Hallo,
bin neu hier und habe einige Fragen.
Mein Freund(Arbeitnehmer),meine drei Kinder und ich (ALG2)werden zusammen ziehen!
Wie bezeichnet man diese Beziehung?Bedarfsgemeinschaft?Eheähnliches Verhältniss?Oder wie?
Steht uns irgendeine Unterstützung zu?
Was müssen wir beachten und tuen um finanziell klar zu kommen.
Wäre schön,wenn mir jemand Antwort geben könnte,der Ahnung hat.
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Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Ob euch etwas zusteht, hängt von eurem Gesamteinkommen ab, also Arbeitsentgelt deines Freundes, Kindergeld, Unterhalt etc. Genaue Zahlen zur für euch 5 erlaubten Wohnungsgröße erhälst du, wenn du hier in der obersten Menueleiste auf ALG II/ H IV gehst und dann den entsprechenden Unterpunkt links wählst, die angemessenen Kosten sind regional unterschiedlich; du erfährst sie durch einen Anruf bei dem Amt, das für euren Landkreis zuständig ist. Auch euren Gesamtbedarf kannst du dir auf diese Weise selbst errechen. Gesamtbedarf abzüglich Gesamteinkommen ergibt dann den Betrag, den ihr erhalten würdet. Daneben kannst du aber auch einfach per ALG II/Rechner vorab sehen, ob ihr überhaupt einen zu deckenden Restbedarf habt. Die Regelsätze etc. kennst du ja sicher, da du bereits ALG II beziehst; sie hängen insbesondere ja auch vom Alter deiner Kinder ab.
Gruß. Lirafe
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Das ist so nicht ganz richtig.Meines Wissens nach wird das eine ehe-ähnliche Gemeinschaft!
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Klar ist alles richtig, was lirafe geschrieben hat. Eheähnliche Gemeinschaft = Bedarfsgemeinschaft bei ALG II- Bezug.
LG, Jalale.
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Das hat auch damit zu tun, dass ihr drei Kinder in eurem Haushalt versorgt, egal ob von beiden oder nicht. In dem Fall wird gleich von Beginn an eine Bedarfsgemeinschaft angenommen.
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