hallo!
ich bin neu hier forum und hoffe ich in mit dem thema hier richtig!?!
also, meine freundin und ich hatten schon länger etwas ärger.gestern haben wir uns darauf geinigt uns zu trennen.ich möchte dann auch so schnell wie möglich ausziehen.
kurz zu unserer situation.ich bekomme hartz4 und habe seit dem 1.april einen 400€ job.sie bekommt bafög, aber nur noch bis juli, einschließlich.
wir haben auch einen sohn von 5 jahren, für den ich halt bisher das hartz4 bekommen habe.
sie möchte eigentlich sobald wie möglich studieren gehen.wahrscheinlich dann ab august/septmeber diesen jahres.
meine frage wäre halt, ob das amt ihr die wohnung, bis sie was neues gefunden hat, weiterhin bezahlt und mir ebenso die neue wohnung?
ich habe mal einen zettel von der arge bekommen mit einigen daten.demnach kann ich eine wohnung beziehen, die 423€ kalt kostet und zwischen 1988-2004 gebaut wurde.ich habe auf anhieb zwei wohnungen gefunden.die warmmiete wäre einmal 592€ und die andere mit 577€.die beiden wären halt 2 zimmer wohnungen, damit ich meinem sohn auch eine vernünftige unterkunft geben kann, wenn er bei mir ist.
unsere jetzige wohnung hat 2,5 zimmer und die warmmiete liegt bei 438,50€.die kaltmiete liegt leider ca 30€ über dem satz für einen 2 personen haushalt!
da spielen ja bekanntlicherweise 2 faktoren eine rolle wie baujahr und kaltmiete.sie möchte aber sowieso hier raus.
http://www.sozialleistungen.in…ages/smilies/confused.gif
weiß da einer rat, ob wir das so beantragen können?nebenbei, wir wohnen in hamburg-harburg und beziehen auch von hier die leistung.sie bekommt bafög aus bad oldesloe, weil der wohnort ihrer eltern dort liegt!
es ist ein wirklich mieses thema!