Eigenheim geerbt und nun wird Tilgung nicht mehr übernommen

  • Hallo an alle Gebeutelten!


    Wir fallen hier von einer Ohnmacht in die andere.
    Vor knapp 3 Jahren hat mein Vater Suizid begannen und uns ein total überschuldetes Haus vererbt, daß wir auch bewohnen. Erst wollte ich das Erbe natürlich ausschlagen, aber nach Rücksprache mit meiner Bank und dem Amt ( Rentabilitätsprüfung) kam man überein, daß es angemessen und machbar wäre, daß Haus zu behalten. Unsere Sachbearbeiterin legte eine Vergleichsmiete zugrunde und wir konnten auf 23 Jahre den Darlehensvertrag abschliessen. Die folgenden Jahre war alles OK und es blieb bei dieser Regelung. Nebenbei habe ich noch andere Gläubiger meines Vaters ausgezahlt ( meinen Dispo - gnädigerweise von der Bank eingeräumt zu 19% Zinsen ) dafür überzogen, aber wir haben es immer geschafft, irgendwie weiterzumachen.


    Bis zum Dezember '08! Da hat mein Mann eine Heizungswartungkostenübernahme beantragt und prompt kam eine Aufforderung für eine neue Rentabilitätsprüfung- bei einer neuen Sachbearbeiterin. Die strich erstmal Knall auf Fall die Tilgung von 140 € raus. Peng! Eilantrag beim Sozialgericht über Rechtsanwältin- stattgegeben. Amt muss wenigstens noch bis zum Ende des Bewilligungsbescheids die 140€ Tilgung zahlen. Gespräch beim Amt- Erklärungen das es keine Vermögensbildung ist, weil das Haus ja völlig überschuldet ist - ausserdem wurde Langfristiger Darlehensvertrag ja erst auf OK vom Amt damals abgeschlossen- wir müßten über kurz oder lang in die Privatinsolvenz, wenn das Haus verkauft/ versteigert würde, weil enorme Restschulden bestünden- also Härtefall und nicht logisch nachzuvollziehen.


    Egal! Neuer Bescheid kam.- Tilgung fehlt wieder! Jetzt müssen wir die 140€ erstmal irgendwie kompensieren, damit uns das Dach über dem Kopf erhalten bleibt. Nebenbei noch den Dispo zu 19% abdrücken und ein bißchen zum leben brauchen wir auch. Unsere Rechtsanwältin, die den Eilantrag beim ersten mal gestellt hatte, hat sich ausgeklinkt, weil sie keine Prozesskostenhilfe mehr bekäme.


    Fakt ist nun, durch eigene Recherche, daß Tilgung nicht übernommen wird. ABER es besteht die Möglichkeit einer Vergleichsmiete, weil es eine unzumutbare Härte wäre, wenn das Haus mit Verlust und Restschuld wegkäme und wir dadurch in die Insolvenz müßten. Solche Urteile gibt es mittlerweile, aber das hat unser Amt noch nicht gehört. Jetzt stehen wir da und wissen nicht weiter. Hat irgend jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall und kann uns einen Tipp geben? Der seelische Druck ist z.Zt. fast unzumutbar und wir haben schon soviel durchgestanden die letzten 2 Jahre, es muss endlich mal Ruhe in die Sache reinkommen- zumal wir gerade dabei sind, uns selbstständig zu machen. Also, wir sind ja tätig- aber Hürden, wohin man blickt. Bevor wir uns den ganzen Berg aufgesackt haben, waren wir schuldenfrei- und unbehelligt- jetzt haben wir den Packen auf den Schultern und jeder versucht, uns Knüppel in die Kniekehlen zu hauen. Dabei ist das Haus nicht mal besonders schön und trotzdem gönnt man es uns irgendwie nicht- weiss jemand Rat? Danke schonmal im voraus!


    Liebe Grüße - Rena:o

  • Habe leder keinen Rat, aber die Frage, warum du das Erbe nicht ausgeschlagen hast, wenn nicht nur das Haus überschuldet ist, sondern du daneben auch noch andere Gläubiger deines Vaters zufriedenstellen mußtest. Hat man dich in irgendeiner Form im Unklaren gelassen, wie es wirklich aussieht, als du das Erbe angetreten hast?

  • Hallo! Ja, ich wußte von dem Chaos - deshalb wollte ich ja auch erst das Erbe ausschlagen. Aber nach einem intensiven Gespräch bei der Bank ( bei der ich seit 35 Jahren Kunde bin, wie auch meine Eltern und Großeltern schon), hat man mir zugesagt, daß man alles an Verbindlichkeiten mit auf das hausdarlehen drauf packen will- auch die Bestattungskosten. Das würde den Kohl auch nicht mehr fett machen. Es wäre schon alles mit der Kreditabteilung besprochen und nur noch eine Formalität. Man würde mich zur Unterschrift anrufen, wenn die Papiere da wären, was ca. 2 Wochen dauern könnte. Nach 2 1/2 Wochen hat mein Mann dann nachgefragt, da hieß es , keine Panik- wären ja Ferien und kaum ein Angestellter da, dass wäre aber alles in trockenen Tüchern, etwas Geduld sollten wir haben. Tja und einen Tag vor Silvester 06/07 kam der Anruf und wir dann auch arglos hin. April, April- es würde doch nicht gehen, man würde lediglich das Giro sowie das Hausdarlehen von meinem Vater übernehmen, der Rest wäre unser Problem. Da hatte ich aber schon den Gläubigern Zahlung in Aussicht gestellt und was Schriftliches über die Abmachung und das versprechen der Bank hatte ich nicht. Naiv ich weiss. Aber ich kenne die alle seit meienr Kindheit und wir kommen vom Dorf. Deshalb war ich so arglos- aber bestimmt nie wieder!


    Gruß Rena

  • Wenn man ein Eigenheim besitzt ist es so daß immer nur die Zinsen von der Arge übernommen werden. Für die Tilgung , durch die man ja einen Wert schafft und damit Vermögen anhäuft kommt die öffentliche Hand nicht auf! Dafür ist man selber verantwortlich ! Und das gilt immer - ob man das Haus nun geerbt oder selber gebaut hat....


    Ist jedenfalls mein Kenntnisstand.


    Die Zinsen werden übernommen wenn das Haus angemessen ist, weil man ja auch Mietzins ( ja so heißt das eigentlich ) für eine gemietete Wohnung bekommen würde als Kosten der Unterkunft.


    Aber: Man würde ja nicht noch zusätzlich einen best. Betrag bekommen um z.b irgendwas anzusparen ( Z.b einen Bausparvertrag etc-.)


    Wenn man erbt , ist es immer sehr wichtig sich sofort über den Wert etc. und die rechtlichen Folgen zu informieren. Gut, das weißt Du jetzt auch..... Normalerweise hat man 6 Wochen Zeit ein Erbe auszuschlagen..... Das sollte genug sein um alles zu klären... Und wenn man mit der eigenen Bank nicht weiterkommt : es gibt noch andere um erst mal die Lage zu sondieren....Und es gibt auch unabhängige Berater.


    Sorry - ich wiß das hilft Dir jetzt auch nicht weiter - aber so ist es nun mal...