Vater im Mietvertrag, Arge zahlt die Wohnung nicht!

  • Hallo zusammen,


    auch ich habe leider Ärger mit der Arge. Ich bin 30 Jahre alt, habe gerade mein Studium abgeschlossen und bin auf der Suche nach einem Job. Ich wohne seit 3,5 Jahren in meiner Wohnung alleine und bin ledig. Gesetzlich erfülle ich alle Auflagen (richtige Größe, Miete etc.).


    Bislang haben mir meine Eltern mein Studium finanziert und somit auch die Wohnung (es ist mittlerweile meine dritte Wohnung alleine). Ich habe diese damals nur unter der Bedingung bekommen, dass mein Vater in den Mietvertrag einsteigt (ein grober Fehler, wie ich heute weiss) und ich als Nutzer der Wohnung gelte. Nun wurde bei mir ALG II bewilligt, die Wohnung wird allerdings nicht bezahlt, weil mein Vater als Hauptmieter eingetragen ist und die Miete von seinem Konto abgebucht wird. Mittlerweile habe ich Widerspruch eingelegt, aber auch dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass mein Vater der Hauptmieter ist. Ich solle nun eine schriftliche Stellungnahme abgeben, wie mich meine Eltern überhaupt finanziert haben, da sie auch eine geringe Rente bekommen.


    Was kann ich nun tun? Ich kann schon verstehen, dass es Probleme gibt, weil mein Vater im Mietvertrag steht, allerdings obliegt es doch nun meinen Eltern, ob und bis wann sie mich mit 30 Jahren unterstützen, oder? Vermögend sind meine Eltern auch nicht, sie haben nur ihr Geld gut behütet, um mich finanziell zu unterstützen. Natürlich habe ich auch versucht, den Mietvertrag auf mich umschreiben zu lassen, was aber gescheitert ist, weil die Hausverwaltung keine Sicherheiten hat und sich dagegen sträubt.


    Kann mir jemand einen Tipp geben? Sollte ich mir einen Rechtsbeistand leisten? Vielen Dank und viele Grüße.


    Alex

  • Ich würde mal Einen Anwalt fragen. Rufe einfach mal Fachanwälte an und frage vorher mal nach ob sie Beratungsscheine zufrieden sind. Wenn ja kannst du dich beraten lassen.
    Aber Vorsicht es gibt Anwälte die nicht mit beratungsscheinen zufrieden sind.
    Ich gehe schon davon aus, das die Eltern nicht für die Miete aufkommen müssen. Ich kenne einen Fall wo das Kind mit den Eltern ein Untermietsvertrag gemacht haben und das hat funktioniert. Ist aber auch über einen Anwalt gegangen.
    Bei Widersprüchen wird von der Arge immer erst abgelehnt. Ist ja klar, den der SB und die Widerspruchsstelle sind in der Regel immer im gleichen Haus und da kennt man sich. Auch haben alle den gleichen Personalchef. Was will man da schon erwarten.

  • Hallo,


    grundsätzlich hat die Arge Recht, dass die Miete nicht anerkannt wird da der Mietvertrag auf deinen vater läuft.
    Wie Wolfdaniel bereits schrieb, könnte eine Untermietvertrag eine Lösung sein.


    Die Arge gehen die Vermögensverhältnisse überhaupt nichts an und deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet der Arge offen zu legen, wie sie die Mietzahlungen in den letzten Jahren finanziert haben.

  • Das Dumme ist in der Tat, dass die Miete vom Konto deines Vaters abgeht, aber vielleicht greift dennoch Nachfolgendes: Ihr erklärt, dass der Vermieter seinerzeit nicht damit einverstanden gewesen wäre, wenn die Miete von deinem Konto abgeht, weil er ja gerade "dich" - sozusagen nicht akzeptierte als Bestandteil und dies ja auch gerade aufgrund des Finanziellen. Daneben hast du doch vermutlich deinen Eltern die Miete erstattet, sozusagen im "Innenverhältnis" - jedenfalls meistens :-).


    Vegleichbar ist das bis zu einem gewissen Grad mit meinem Fall. Ich habe ein Haus und bin als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Einen Finanzierungskredit habe ich selbst nicht bekommen, dafür sollte mein Bruder bürgen. Die Bank hat es umgekehrt gemacht. Das Haus ist meines und mein Bruder Kreditnehmer. Daher wurden mir anfangs auch keine Kosten der Unterkunft bewilligt, doch ich konnte durch Darlehensverträge im "Innenverhältnis" mit meinem Bruder erklären, dass wirklich ich die Kosten trage für den Kredit und er den lediglich "durchgereicht" hatte. Es stimmt ja auch - so, wie es auch in deinem Fall stimmt. Allerdings kann ich das auch durch Kontoauszüge belegen; dies wären bei dir die Quittungen.