Ich hab mal eine Frage...
Meine Frau und ich haben uns getrennt und wir bekommen beide Hartz4.
Noch wohnen wir zusammen, aber ich möchte so schnell wie möglich ausziehen.
Umziehen in eine andere Stadt um alles zu vergessen.
Meine Frage wie muss ich vorgehen?
Muss ich mich die Wohnung in der neuen Stadt bewilligen lassen oder hier wo ich wohne? Muss ich mich dazu vorher abmelden hier und da anmelden oder wie sieht das aus (weil noch wohne ich ja nich da)?
Bin noch nicht so lange im Hartz4, also sorry nochmal für die vielleicht komische Frage.
Danke
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Hallo, so viel ich weiß, kannst Du in eine neue Stadt ziehen sofern du nicht die Umzugsrechnung der Arge präsentierst. Wenn Du aber viel Mobiliar hast, und ne Möbelspedition brauchst, dann die Rechnung der Arge präsentierst, könntest Du Probleme bekommen. Du mußt Dich dann eh in dem neuen Ort bei der Arge anmelden. Abmelden würde ich mich schon denn sonst würden die Dich wo Du jetzt wohnst weiter führen und Du könntest Dich im neuen Ort nicht anmelden. Ich hoffe ich konnte helfen. LG
-
Hallo,
das sinnvollste ist immer sich eine Umzugsgenehmigung von der aktuellen ARGE zu holen. Und durch die Trennung hast du ja allen Grund umzuziehen.
Gehe also zu deiner jetzigen ARGE und erkläre die Umstände, lasse dir einen Umzug schriftlich genehmigen. Mit dieser Genehmigung gehst du zu deiner neuen ARGE. Erkundige dich vorab wie hoch die Miete sein darf und hole dir Wohnungsangebote, die du dann mit hinnimmst. Die neue Wohnung muss durch deine neue zuständige ARGE genehmigt werden. Dann erst den Mietvertrag unterschreiben.
Umzugskostenübernahme beantragst du schriftlich bei deiner alten ARGE, ein Darlehen für die Kaution der neuen Wohnung bei deiner neuen ARGE.Alles Gute.
LG, Jalale. -
Hallo,
das sinnvollste ist immer sich eine Umzugsgenehmigung von der aktuellen ARGE zu holen. Und durch die Trennung hast du ja allen Grund umzuziehen.
Gehe also zu deiner jetzigen ARGE und erkläre die Umstände, lasse dir einen Umzug schriftlich genehmigen. Mit dieser Genehmigung gehst du zu deiner neuen ARGE. Erkundige dich vorab wie hoch die Miete sein darf und hole dir Wohnungsangebote, die du dann mit hinnimmst. Die neue Wohnung muss durch deine neue zuständige ARGE genehmigt werden. Dann erst den Mietvertrag unterschreiben.
Umzugskostenübernahme beantragst du schriftlich bei deiner alten ARGE, ein Darlehen für die Kaution der neuen Wohnung bei deiner neuen ARGE.Alles Gute.
LG, Jalale.Uiii danke du hast mir sehr geholfen
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