hallo!
folgender hintergrund mit der bitte um hilfe:
ich habe bis ende nov. nebenbei als werksstudent gearbeitet und somit mein studium/lebensunterhalt selbständig finanziert. mit der wirtschaftskrise wurden wir studenten vor die tür gesetzt, und ich musste mir bis zum studiumende febr. 09 von meinen eltern aushelfen lassen (darlehen), die selber finanziell nicht gut dastanden.
da ich laut arbeitsagentur nicht alg-berechtigt bin, musste ich alg 2 beantragen, was ich bereits mitte jan. getan habe. bewilligt wurde mir es aber erst ab dem 1.3.09, da das semester bis ende febr. dauert.
daraufhin habe ich widerspruch eingelegt, wobei ich dem arge verdeutlicht habe, daß es erstens nicht sein kann, daß meine eltern mir aushelfen müssen, damit ich das studium so kurz vorm ende nicht abbreche und zweitens bereits ab mitte febr. dem arbeitsmarkt auch tatsächlich voll zur verfügung stand.
dies wurde aber mit der begründung abgelehnt, daß mir ja meine eltern ausgeholfen haben und ich somit auch kein härtefall sei und somit weder leistungen für den febr. noch ein darlehen erhalte.
die freundliche sb hat mir telefonisch erklärt, daß man da leider nichts machen kann. das resümee ist, daß, wenn ich dem arge einige geschickte lügen aufgetischt hätte, ich für/ab febr. leistungen erhalten hätte, aber aufgrund meiner ehrlichkeit dumm dastehe.
meine frage lautet nun, ob ich irgendwelche möglichkeiten habe, trotzdem für den monat febr. wenigstens die miete erstattet zu bekommen? schliesslich kann es ja nicht sein, daß einem die elterm aushelfen müssen, was außerdem nicht gang und gebe ist, auch wenn die sb davon ausgeht. zwei monate waren ja ok, aber ab bzw. für febr. sehe ich es nicht ein!