsbescheides vom 11.06.2008. Da keine vorherige Zustimmung zum Umzug vom JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg eingeholt wurde, wurde die Zahlung der Miete auf die Höhe der "alten" Miethöhe begrenzt.
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    Auf dem besagten Bescheid ist in dem ganzen Kauderwelsch tatsächlich ein Vermerk diesbezüglich drin.
    Das habe ich damals übersehen.


    Das erschwert mir die Arbeitssuche ungemein da ich ja sämtliche Kosten vorschiessen muss. Jetzt habe ich auch noch die Betriebskostenabrechnung bekommen und meine Miete wurde auf 380 € angehoben.



    Welche Möglichkeit bleibt mir? Ist es überhaupt zulässig auch noch die Heizkosten nicht zu übernehmen?


    Gruß
    Martin

  • Hallo Martin,


    die ARGE ist im Recht. Wenn du ohne Genehmigung umziehst, wird die neue Miete nur in der Höhe der alten Miete übernommen. Auch die Heizkosten-Nachzahlung muss in diesem Fall nicht von der ARGE erbracht werden. Ich würde aber hingehen und fragen, ob sie diese eventuell anteilig übernehmen oder dir zumindest ein Darlehen gewähren.


    LG, Jalale.

  • Erstmal Danke für die schnelle Antwort.


    Dies müsste doch für mich bedeuten, dass ich in eine günstigere Wohnung ziehen darf wenn ich dies vorher beantrage? Oder gibt es eine andere Möglichkeit? Das diese Situation nicht tragbar ist liegt ja auf der Hand.

  • Hallo,


    es besteht leider kein Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten in eine günstigere Wohnung, da du die Situation selber herbeigeführt hast. Es bleiben dir also nur 2 Möglichkeiten, die Differenz selber zu begleichen oder auf eigene Kosten in eine angemessene Wohnung umziehen.