Wohung zu groß?

  • Hallo!
    Kommt es bei der genehmigung einer Wohnung auch auf die Größe an, wenn der Preis dementsprechend günstig ist?


    Folgender Fall:


    Ich und meine Freundin werden beide im Juni mit unserer Ausbildung (schulisch) fertig und haben bislang leider noch keine Arbeit gefunden. Ergo wären wir ab Juli auf ALG II angewiesen. Jetzt stellt sich uns nur die bange Frage, ob wir in unserer bisherigen gemeinsamen Wohnung bleiben dürfen...
    unsere Wohnung ist ca 90m² groß, kostet aber nur 180€ KM (also 90 für jeden für uns), da meinen Eltern das Haus gehört.
    Diese ließ sich bislang durch Bafög, Kindergeld und Nebenjobs auch ganz gut finanzieren.. nur wenn wir Hartz IV beziehen, dürften wir ja auch nur noch je 100€ anrechnungsfrei dazu verdienen.. und ganz kostenlos können uns meine Eltern die Wohnung halt auch nicht überlassen...


    Daher meine Frage: Wird eine Wohung in der Größe für 2 Personen i.d.R. von vorneherein abgelehnt, oder könnten wir mit dem äußerst günstigen Mietpreis glück haben?


    MfG
    Thangart

  • Hallo Thangart,


    es ist gut möglich, dass ihr in der Wohnung wohnen bleiben könnt. Das Problem sind die Nebenkosten, da anzunehmen ist, dass die bei dieser Wohnungsgröße recht hoch sind. Wenn es also zu einer Nachzahlung käme, würde die ARGE diese wahrscheinlich nicht komplett übernehmen. Wie hoch ist denn die Warmmiete?
    Selbst wenn ihr aufgefordert werden solltet euch eine andere Wohnung zu suchen, hättet ihr dafür sechs Monate Zeit.


    Stellt den Antrag und schaut was passiert, im Vorfeld müsst ihr die Wohnung auf keinen Fall wechseln.


    LG, Jalale.