Kann mir bitte jemand sagen was und wieviel die ARGE an meine PKV überweisen muß. Ist es nur der maximale gesetzliche Beitrag oder wird der komplette Beitrag der PKV übernommen?
Müssen die Privaten Versicherungen einen Tarif anbieten der durch den gesetzlichen Beitrag abgedeckt wird? Ich soll noch über 100,-€ von meinen Regelleistungen an die Private Versicherung zahlen.
Das kann doch so nicht gesetzeskonform sein. Wer kennt sich aus?? ARGE sagt Sie zahlt nur Regelsatz; PKV sagt Sie haben keinen günstigeren Tarif. Wo kann ich mich erkundigen?? Bitte um Info
Vielen Dank im Voraus
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Die PKV bekommst du von der ARGE nicht bezahlt.Da wirst du in eine gesetzliche KV wechseln müssen.
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Hallo,
so wird es sein, warum sollte die Allgemeinheit auch für deine Privatversicherung aufkommen sollen. Erkundige dich doch mal zum Wechsel etc.
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Die PKV bekommst du von der ARGE nicht bezahlt.Da wirst du in eine gesetzliche KV wechseln müssen.
Fachliche Hinweise der BA:
Wer in einer Privaten Krankeversicherung ist, bleibt auch in eben dieser.
Der Kunde muss in den Basistarif seiner Versicherung wechseln. Dieser wird dann zu 50% übernommen, aber nur Maximal bis zur Grenze der Gesetzlichen KV (Also Maximal 129, 58€ KV + 17,79€ PV)
HAtte letzte Woche so einen Fall, daher weiß ich das ganz genau
Gruß
Diablo
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Durch ALG II Bezug als Zuschuss wird man pflichtig in der GKV und kann somit in eine GKV seiner Wahl wechseln und die ARGE übernimmt die Beitragszahlung. Es besteht auch zum Zeitpunkt der GKV-Pflicht ein Sonderkündigungsrecht in der PKV.
Der Basistzarif in der PKV ist meist teurer als der Volltarif in dem der Kunde ist, da der Basistarif keine Gesundheitsprüfung hat und nur die schlechten Risiken in diesem Tarif sind.
Sollte das ALG II als Zuschuss gezahlt werden, könnte die Aussage von Diabolo zum Teil stimmen, wobei dann die Beiträge für die Krankenversicherung als Darlehen zu gewähren sind und zwar in voller Höhe.
Lsst euch von Aussagen der ARGE Mitarbeiter nicht abschrecken euer Recht durchzusetzten.
Gruß Klaus
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Zitat
soll noch über 100,-€ von meinen Regelleistungen an die Private Versicherung zahlen.
Hallo
Ich habe das selbe Problem.
Ich wurde aufgefordert von meiner ARGE sofort in den Basistarif zu wecheln bei meiner PKV.
Der Basistarif berträgt 576 Euro.
Da ich ARLG2 Empfänger bin wird der halbiert. 288 Euro
Davon muss ich 140 Euro selber aus meinen Regelsatz bezahlen.
Was für mich unmöglich ist zu zahlen.
Antwort von meiner PKV, komme ich 2 Monatsratern im Verzug, wird Vollsreckt.Meine Frau ist in der GKV, habe da schon nachgefragt ob ich jetzt bei ihr mitversichert werden kann.
Nein.Gruss Tom
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Hallo Tom,
Ich nehme, an du bist über 55 Jahre. Dann gibt es keinen Weg zurück in die GKV.
Ist der Basistarif wirklich günstiger als der günstigste Normaltarif ?
Du kannst auch innerhalb der Tarife deiner PKV ohne Gesundheitsprüfung wechseln, wenn die Leistungen nicht erhöht werden.
Frag mal bei deiner PKV nach.Gruß Klaus
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HI Klaus
Ich bin noch noch nicht 55 Jahre.ZitatIst der Basistarif wirklich günstiger als der günstigste Normaltarif ?
Nein der ist teurer und man ist verpflichtet von der Arge den zunehmen.
Mein TARIF IST 270 Euro im Monat. Der Basistarift 570 Euro.
Warum darf ich den normalen Tarif nicht nehmen?
Weil er gleich sein muss mit der der gesetzlichen.
Also keine 700 Euro Selbstbeteilung usw.
Also ich hatte ja schon gewechselt. Von 440 Euro im Monat auf 270 Euro.
Wo ich alles rausgenommen habe was geht.Das ist eben das schlimme. Arlg2 Empfänger können seit dem 01.01.2009 nicht mehr in der gesetzlichen
wecheln.ZitatWer nach dem 1. Januar 2009 als privat Versicherter ALG II beantragen muss, hat es noch schwerer – ein Wechsel aus Ersparnisgründen in die gesetzliche Kasse ist nicht mehr möglich. Wachsende Beitragsschulden und Rechtsstreite sind damit absehbar.
Gruss Tom -
Hallo,
also ich habe nochmal bei einer Krankenkasse angerufen und dort wurde mir mitgeteilt:
Wenn jemand ALG I oder ALG II-Bezieher ist dann kann er auf jeden Fall zurück in die gesetztliche KV.
Schwieriger wird es wenn man über 55 Jahre ist, aber da gibt es dann auch wieder Einzelfälle.
Aber wenn o.g. Fall eintritt, dann geht das auf jeden Fall.VG
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