ein monat kein leistungen gezahlt, rechtens?

  • hallo!


    folgender hintergrund mit der bitte um hilfe:


    ich habe bis ende nov. nebenbei als werksstudent gearbeitet und somit mein studium/lebensunterhalt selbständig finanziert. mit der wirtschaftskrise wurden wir studenten vor die tür gesetzt, und ich musste mir bis zum studiumende febr. 09 von meinen eltern aushelfen lassen (darlehen), die selber finanziell nicht gut dastanden.
    da ich laut arbeitsagentur nicht alg-berechtigt bin, musste ich alg 2 beantragen, was ich bereits mitte jan. getan habe. bewilligt wurde mir es aber erst ab dem 1.3.09, da das semester bis ende febr. dauert.
    daraufhin habe ich widerspruch eingelegt, wobei ich dem arge verdeutlicht habe, daß es erstens nicht sein kann, daß meine eltern mir aushelfen müssen, damit ich das studium so kurz vorm ende nicht abbreche und zweitens bereits ab mitte febr. dem arbeitsmarkt auch tatsächlich voll zur verfügung stand.


    dies wurde aber mit der begründung abgelehnt, daß mir ja meine eltern ausgeholfen haben und ich somit auch kein härtefall sei und somit weder leistungen für den febr. noch ein darlehen erhalte.
    die freundliche sb hat mir telefonisch erklärt, daß man da leider nichts machen kann. das resümee ist, daß, wenn ich dem arge einige geschickte lügen aufgetischt hätte, ich für/ab febr. leistungen erhalten hätte, aber aufgrund meiner ehrlichkeit dumm dastehe.


    meine frage lautet nun, ob ich irgendwelche möglichkeiten habe, trotzdem für den monat febr. wenigstens die miete erstattet zu bekommen? schliesslich kann es ja nicht sein, daß einem die elterm aushelfen müssen, was außerdem nicht gang und gebe ist, auch wenn die sb davon ausgeht. zwei monate waren ja ok, aber ab bzw. für febr. sehe ich es nicht ein!

  • Hallo doenertier,


    wie alt bist du? Sofern du über 25 bist, sehe eigentlich nicht als Problem deine Eltern, sondern die Tatsache, dass du als Student nicht ALG-II berechtigt bist. Dabei zählt der Exmatrikulationsbescheid, nicht ob du während des Studiums Zeit hattest zu arbeiten.
    Bezüglich der Härtefallregelung weiß ich nichts konkretes, aber wenn du in die Richtung argumentieren möchtest, setze ein Schreiben auf, in dem du erklärst, dass deine Eltern nicht für dich einstehen und es auch nicht getan haben. Schreibt außerdem einen Darlehensvertrag über die Summe, die deine Eltern dir gezahlt haben und setzt einen Zietraum fest, in dem du das zurück zahlen musst.
    Wenn du dir sicher bist, dass bei dir die Härtefallregel greift, geh mit beiden Schreiben zu deinem SB und verlange den Teamleiter, wenn du nicht weiter kommst.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

  • ich bin über 25, fast 30!
    die exma-bescheinigung beläuft sich auf ende febr und darauf pochen die vom arge. daß ich während des studiums nicht alg2-berechtigt bin, weiss ich auch.
    nur, das problem ist halt, daß ich ja (theoretisch) ab dem tag meiner abschlussprüfung dem arbeitsmarkt voll zur verfügung stand. wie wär es denn, wenn ich genauso argumentieren würde, daß ich ja NOCH student bin, wenn ich eine arbeit gehabt hätte, aber erst ab märz steuern usw. gezahlt hätte?!

  • Wann war denn deine Abschlussprüfung? Hast du zu dem Zeitpunkt auch schon alle Scheine gehabt? Dann kläre das doch mit der Hochschule, dass du ab diesen Tag exmatrikuliert bist.
    Bei mir war das auch so, ich hab am 31.03.08 meine Diplomarbeit verteidigt, aber bis die anderen Professoren mit einigen Rest-Scheinen aus den Puschen gekommen waren, war auch schon Mitte April. Das Studibüro hat mir dennoch die Exmatrikulation für den 31.03. ausgestellt, mein Zeugnis ist dahingegen mit dem 09.04.08 datiert. Nur das Zeugnis interessiert ja die ARGE nicht.
    Also trete nochmal mit der Uni in Kontakt, vielleicht lässt sich so ja was machen.


    LG, Jalale.

  • meine abschlussprüfung war am 13.02, d.h. ab diesem zeitpunkt hatte ich diplomiert. die exma-bescheinigung wurde mir aber, trotz nachfrage, zum 28.02. ausgestellt. der sb hatte sogar persönlich angerufen, um den genauen termin zu erfahren.