Trennung, Auszug, ....

  • hallo!


    ich bin neu hier forum und hoffe ich in mit dem thema hier richtig!?!


    also, meine freundin und ich hatten schon länger etwas ärger.gestern haben wir uns darauf geinigt uns zu trennen.ich möchte dann auch so schnell wie möglich ausziehen.
    kurz zu unserer situation.ich bekomme hartz4 und habe seit dem 1.april einen 400€ job.sie bekommt bafög, aber nur noch bis juli, einschließlich.
    wir haben auch einen sohn von 5 jahren, für den ich halt bisher das hartz4 bekommen habe.
    sie möchte eigentlich sobald wie möglich studieren gehen.wahrscheinlich dann ab august/septmeber diesen jahres.
    meine frage wäre halt, ob das amt ihr die wohnung, bis sie was neues gefunden hat, weiterhin bezahlt und mir ebenso die neue wohnung?
    ich habe mal einen zettel von der arge bekommen mit einigen daten.demnach kann ich eine wohnung beziehen, die 423€ kalt kostet und zwischen 1988-2004 gebaut wurde.ich habe auf anhieb zwei wohnungen gefunden.die warmmiete wäre einmal 592€ und die andere mit 577€.die beiden wären halt 2 zimmer wohnungen, damit ich meinem sohn auch eine vernünftige unterkunft geben kann, wenn er bei mir ist.
    unsere jetzige wohnung hat 2,5 zimmer und die warmmiete liegt bei 438,50€.die kaltmiete liegt leider ca 30€ über dem satz für einen 2 personen haushalt!
    da spielen ja bekanntlicherweise 2 faktoren eine rolle wie baujahr und kaltmiete.sie möchte aber sowieso hier raus.
    http://www.sozialleistungen.in…ages/smilies/confused.gif
    weiß da einer rat, ob wir das so beantragen können?nebenbei, wir wohnen in hamburg-harburg und beziehen auch von hier die leistung.sie bekommt bafög aus bad oldesloe, weil der wohnort ihrer eltern dort liegt!
    es ist ein wirklich mieses thema!

  • Wenn deine Freundin jetzt Bafög bezieht, wird sie voraussichtlich auch Bafög beziehen, wenn sie dann studiert? Wenn sie Studentenbafög bezieht, wird sie nicht zusätzlich ALG II beziehen. Für die Übergangszeit müßte das mit dem ALG II-Antrag klappen. Bis wann läuft denn ihr jetziger Bafög-Bescheid. Meist ist das doch so geregelt, dass Bafög, und zwar egal ob Schüler oder Studentenbafög etc., immer für ein halbes Jahr gewährt wird und damit eigentlich der Zeitraum für je ein ganzes Jahr abgedeckt ist.


    Wenn du alleine lebst fortan und dein Sohn dich nur besuchen kommt, steht dir für ihn kein Wohnraum zu; du müßtest dich an die Vorgaben (die bei jedem Amt und jedem Landkreis anders hoch sind) halten, die einen Ein-Personen-Haushalt obliegen. Wenn du dir eine Wohnung nimmst, die den orgaben nicht entspricht, mußt du die Umzugskosten selbst tragen und die überhöhte Differenz zum Erlaubten auch. Auf jeden Fall würde ich im Vorfeld einen Gesprächstermin vor Ort in Anspruch nehmen, um wenigstens etwas sicherer in meinen Handlungen zu sein.


    Gruß. Lirafe


    (Ergänzung: Deine Freundin sollte dort Bafög beantragen, wo sie lebt; warum war das bislang nicht der Fall?)

  • [/QUOTE]
    Gruß. Lirafe


    (Ergänzung: Deine Freundin sollte dort Bafög beantragen, wo sie lebt; warum war das bislang nicht der Fall?)[/QUOTE]


    hallo!


    danke für die reaktion!also sie bezieht bafög bis juli, einschließlich!danach hab ich keine ahnung wie das bei ihr weitergeht!ob studienkredit oder studentenbafög.das bafög was sie jetzt bekommt muss beim zuständigen amt, wo die eltern auch leben, beantragt werden!
    das kenne ich noch von meiner fachoberschulzeit.ich musste auch in heide bafög beantragen, obwohl ich schon länger in hamburg gelebt habe und auch volljährig war.


    die wohnungen, die ich mir gesucht habe, liegt definitiv im rahmen von dem was die arge zahlt.ich habe hier so eine tabelle.wie z.b.


    1 personenhaushalt


    baualters-klasse/bezugsfertigkeit : 1988-2004


    höchstwert nettokaltmiete : 423€


    die wohnung die ich jetzt gefunden habe wäre wie folgt:
    Baujahr: 1997
    Kaltmiete: 416,79 EUR
    Warmmiete: 591,58 EUR
    Zimmer: 2,00
    Wohnfläche ca.: 59,00 m²


    meines erachtens nach genau was die arge bewilligen müsste!
    bleibt nur die frage, ob die ihr die wohnung hier weiterhin übernehmen.zumindest auf weiteres!unsere jetzige wohnung liegt 30€ über dem nettokaltmiete-satz eines 2 personen haushaltes!

  • Es scheint da doch erhebliche Unterschiede zwischen dem Schüler- und dem Studentenbafög zu geben; ich kenne mich leider nur bei letzterem aus. Aber hier im Forum erhälst du in den nächsten Tagen sicher noch einige Antworten. Ich glaube hier im Forum mal gelesen zu haben, dass neben dem Schülerbafög Wohngeld beantragt werden kann (anders ist das beim Studentenbafög).


    Daneben denke ich schon, dass das Amt - wenn sie anspruchsberechtigt ist - die Wohnkosten übernimmt. Ggf. vielleicht mit der Einschränkung, dass dies vorübergehend ist, bis sie sich eine neue Wohnung was sie ja ohnehin vorhatte, aber theoretisch nicht mehr zwingend müßte, weil sie in wenigen Monaten ab Studentenbafögbezug eh keinen Zuschuss zur Miete mehr erhalten wid.


    Vielleicht werden die Kosten aber auch nur bis zur Höhe des "erlaubten" Satzes übernommen. Ich würde zum Amt gehen und mich genauestens erkundigen, und zwar parallel nachfragen auch beim Wohngeldamt. Das ist allemale unkomplizierter für diesen kurzen Zeitraum.

  • Hallo,


    solange deine Freundin BAföG bezieht, steht ihr kein ALG II zu, also auch keine Übernahme der Mietkosten. Bisher wurden doch auch nur 2/3 der Mietkosten übernommen, oder?
    Deine Freundin kann/sollte für euren Sohn ALG II beantragen, dann bekommt sie zumindest die halbe Miete.
    Wenn sie dann ab August kein BAföG mehr erhält, kann sie ALG II ab dann auch für sich beantragen.


    Wegen des BAföG-Bezugs: Ich kenne das so, dass man BAföG dort erhält wo man seinen Hauptwohnsitz hat. Hat deine Freundin den vielleicht bei ihren Eltern, und in Hamburg ihren Nebenwohnsitz?


    LG, Jalale.