Hallo, ist das richtig? Wenn vorhandenes Vermögen z.Zt. nicht verwertet werden kann, aus welchen Gründen auch immer, wird Alg2 als Darlehen gewährt, bei Darlehen ist man allerdings NICHT kranken- und nicht rentenversichert, kann das jemand bestätigen?
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Hallo,
das ist richtig. Bei ALG II als Darlehen werden keine Beiträge für die GKV und die GRV von der ARGE abgeführt.
Man muss sich bei der GKV als freiwilliges Mitglied melden und bekommt den Beitrag für die GKV von der ARGE dann ebenfalls als Darlehen.Gruß Klaus
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Wird in dem Fall dann von der Krankenkasse das Darlehen für ALG 2 und KV/PV als Einkommen bewertet?
Wenn dem so ist, liegt man ja über dem niedrigsten Mindestsatz von € 840,-.
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