Anspruch auf Zuschuss? Trennung!! Dringend!

  • Guten Tag,



    mein Lebensgefährte und ich wollen uns trennen!
    Er möchte so schnell wie möglich die gemeinsame Wohnung verlassen!
    Ich möchte gerne mit unserer Tochter ( 2 Jahre )hier wohnen bleiben.


    Ich war bis jetzt nur Hausfrau bis auf einen kleinen Honorarjob ( 225 € ) wo ich die kleine mitnehmen kann!
    Dazu kommt das Kindergeld von 164 € monatlich!
    Mein Lebensgefährte hat mir zugesagt für die kleine ( ich habe das alleinige Sorgerecht ), 300€ Unterhalt monatlich zu zahlen!
    Die Miete beträgt hier 740 € warm!


    Meine Frage ist ob ich Anspruch auf einen kleinen Zuschuss zum Lebensunterhalt habe, wenn mein Partner von heute auf morgen weg ist.


    Es soll keine Dauerlösung sein nur bis ich einen Job für mich und einen Betreuungsplatz für die kleine habe !


    Vielen Dank für die Antworten!

  • Hallo,


    du kannst ALG II beantragen.
    Die Wohnung ist zwar höchstwahrscheinlich unangemessen für dich und deine Tochter, jedoch hast du sechs Monate Zeit dir eine günstigere zu suchen. In der Zeit wird die Miete voll übernommen.
    Weiterhin stehen dir 351 € Regelleistung + 17% von dieser RL Alleinerzieher-Zuschuss zu. Für die Kleine bekommst du 211 € Regelleistung.
    Gegengerechnet wird das Kindergeld, Unterhalt vom Vater und dein Einkommen, bis auf einen Freibetrag von 125 €.
    Insgesamt müsstet ihr also ca. 60 € bekommen plus die Miete.


    LG, Jalale.