Angenommen, ein 19jähriger Abiturient wird Vater.
Die Mutter des Kindes ist ebenfalls noch Schülerin und wird nach dem Abitur studieren.
Beide haben derzeit kein eigenes Einkommen.
Der Vater des Kindes bezieht Unterhalt von seinen Eltern und besitzt Sparguthaben in Höhe von ca. 30.000€.
Muss der Abiturient sein Sparguthaben auflösen, um den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem Kind nachkommen zu können?
Wenn nein oder nur teilweise: inwieweit können die Eltern des Abiturienten herangezogen werden, um Unterhalt für den Enkel aufzubringen?
(die Mutter des Kindes und deren Eltern haben nur geringes Einkommen und kein Vermögen)
Vielen Dank für Eure Hilfe.