Wird mein Gehalt angerechnet?

  • Hi.
    Hab da mal ne Frage. Ich wohne zusammen mit meiner Mutter, dem Freund meiner Mutter und meiner Schwester zusammen.


    Ich bin über 25, in der Ausbildung, meine Mutter hat nen 400 Euro Job, meine Schwester arbeitet, verdient ca. 700 € im Monat, der Freund meiner Mutter bezieht ALG II.


    Bis jetzt wurde mein Azubigehalt noch nicht angerechnet für die Bedarfsgemeinschaft. Ändert sich daran jetzt was, wenn ich im Juni mit meiner Ausbildung fertig bin, und ca. 1100 € im Monat verdiene? oder wird das Gehalt weiterhin nicht angerechnet, da ich ja schon über 25 bin?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo,


    nein, dein Gehalt wird nicht mit angerechnet. Du bildest mit dem Rest der Familie eine Haushaltsgemeinschaft, keine BG. Deine Mutter bekommt jedoch für dich und deine Schwester keinen Mietanteil, d.h. 1/4 der Miete musst du selbst bezahlen, aber das war bisher sicher auch so.
    Sollte die ARGE an dich oder deine Mutter heran treten mit dem Anliegen dein Einkommen einzusehen, lehnt das unbedingt ab mit der Begründung, dass du für deine Mutter nicht finanziell einstehst.


    LG, Jalale.

  • Hallo,


    nein, dein Gehalt wird nicht mit angerechnet. Du bildest mit dem Rest der Familie eine Haushaltsgemeinschaft, keine BG. Deine Mutter bekommt jedoch für dich und deine Schwester keinen Mietanteil, d.h. 1/4 der Miete musst du selbst bezahlen, aber das war bisher sicher auch so.
    Sollte die ARGE an dich oder deine Mutter heran treten mit dem Anliegen dein Einkommen einzusehen, lehnt das unbedingt ab mit der Begründung, dass du für deine Mutter nicht finanziell einstehst.


    LG, Jalale.


    Also muss ich denen nur mitteilen, dass ich nicht mehr in der Ausbildung bin. und wenn die dann sagen, sie wollen ne Gehaltsabrechnung sehen, sage ich, das ich meine Mutter finanziell nicht unterstütze, sondern mich nur angemessen an der Miete usw. beteilige?

  • Genau. Es kann sein, dass die ARGE versucht dich in die Pflicht zu nehmen. Du bist aber nicht dazu gehalten finanziell für deine Mutter zu sorgen.
    Setzt also in diesem Fall ein Schreiben auf, in dem ihr das erklärt. Dabei kannst du dich auch auf SGB II § 7 (3) berufen, woraus hervor geht, dass du kein Mitglied der BG bist.