ALG 2 Empf. + selbst. Partner

  • Hallo zusammen...


    Ich wohne derzeit allein mit meiner Tochter (3/anderer Vater) und beziehe Arbeitslosengeld 2.
    Jedoch bin ich wieder schwanger und möchte jetzt mit meinem Freund zusammen ziehen. Er ist geschäftsführender Gesetllschafter einer GmbH. Wo er derzeit ein geringes, festgelegtes Gehalt bezieht.


    Jetzt stellen wir uns die Frage in welchen Umfang weiterhin Anspruch auf die derzeitigen AL2-Leistungen besteht, bzw. an welche unabhängige Institution/Verein können wir uns wenden, um genauere Infos zu diesem Thema zu erhalten, ohne gleich zum Amt zu gehen.


    Danke für eure Bemühungen im Voraus.

  • Hallo,


    es gibt ALG II- Rechner im Internet, die das relativ genau ausrechnen.
    Du kannst hier auch eure Miete, sein Einkommen (brutto und netto), Unterhalt für deine Tochter und eventuelle weitere Einnahmen schreiben, dann kann ich das ausrechnen.


    LG, jalale.

  • Wie jalale schon geschrieben hat bräuchte man dazu genauere Angaben von dir zwecks den Einkommen deines Freundes oder anderer Leistungen wie Unterhalt für dein erstes Kind.Grundsätzlich ist es so wenn du mit dem Freund und Vater deines zu erwartenden Kindes zusammenziehst werdet ihr von der ARGE als BG gerechnet das heißt das Einkommen deines Freundes wird bis auf einen Freibetrag bei deinen Leistungen angerechnet.Es kann also sein das du nichts oder weniger bekommst.Eventuell könnt ihr ja dann Wohngeld beantragen.