Schüler/Student wird Vater

  • Angenommen, ein 19jähriger Abiturient wird Vater.
    Die Mutter des Kindes ist ebenfalls noch Schülerin und wird nach dem Abitur studieren.
    Beide haben derzeit kein eigenes Einkommen.
    Der Vater des Kindes bezieht Unterhalt von seinen Eltern und besitzt Sparguthaben in Höhe von ca. 30.000€.


    Muss der Abiturient sein Sparguthaben auflösen, um den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem Kind nachkommen zu können?


    Wenn nein oder nur teilweise: inwieweit können die Eltern des Abiturienten herangezogen werden, um Unterhalt für den Enkel aufzubringen?
    (die Mutter des Kindes und deren Eltern haben nur geringes Einkommen und kein Vermögen)


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Das Einzige, das ich sicher weiß, ist dass Studenten (und der Abiturient wird ja studieren) maximal Vermögen in Höhe von 5.200 € haben dürfen, damit sie Bafög beziehen können. Ob und was davon für Unterhaltsleistungen verbraucht werden müßte, weiß ich nicht. Das Vermögen (in diesem Fall 30.000 €) wird meiner Kenntnis nach bis auf 5200 € zunächst verbraucht werden müssen für den eigenen Bedarf. Die sich aus diesem Vermögen ergebenden Zinsen und dergleichen (je nachdem, wie er angelegt hat), werden bei Berechnung seines Einkommens, das als Grundlage der Unterhaltsberechnung dient, herangezogen.


    Dass die Eltern zur Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung des Abiturienten herangezogen werden, könnte der Fall sein, aber zunächst müssten sie ja wohl ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Sohn/Kind, also dem Abiturienten, der jetzt dann Vater ist, nachkommen, was sie aber schon mal nicht können.Somit fallen sie aus der Berechnung heraus.


    Insgesamt also meiner Meinung nach Fazit: Zinserträge werden seinem Einkommen zugerechnet, und wenn er dann studiert und Bafög erhält (nachdem er den "Überschuß", den er zunächst verwerten muss), weil seine Eltern ihn nicht unterstützten können, wird die Mutter des Kindes vermutlich Untehaltsvorschuß beantragen müssen.

  • Vielen Dank für die Info.
    Die Eltern des künftigen Vaters sind leistungsfähig - nur die Eltern der zukünftigen Mutter nicht....
    Im konkreten Fall müssen die künftigen Großeltern väterlicherseits also sowohl Unterhalt für ihre eigenen beiden Söhne (Sohn2 ist 18 und auch Schüler, später Student) als auch Unterhalt für das Enkelkind zahlen? Bis zu welchen Grenzen müssen sie dabei eigenes Einkommen und Vermögen bereitstellen?


    Bafög wird keiner der beiden Söhne erhalten, da die Eltern zuviel verdienen.

  • Verzeih; aber das ist echt - sozusagen - "übel". Wenn sie Vermögen haben, müssen sie eben aufkommen für ihre Nachfahren. 'Wie dort die Grenzen - verwertbares Vermögen - gezogen werden, weiß ich wirklich nicht. Doch in gewissem Simme können sie sich, könnt ihr euch dennoch glücklich schätzen.


    Lirafe

  • Je mehr ich mich mit dem Thema auseinandersetze, umso "übler" wird es:
    angenommen, die künftige Mutter wird auch studieren, müssen dann die Eltern des Kindsvaters auch noch Betreuungsunterhalt für die Mutter des Kindes zahlen, womöglich über die ersten drei Lebensjahre hinaus?


    Ändert sich die Sachlage, wenn die Mutter nach dem Abitur zuhause beim Kind bleibt? Steht ihr dann Betreuungsunterhalt zu, obwohl die Kindseltern nie zusammen gelebt haben?


    Wie hoch ist der Betreuungsunterhalt? Wie gesagt - der Kindsvater hat kein eigenes Einkommen....

  • Also: So wie und wenn ich das dann jetzt richtig in Erfahrung gebracht habe, müssen die Eltern ihr Vermögen nicht verwenden, aber das Kapital, das sie aus dem Vermögen erwirtschaften (also beispielsweise bei vermietetem Eigentum die Mieteinnahmen, bei Anlage - Zinseinnahmen etc.) wird als Einkommen berücksichigt. So weit so gut.


    Früher war das nicht so, aber seit vielen Jahren wird es so praktiziert, dass Väter, auch wenn sie noch nie mit der Kindesmutter zusammenlebten, während der ersten 3 Lebensjahre des Kindes auch für die Mutter aufkommen müssen (soweit sie können; einem Freund von mir ging es so. Er hatte auch nie mit der Kindesmutter zusammengelebt und sollte für sie aufkommen, aber es "reichte" bei ihm finanziell nicht.)


    Ob nun wirklich die Eltern, also Großeltern auch dazu herangezogen werden könnten? Ehrlich gesagt, habe ich da keine Ahnung, könnte mir aber - wenn die Großeltern so gut situiert sind..., vorstellen, dass es versucht wird. Auf alle Fälle würde ich diese spezielle Frage nicht bei dem Amt stellen, das zuständig ist. Man muß ja keine schlafenden Hunde wecken.
    Wie hoch der Betreuungsunterhalt wäre, weiß ich nicht. Ruft doch mal anonym unter anderer Rufnummer bei einer Hotline des zuständigen Amtes an.


    Gruß. Lirafe

  • Hallo,


    es gab hier im Forum einen anderen Fall, wo eine Mutter Unterhalt von den Eltern des Vaters einklagen wollte und dies ist tatsählich möglich.
    Wenn deine Freundin aufgrund deiner mangelnden Zahlungsfähigkeit ALG2 Leistungen erhält, wird die Arge aber von ihrer Seite aus, keine derartigen Unterhaltszahlungen einfordern bzw. deiner Freundin raten eine solche einzufordern.


    In diesem Fall ist die Frage inweiweit deine Eltern ihrer moralischen Verpflichtung zu Gunsten des Wohls des Enkels nachkommen möchten.

  • Hallo,


    da die Mutter des Kindes auch studieren wird, steht ihr kein ALG II zu. Sie kann BAföG beantragen, was sie wohl auch bekommen wird. Dabei spielt das Vermögen des zukünftigen Vaters und auch sein Einkommen (welches er von seinen Eltern bekommt) keine Rolle. Beim BAföG sind allein die Eltern des zu Fördernden unterhaltspflichtig.
    Wird denn der Kindsvater zusammen mit den beiden leben? Wenn nicht ist er natürlich dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.


    LG, Jalale.