Hi,
ich habe vor mit meinen Freund zusammen ein Nebengewerbe zu machen.
Wir leben in einer gemeinsamen Wohnung und bekommen beide Hartz 4.
Bekommen wir dann beide den Freibetrag von 100€ wenn wir das Nebengewerbe zusammen ausüben?
Hi,
ich habe vor mit meinen Freund zusammen ein Nebengewerbe zu machen.
Wir leben in einer gemeinsamen Wohnung und bekommen beide Hartz 4.
Bekommen wir dann beide den Freibetrag von 100€ wenn wir das Nebengewerbe zusammen ausüben?
Wenn ihr als BG gerechnet werdet gibt es den Freibetrag nur einmal.
Steht der Freibetrag nicht jeder Person zu egal ob BG oder nicht?
Hallo Jenny!
Jeder Empfänger von ALG II kann bis zu 100,00 EUR im Monat dazuverdienen, ohne dass eine Anrechnung dieses Nebeneinkommens auf das Arbeitslosengeld stattfindet.
Wenn Ihr beide ALG II-Empfänger seid, dann steht jedem der Freibetrag zu.
Wieso Kitty121 was anders sagt ist mir ein Rätsel.
@ Hartmut
weil es bei meiner Nachbarin genau so berechnet worden ist.Sie und ihr Mann sind beide ALG2 Empfänger und haben einen Nebenjob mit je 165 Euro im Monat.Die beiden Beträge sind zusammengerechnet worden und davon haben sie den Freibetrag bekommen.Wenn das nicht in Ordnung war werde ich ihr das gleich sagen dann soll sie das überprüfen lassen.
hallo,
habe mal bissle nachgelesen und folgendes gefunden:
~~
Wer sich zum ALG II etwas dazu verdienen will, muss die Freibeträge kennen. Das vermeidet Ärger mit der Arbeitsagentur und nur so haben Sie am Ende wirklich mehr als ohne Nebenverdienst.
Die letzte Änderung des Freibetrags war im August 2006. Seitdem kann jeder Empfänger von ALG II 100.- Euro ohne Abzug dazu verdienen. (mehr zum Thema: Hartz IV Einkommen)
Quelle: http://www.hartz-4-empfaenger.de/freibetraege
~~
hoffe es hilft etwas weiter..
lg
BineNRW
Ja danke bine dann kann ich das so weitergeben und habe wieder was gelernt.
Mit der Berechnung desselben ist es schwieriger. Wenn der Zusatzverdienst nicht regelmäßig in gleicher Höhe eingeht (z.b. diesen Monat 100€, nächsten Monat 120€, 6 Monate nix) setzt die ARGE evtl. einen Betrag nach Ermessen fest.
Ich habe selber einen geringen sehr unregelmäßigen Zuverdienst . Er übersteigt alle paar Monate 100€ und wird auch erst dann wenn mehr als 100€ zusammenkommen sollten ausgezahlt. Dadurch hat die ARGE festgelegt, dass erstmal 150€ im Monat als gegeben angenommen werden. Davon sind 40€ einzubehalten, werden also vom ALGII abgezogen. Die bekomme ich dann wieder, wenn ich nachgewiesen habe dass ich diesen Monat keinen so "hohen" Verdienst hatte, was die Regel ist. (150€/Monat haben die angenommen, abgezogen werden vom ALGII 40€, Rechnung: 100€ Freibetrag, 20% der Summe die den Freibetrag nach deren Meinung übersteigen könnte =110€.- die ich behalten dürfte und 40.-€ davon die mir dann zuviel bezahlt würden). Sinn des ganzen soll sein dass es nicht zu Überzahlungen kommen kann, die den Aufwand für die monatlichen Berechnungen des ALGII und Rückforderungen um einiges erhöhen würde wie mir dargelegt wurde.
Also gut darauf achten, dass nicht zuviel angenommen wird, sonst gibts Laufereien.
Ich hoffe, ich habe es nachvollziehbar aufzeigen können.
@ jassi674,
Warum will du die, die eh nichts haben abzocken ?
Find ich scheisse.
Gruß Klaus
jassi674 : Link gelöscht & Account gesperrt. Begründung: In diesem Forum sind in Gewinnerzielungsabsicht (versteckte Werbung) gesetzte Links unerwünscht.
@alle anderen: Es tut mir leid, dass Ihr Euch immer wieder mit diesen unsäglich plump platzierten Werbelinks rumschlagen müsst. Leider lassen die aktuellen Forenregeln zur Zeit keine ernsthaften, nachhaltigen Maßnahmen gegen diese Art der Werbung zu. Ich werde mich in den nächsten Tagen mal beraten lassen, welche Maßnahmen geeignet sind, diese Art der Webung zu unterbinden.
Gruß
Philipp