Umzug in andere Stadt möglich ????

  • Hallo ich bräuchte bitte mal eure Hilfe,
    Ich möchte von Rhld.Pfalz in meine Geburtsstadt Mannheim zurück ziehen, habe dort die ARGE angerufen und wollte mich eigentlich nur vorab nach dem angemessenen Mietpreis für eine Person erkundigent nach langem hin und her (warum, weshalb usw ) wurde mir dann doch gnädigst noch der angemessene Mietpreis genannt. Einige Tage später bekam ich gleich ein Schreiben von der zuständigen Dame in dem mir mitgeteilt wurde dass keine Notwendigkeit bestehe nach Mannheim zu ziehen und meine genannten Gründe nicht akzeptiert werden.( Eigentlich war ich etwas verwundert denn ich habe ja noch gar nichts beantragt ich wollte ja nur den angemessenen Mietpreis erfahren )
    Nun hätte ich gerne von euch gewußt was dieses für mich bedeuten würde wenn ich dort eine Whng finde und trotzdem umziehen würde ,Kaution erhalte ich von dort nicht dies ist mir klar ,wie sieht es aber mit der Miete aus könnte es dann sein das ich gar keine Miete von Mannheim bekäme ???


    Von meiner ARGE habe ich schon vor zwei Jahren eine Aufforderung zum Umzug erhalten da meine jetzige Miete 50,-€ überm Satz liegt,seither zahle ich die 50,.€ selbst drauf.Kann meine ARGE auch die Zustimmung zum Umzug verweigern ?


    Vorab vielen Dank für eure Hilfe
    Gruß Luisa 54:(

  • Hallo Luisa54,


    da du bereits eine Aufforderung deiner ARGE erhalten hast, wirst du wahrscheinlich auch eine Umzugsgenehmigung bekommen. Ich würde mit keiner Silbe erwähnen, dass du gerne nach Mannheim ziehen möchtest.
    Geh zur ARGE und beantrage schriftlich eine Umzugsgenehmigung, mit der Begründung, dass deine jetzige Wohnung unangemessen ist. Wenn sie in die Richtung argumentieren, dass du voherigen Aufforderungen umzuziehen nicht nachgekommen bist und bisher ja auch die Differenz selbst zahlen konntest, sagst du dass du das nun eben nicht länger aufbringen kannst und möchtest.


    Mit der Umzugsgenehmigung gehst du nach Mannheim, die können dich dann nicht ablehnen und werden dir wohl auch ein Kautionsdarlehen gewähren. Lass dir die neue Wohnung schriftlich genehmigen bevor du den Mietvertrag unterschreibst!


    LG, Jalale.

  • Vielen Dank für deine Antwort,mich würde aber noch interessieren falls ich doch ohne Genehmigung nach Mannheim ziehe kann es dann sein das auch eine angemessene Miete vom Amt in MA nicht übernommen wird und ich dann gar nichts bekomme ???


    Ich suche schon sehr lange und wenn ich dann endlich eine günstige Whng. finde kann ich nicht wochenlang auf eine Genehmigung vom Amt in MA warten denn dann ist die Wohng. wieder anderweitig vergeben.Es gibt dort nicht viel günstige Wohnungen da muß man froh sein für 230.-€ Kaltmiete eine kleine 1Zimmer Whng. zu finden.

  • Wenn du ein Wohnungsangebot (oder besser mehrere) hast, gehst du direkt zur ARGE und die können das auch sofort genehmigen.
    Solltest du ohne Genehmigung umziehen, zahlt die ARGE in Mannheim nur die Miete maximal in der Höhe, die deine alte Wohnung gekostet hat. Du bekommst kein Kautionsdarlehen und auch die Umzugskosten werden nicht übernommen. Die Regelleistung bleibt unangetastet.


    LG, Jalale.